Psychisch-Kranken-Gesetz in Bayern

Depressive wie Straftäter behandeln?

Der umstrittene bayerische Gesetzentwurf sieht auch die Fixierung psychisch Kranker vor. Die Vereinten Nationen verurteilen diese Maßnahme als Folter.

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Eingesperrt (Symbolbild)
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Die Zeiten, in denen psychisch Kranke in Deutschland wie Kriminelle behandelt wurden, sind vorbei – oder etwa nicht? Nicht, wenn es nach den Plänen der bayerischen Staatsregierung geht, die das Landesgesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung – kurz: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz oder Unterbringungsgesetz – einer Novellierung unterziehen will. Die hohe Zahl gerichtlicher Unterbringungen psychisch kranker Menschen in Bayern erfordere eine dringliche und grundlegende Überarbeitung der bisherigen Bestimmungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der vom Kabinett unter Markus Söder vorgelegt worden ist.

Das geplante Gesetz solle dazu beitragen, dass psychiatrische Einweisungen und vor allem Zwangseinweisungen auf «das absolute Mindestmaß» reduziert werden, so die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml – dabei liegt genau auf diesen (Zwangs-)Einweisungen der Schwerpunkt des Entwurfes: Von den 39 Paragrafen befassen sich nur die ersten vier mit der «Stärkung der psychiatrischen Versorgung», im Rest des Textes geht es um die «öffentlich-rechtliche Unterbringung». Laut seinen Urhebern soll mit dem Gesetz außerdem ein Beitrag zur Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen geleistet werden; die geplanten Regelungen scheinen aber geradezu darauf ausgelegt, genau das Gegenteil zu bewirken. Liest man den Entwurf, so bekommt man den Eindruck, dass in Bayern psychisch Kranke künftig mit Straftätern und «Gefährdern» gleichgesetzt und ebenso behandelt werden sollen. Der Psychiater und Philosoph Samuel Thoma sieht hierin einen allgemeinen Trend: Die von der Psychiatriereform vor gut fünfzig Jahren angestoßenen Verbesserungen drohten gegenwärtig wieder zurückgenommen zu werden; der Entwurf der bayerischen Landesregierung mache aus der Psychiatrie wieder «ein Gefängnis».

Höchst diskriminierend

Wer aufgrund einer psychischen Störung Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Als «Sicherungsmaßnahmen» sieht der Entwurf unter anderem Durchsuchungen der Person, ihres Körpers, ihrer Habseligkeiten sowie ihres Wohn- und Schlafbereiches, die ständige Beobachtung, auch mit technischen Mitteln, sowie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit «durch Festhalten oder durch eine mechanische Vorrichtung, insbesondere durch Fixierung», vor. Zahlreiche Grundrechte wie jenes auf Leben, körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung sollen eingeschränkt werden dürfen.

Sowohl Berufs- und Betroffenenverbänden als auch Datenschützer zeigten sich schockiert, nachdem das Vorhaben bekannt wurde. «Die Fachwelt ist entsetzt; als einzige positive Errungenschaft im neuen Gesetz gilt der Aufbau eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes. Fast alle anderen Vorschriften orientieren sich am Strafrecht und am Maßregelvollzug für Straftäter. Die Stellungnahmen der Mediziner und Psychiater lesen sich daher wie ein Aufschrei», war Mitte April in der Süddeutschen Zeitung zu lesen.

«Sehr kritisch» sehe man «die Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung insgesamt», heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme verschiedener Fachverbände. Bestimmungen wie jene, die regelhaft die Meldung der Beendigung einer Unterbringung an die Polizei vorsehen, würden sich gegenüber Patienten «in höchstem Maße diskriminierend» auswirken. Die Regelungen zur Unterbringung seien deshalb «in ihrer Gesamtheit dem vorgeblichen Ziel einer Entstigmatisierung psychiatrischer Erkrankungen diametral entgegengesetzt, weshalb dieser Gesetzentwurf aus unserer Sicht nur in Gänze abgelehnt werden kann». Herausgegeben haben das Papier die Bayerische Direktorenkonferenz, die Bundesdirektorenkonferenz, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Kinder‐ und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP).

Druck hat gewirkt

Auch die ursprünglich geplante zentrale Unterbringungsdatei, in der persönliche Daten der Betroffenen einschließlich der psychiatrischen Diagnose über Jahre hinweg gespeichert werden sollten, sahen die Verbände äußerst kritisch. Unter anderem war in dem Entwurf eine Registrierung depressiver Patienten vorgeschlagen worden; Krankenhäuser sollten dazu verpflichtet werden, sensible Patientendaten zu sammeln, welche zur Prävention und Verfolgung von Straftaten auch an die Polizei weitergegeben werden sollten. «Eine solche Datei gibt es meines Wissens bisher nirgends», so der Ingolstädter Psychiater Thomas Pollmächer, Vorstandsmitglied der DGPPN. Der Gesetzentwurf vermische die Behandlung von sich in einer Krise befindenden psychisch erkrankten Menschen in einer allgemeinpsychiatrischen Klinik mit der längerfristigen Unterbringung psychisch kranker Straftäter im Maßregelvollzug, kritisierte Karl Heinz Möhrmann, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Angehörigen psychisch Kranker.

