Medien

Mit Geld nicht zu bezahlen

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

1359390256

Gedanken zum sogenannten Leistungsschutzgesetz –

Von VOLKER BRÄUTIGAM, 28. Januar 2013 –

Liz Mohn (Bertelsmann/RTL) und Friede Springer (Axel Springer AG) gebieten über die größten Medienkonzerne der Bundesrepublik. Selten wird erwähnt, dass die Milliardärinnen mit einer dritten Dame innig verbunden sind: mit Kanzlerin Angela Merkel. Der auffallend diskrete Umgang der Journaille mit dieser „German Connection“ beeindruckt. Die drei „Freundinnen“ meiden zwar jedes Aufsehen, treffen sich nicht zum Kaffeeklatsch im Kanzleramt. Das Fehlen solcher Auftritte erklärt aber nicht die Zurückhaltung der Medienleute. Kaum einer fragt, was diese Triade eigentlich verbindet. Weder haben die den gleichen Frisör, noch spielen sie Skat, noch haben sie die Männer getauscht. Wovon lebt, was erstrebt diese „Freundschaft“?

Unsensible, für Mythisches weniger Empfängliche reden nicht von „Freundschaft“, sondern erkennen in dem Trio ein plutokratisches Kartell, die Symbiose von Reich & Mächtig, einen Club zu gegenseitigem Nutz und Frommen: Die Kanzlerin genieße dank des Wohlwollens der Verlagsherrscherinnen publizistische Aufmerksamkeit und Imagepflege in einem Ausmaß, das mit Geld nicht zu bezahlen wäre: „Kanzlerin der Herzen“, „Super-Merkel“, „Standfeste Powerfrau“, „Eiserne Kanzlerin“, „Mächtigste Frau der Welt“. Die Hochgejubelte ihrerseits pflegt – mithilfe ihrer Partei – das für die Medienkonzerne profitliche politische Klima. Alles ganz legal. Man versteht sich, auch ohne Absprache.

Jüngstes Ei, das die drei Glucken von nützlichen Idioten bebrüten lassen, ist der „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“, Bundestags-Drucksache 17/11470, irreführend „Leistungsschutzgesetz“ genannt. Er wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen, am 14. November in den Bundestag eingebracht und um Mitternacht vom 29. auf 30. November in erster Lesung vor leeren Sitzreihen „debattiert“. Nun wird er in den zuständigen Ausschüssen (Justiz, Kultur) weiter beraten.

Besonders Friede Springer dürfte ihre Freude an ihm haben. Würde der Entwurf geltendes Recht, könnten auch für kleinste Auszüge von im Internet veröffentlichten Texten Lizenzgebühren anfallen. Motto: Geht es den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen schlecht, treibt der Gesetzgeber eben neue Melkkühe in ihre Internet-Ställe. Die Legislative makelte dazu die nötigen Tricks, und die Rechnung geht an den Medienkonsumenten. Wir kennen solche Nummern längst.

Angeblich zielt die Gesetzesvorlage „nur“ darauf ab, die Verwendung von Presseartikeln durch Suchmaschinen wie Google, Yahoo, Ask oder Bing neu zu regeln: Die sollen künftig zahlen, wenn sie Text- und Bildmaterial der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Von der geplanten Kostenpflicht wären aber nicht nur die Suchmaschinen betroffen, sondern auch gut zwei Dutzend sogenannte News-Aggregatoren, z.B. Newsvine, Popurls, Flip Board oder Rivva, die knappe, thematisch geordnete Zusammenfassungen aus der täglichen Informationsflut liefern. Im Visier wären sogar so interessante – weil kritische Publizistik vermittelnde – Portale wie die NachDenkSeiten. Sie allesamt verlinken Zeitungen, Zeitschriften und Blogs und rufen von dort Textproben ab.

Die Verlegermehrheit begrüßte das Gesetzesvorhaben natürlich: Suchmaschinenbetreiber dürften nicht weiterhin Geld verdienen mit fremder Leistung, nämlich dem von den Verlagen teuer zu bezahlenden Qualitätsjournalismus. Das Portal Google News aber – die wichtigste Zielscheibe – bietet seine Textsammlung auf einer werbefreien Seite an und macht folglich damit keinen Profit. Zudem haben die Verlage selbst einen Vorteil, wenn Suchmaschinen auf die Online-Texte hinführen. Und schließlich flössen Zwangsgebühren nicht automatisch den Urhebern zu, also den Journalisten, sondern doch eher deren Dienstherren. Zudem gibt es, wie jeder Internet-Nutzer weiß, bereits jetzt ausreichende technische Mittel und Wege, den Zugriff auf bestimmte Angebote zu blockieren bzw. nur gegen Bezahlung zu erlauben.

Kein Wunder, dass zahlreiche Kommentatoren das geplante Leistungsschutzrecht verrissen. Unter den Kritikern sind, der Fairness halber sei es notiert, auch Eigner etlicher Zeitungsverlage. Die Kontra-Argumentation von Google & Co. ist so simpel wie treffend: Ihre Suchmaschinen erfassen ausnahmslos alle Publikationen im Netz. Weshalb nun die eine kostenlos, die andre nur gegen Gebühr verfügbar gemacht werden solle, sei nicht nachvollziehbar. Stimmt. Der Gesetzentwurf stinkt nach beträchtlichem Futterneid z.B. des Springer-Verlags.

Kai Biermann schrieb in Zeit online: „Der Gesetzentwurf … wird Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren. Medienhäuser wie der Axel-Springer-Verlag werden von der Bundesregierung offenbar bekommen, was sie sich so sehnlich wünschten – ein Gesetz, um Google zu verklagen … die Verlage wird es freuen, alle anderen eher nicht.“

Irrtum. Es freut auch die an staatlicher Zensur Interessierten. Denn ist erst ein kommerzielles Gebührensystem eingeführt, lässt sich nachfolgend ein staatlicher Kontrollbedarf trotz seiner gänzlich anderen Ziele und Motive wesentlich simpler  rechtfertigen und gesetzlich regeln. Deutschland gehörte schändlicherweise zwar zur großen Fraktion jener zensurwilligen Länder, die sich auf der gescheiterten ITU-Konferenz im Dezember in Doha ein generelles, unmittelbares Eingriffsrecht ins Internet sichern wollten. Jedoch hat das Scheitern den hiesigen polizeistaatlichen Begehrlichkeiten und Tendenzen natürlich kein Ende gemacht …

Die deutsche Rechtswissenschaft, im Protest gegen das geplante Leistungsschutzrecht angeführt vom „Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“, befand nahezu einhellig und vernichtend: „Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen. … der Regierungsentwurf (scheint) nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. (…) Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.“

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

Da haben wir ´s. Bertold Brechts Herr Keuner, der Denkende, würde sagen: „Über ‚Grundlagen’ sind viele Experten nicht richtig aufgeklärt.“


Mit freundlicher Genehmigung der Politikzeitschrift Ossietzky.

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Medien SWR-Literatur-Geschwätz – oder Die angeblich unpolitische Literaturkritik
Nächster Artikel Medien „Je schlimmer der Krieg, desto höher die Einschaltquoten“