Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission verklagt Deutschland

(31.05.2012/dpa)

Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und verlangt eine millionenschwere Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht übertragen hat.  

Deutschland sei der Richtlinie „immer noch nicht nachgekommen“, kritisierte die Kommission am Donnerstag. Verzögerungen bei der Umsetzung könnten „negative Auswirkungen … auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen.“

Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken ohne konkreten Anlass für mindestens sechs Monate zu speichern. Die Staaten müssen diese europäischen Vorgaben in eigene Gesetze umsetzen.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hatte, streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will mehr Daten sammeln als Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nur bei konkretem Verdacht speichern lassen will.

Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission den Klageschritt angekündigt. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind allerdings keine Seltenheit – gegen Deutschland laufen mehr als siebzig, darunter ist auch eine Klage wegen des VW-Gesetzes.

Mit der Klage will die EU-Kommission die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen. Nach Kommissionsangaben gibt es bei der Umsetzung aber auch noch Verzögerungen in vier weiteren Staaten: Österreich, Schweden, Tschechien und Rumänien.

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