Innenpolitik

1951: Entscheidend für die Wiederaufrüstung in Westdeutschland

In der jungen BRD fielen im Jahr 1951 Entscheidungen, die die Remilitarisierung nachhaltig prägten. Das strategische Ziel: (West-)Deutschland wieder zu einer antisozialistischen Militärmacht von erheblichem militärischem und politischem Gewicht im Verbund des Westens formen.

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Die Eckdaten bei der Remilitarisierung der BRD vor dem NATO­-Beitritt am 9. Mai 1955 und dem Aufstellungsbeginn der Bundes­wehr am 12. November 1955 markierten die Jahre 1950 und 1952. Von bleibendem Erkenntniswert ist aber auch, auf die zwölf Monate dazwischen zu blicken. Warum?

Weil 1951 Entscheidungen fielen, die die Remilitarisierung nachhaltig prägten – bei dem strategischen Ziel, (West­-)Deutsch­land wieder zu einer antisozialistischen Mi­litärmacht von erheblichem militärischem und politischem Gewicht im Verbund des Westens zu formen, die gerade ein halbes Jahrzehnt zurückliegende Kriegsniederlage wenn schon nicht wettzumachen, dann zu­ mindest doch auf weiten Strecken auszubü­geln. Und bei alledem: mit einer bis heute Erstaunen erregenden Zielbewusstheit, aber auch Flexibilität und Kompromissbereit­schaft der von Flensburg bis zur Zugspitze Herrschenden im Verhältnis besonders zu den Westmächten und in Abhängigkeit von den internationalen Entwicklungen.

1950
Nach verschiedenen vorangegangen Auarbeitungen und Studien, für die insbesondere der Name von Generalleutnant a.D. der Wehr­macht Hans Speidel, seit 1948 faktisch ge­heimer militärischer Berater des späteren Bundeskanzlers Konrad Adenauer, steht 1, hatten höchste Militärs der früheren Wehr­ macht vom 5. bis 9. Oktober 1950 im Klos­ter Himmerod die »Denkschrift des mili­tärischen Expertenausschusses über die Aufstellung eines Deutschen Kontingents im Rahmen einer übernationalen Streit­ macht zur Verteidigung Westeuropas« er­ arbeitet. Sie wurde als Himmeroder oder Eifel-­Denkschrift bekannt. 2

Die Denkschrift – mit den Westalliier­ten abgesprochen – fasste die bis dahin gereiften grundlegenden militärpolitischen, militärdoktrinären und militärstra­tegischen Auffassungen sowie die daraus abgeleiteten Vorstellungen über Aufbau, Gliederung, Führung, Bewaffnung, Aus­rüstung, Erziehung und Ausbildung künf­tiger Streitkräfte der BRD zusammen. In den folgenden Jahrzehnten in ihren groben Zügen tatsächlich umgesetzt, wird sie häufig als »Magna Charta« der Bundes­wehr bezeichnet.

Das zweite Eckdatum 1950 für die Re­militarisierung in Westdeutschland mar­kierte der 26. Oktober 3: Der CDU­Bun­destagsabgeordnete Theodor Blank wurde »Der Bevollmächtigte des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen«. In dieser allgemein »Amt Blank« genann­ten Dienstelle wurden die konkreten Vor­bereitungen für die Streitkräfte der BRD und für deren Eingliederung in einen Mi­litärblock getroffen. Sie war also das staat­liche Organisationszentrum für die ent­sprechenden politischen, militärischen, personellen, juristischen, rüstungswirt­schaftlichen und administrativen Planun­gen bzw. Maßnahmen der BRD sowie für solche in der Öffentlichkeitsarbeit. Das Amt Blank handelte so faktisch als Verteidigungsministerium.

Im Jahr 1950 fielen in Westdeutsch­land mithin erstens die weichenstellen­den planerischen Vorentscheidungen für die militärische Integration des Landes in einen politisch­-militärischen Westblock und die Aufstellung der späteren Bundes­wehr, und es wurde zweitens in Gestalt des Amtes Blank das organisierende Zentrum dafür geschaffen.

Vonseiten der Westmächte und der NATO geschah dies 1950 in einer Konfe­renzserie vom 12. bis 26. September in New York. 4 Zu deren Kernpunkten gehörten die baldige Militärblockbindung der BRD und die Aufstellung westdeutscher Streit­kräfte. Für realistisch hielt man, auch in Bonn, dies für das Jahr 1952. Weitere we­sentliche Ergebnisse waren die Einleitung einer grundlegenden Neuordnung der Be­ziehungen der BRD zu den Besatzungsmächten, was dann in die Erste Revision des Besatzungsstatuts von 1951 mündete, und die Zustimmung zum Aufbau »beweg­licher« Polizeikräfte, die zentral eingesetzt und kaserniert werden konnten. Das führte schon ab 1950 zur Aufstellung der Bereit­ schaftspolizeien der Bundesländer 5 und ab 1951 des Bundesgrenzschutzes (BGS) 6, die neben ihren polizeilichen Aufgaben auch als Kaderreservoir für die westdeutschen Streitkräfte dienten.

Im Ergebnis der genannten Konferenz­ serie beauftragte der NATO­Ministerrat auf seiner Tagung am 18./19. Dezember 1950 die Regierungen der drei Westmächte, über ihre Hohen Kommissare in Bonn Verhand­lungen über die indirekte (EVG­Lösung) oder direkte Einbeziehung der BRD in die NATO und über die Aufstellung von west­ deutschen Streitkräften aufzunehmen.

1952
Zum Abschluss einer vom 24. bis 26. Mai dauernden Konferenz der drei Westmächte und der BRD in Bonn unterzeichneten die Außenminister Frankreichs, Großbritan­niens und der USA sowie Bundeskanzler Konrad Adenauer den »Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten«, auch als Deutschlandvertrag oder Generalver­trag bezeichnet, mit Zusatzverträgen. In einer geringfügig veränderten Fassung al­lerdings erst am 5. Mai 1955 in Kraft getre­ten, ebnete er den Weg für die BRD zur Er­langung ihrer vollen Souveränität in ihren äußeren und inneren Angelegenheiten, wenn auch erheblich vor allem durch soge­nannte Vorbehaltsrechte der Westmächte in Bezug auf »Berlin und […] Deutschland als Ganzes« und zur Übernahme der voll­ ziehenden Gewalt bei einem »inneren Not­ stand« eingeschränkt. Der Generalvertrag markierte damit die Festschreibung dessen, was die Adenauer­Regierung für die Rolle der BRD auf der Weltbühne, für ihren revanchistischen Anspruch auf die Allein­vertretung ganz Deutschlands und für ihr Verhältnis zu den Partnern im Westen, be­sonders gegenüber den USA, Großbritan­nien und Frankreich, und gerade auch auf militärischem Gebiet als Conditio sine qua non immer verlangt hatte: die Gleich­berechtigung.

Am 27. Mai 1952, einen Tag nach der Unterzeichnung des Generalvertrags, sig­nierten in Paris die Außenminister Belgiens, der BRD, Frankreichs, Italiens, Luxem­burgs und der Niederlande das Vertrags­ werk über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Auf 50 Jahre abgeschlossen, sollte es die Grund­ lage eines westeuropäischen Militärblocks unter vollem Einschluss der BRD sein. Dabei richtete sich die EVG nicht nur gegen den äußeren, sondern auch gegen den inne­ren Feind »bei schwerem und dringendem Notstand«. Vorgesehen war, die EVG eng mit der NATO zu verzahnen und sie damit indirekt der Führung durch die USA unter­ zuordnen. Dadurch sollte ein westeuropä­isch-­nordatlantisches Militärblocksystem mit zwei Pfeilern entstehen.

Der Durchbruch war erzielt: Der Weg für die Integration der BRD in einen westlichen antisozialistischen Militärpakt war grund­sätzlich geöffnet. Der EVG­ und der Gene­ralvertrag schufen also die entscheidenden staatsrechtlichen Voraussetzungen für die weitgehend gleichberechtigte Aufnahme der BRD in das von den Westmächten do­minierte Militärblocksystem.

Beide Verträge hatten aber noch viel weiter reichende Ergebnisse: Sie veränder­ten die politische und militärische Lage im Herzen Europas völlig, trugen in entschei­dender Weise zur Zementierung der Spal­tung Deutschlands und Europas in zwei un­versöhnliche Lager bei und verursachten so eine enorme Zuspitzung des Kalten Krieges. Dies umso mehr, als der Westen unter maß­geblicher Einflussnahme Bonns den mit der DDR abgestimmten sowjetischen »Entwurf über die Grundlagen eines Friedensvertra­ges mit Deutschland« vom 10. März 1952 abgelehnt hatte. Diese sogenannte Stalin­note hatte vor allem die Errichtung eines einheitlichen demokratischen deutschen Staates und die Neutralität Deutschlands (etwa nach dem Vorbild Österreichs ab 1955) vorgesehen. 7

Nach Abschluss des General­ und des EVG­Vertrages traten die »Wiederbewaff­nung« und die Militärblockbindung der BRD in ihr unmittelbar vorbereitendes Stadium.

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DR. LOTHAR SCHRÖTER (Jg. 1952) studierte Geschichte und Russische Sprache sowie Militärgeschichte, arbeitete bis 1990 am Militärgeschichtlichen Institut in Potsdam und war Ma- jor der NVA. Bis zum Eintritt ins Rentenalter in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zahlreiche Publikationen, darunter Militärgeschichte der BRD (1989), Die NATO im Kalten Krieg (2009), USA–Supermacht oder Koloss auf tönernen Füßen? (2009), Künftige Super- macht in Asien? Militärpolitik und Streitkräfte der Volksrepublik China (2011) und Der Ukrainekrieg – Die Wurzeln, die Akteure und die Rolle der NATO (2026)

1 Siehe Lothar Schröter, Die NATO im Kalten Krieg, Bd. 1, Berlin 2009, S. 126; Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik 1945-1956, Bd. 1, München/Wien 1982,
S. 496–507; Militärgeschichte der BRD. 1949 bis zur Gegenwart, Berlin 1989, S. 22, 49
2 Siehe Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, Bd. 1, Berlin 1985, S. 296 f.; Hans-Jürgen Rautenberg/Norbert Wiggershaus, »Die ›Himmeroder Denkschrift‹ vom Oktober 1950«, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen, Freiburg i.Br., H. 1/1977, S. 135–206
3 Siehe Lothar Schröter, a. a. O., S. 139; Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, a. a. O., S. 20f.
4 Siehe Lothar Schröter, Die NATO im Kalten Krieg, a. a. O., S. 131–134
5 Siehe Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, a. a. O., S. 81
6 Siehe ebenda, S. 105f.
7 Der General- und der EVG-Vertrag hatten die »Verordnung über Maßnahmen an
der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik
und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands« des DDR-Ministerrates
zur Folge. Sie verfügte, unverzüglich strenge Maßnahmen einzuleiten, um die Bewachung der Demarkationslinie zwischen beiden deutschen Staaten zu verstärken und ein Eindringen gegnerischer Kräfte auf das Territorium der DDR zu unterbinden. In zweiter Linie richten sich die Aktionen auch gegen Personen, die die DDR illegal verlassen wollen. Die Folge der regierungsamtlichen Verordnung ist die Aussiedlung sehr vieler Menschen gegen deren Willen aus einer 5 km breiten Sperrzone entlang der Demarkationslinie in das Innere der DDR. Das Dokument des DDR-Ministerrats betonte aber, dass die Bestimmungen »bei einer Verständigung über die Durchführung gesamtdeutscher freier Wahlen zur Herbeiführung der Einheit Deutschlands auf demokratischer und friedlicher Grundlage sofort aufgehoben werden können«.

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