Aufgrund der massiven Kritik sah sich das Kabinett inzwischen zur Ankündigung gezwungen, auf die Einführung einer Zentraldatei zur Erfassung sämtlicher in der Psychiatrie untergebrachten Patienten verzichten zu wollen. «Nach wenigen Wochen im Amt macht Ministerpräsident Söder seinen ersten Rückzieher», meldete die Bayerische Staatszeitung am 24. April. «An erster Stelle» solle ja die Hilfe für die Betroffenen und deren Familien stehen, räumte Söder ein; es gehe «um Menschen, die eine psychiatrische Erkrankung haben, und nicht um Straftäter», bekräftigte die bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer. Informationen über depressive Patienten sollen nun doch nicht an die Polizei weitergegeben werden. Entschärft werden soll der Gesetzentwurf außerdem in mehreren weiteren, eher symbolischen Punkten – unter anderem sollen die Verweise auf den Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter aus dem Gesetz gestrichen werden. Aber, beeilte sich Innenminister Joachim Herrmann zu betonen: Die Polizei solle auch künftig informiert werden, wenn als gefährlich geltende und zwangsuntergebrachte Patienten aus der psychiatrischen Unterbringung entlassen werden.

«Der Druck von Opposition und Öffentlichkeit wirkt, die Staatsregierung bewegt sich», triumphierte die SPD-Gesundheitsexpertin Kathrin Sonnenholzner. «Die CSU-Regierung ist gezwungen worden, ihren stigmatisierenden Gesetzesentwurf abzuändern», erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. Die Opposition im Landtag hatte den Entwurf einhellig kritisiert. «Die Staatsregierung stellt die Grundrechte psychisch Kranker zur Disposition», hatte etwa auch Martin Hagen, Spitzenkandidat der FDP für die Landtagswahl, bemängelt. Außerdem hatte der ehemalige Psychiatriepatient Uwe Hauck eine Online-Petition gestartet, an der sich innerhalb kurzer Zeit über 90 000 Menschen beteiligten und die an den Sozialausschuss im Landtag übergeben worden ist. Auch Bundespolitiker meldeten sich zu Wort. Justizministerin Katarina Barley (SPD) beispielsweise bezichtigte die CSU, auf die im Oktober anstehenden Landtagswahlen zu schielen und mit dem Thema Sicherheit punkten zu wollen.

Ziele konterkariert

In seiner im Rahmen der Ressort- und Verbandsanhörung abgegebenen Stellungnahme äußerte der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri, die vielen Verweise auf die entsprechenden Gesetze im Text des Entwurfes könnten den Eindruck erwecken, «dass öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen mit Straftätern im Maßregelvollzug, in Justizvollzugsanstalten und in Einrichtungen für Sicherungsverwahrte zu vergleichen sind». Das vorgebliche Ziel, psychisch Kranke zu entstigmatisieren, werde konterkariert. Des Weiteren merkte er an, dass mit der Einführung der «erheblichen Gefährdung für das Allgemeinwohl» als möglicher Voraussetzung für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung der Charakter derselben in problematischer Weise wesentlich verändert werde – «dies insbesondere vor dem Hintergrund, da die Gesetzesbegründung in einem Angriff auf geparkte Polizeifahrzeuge bereits eine (erhebliche) Gefährdung des Allgemeinwohls sieht». Es sei zu befürchten, dass die Zahl der Untergebrachten und damit derjenigen, in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird, ansteigen werde.

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Immerhin konnte Petri kleine Verbesserungen erwirken. Nachdem er etwa in der Anhörung die geplanten Maßnahmen der Überwachung von Patienten und deren Besuchern scharf kritisiert hatte, wurde in die Gesetzesbegründung der Passus eingefügt, dass bei Überprüfungen «der Kernbereich privater Lebensgestaltung zu beachten» sei. Auch gegen die ursprünglich geplante Unterbringungsdatei hatte Petri entschiedene Einwände vorgebracht: «Eine Erforderlichkeit dieser Datei ist nicht erkennbar. Eine derartige zentrale Speicherung u. a. von medizinischen Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, begegnet wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und ist deshalb entschieden abzulehnen.»

Wann – und in welcher endgültigen Form – das Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Geplant ist ein gestaffeltes Inkrafttreten, um, wie es heißt, «der Praxis in den Einrichtungen Gelegenheit zu geben, sich auf die Änderungen in ihrer Arbeit einzustellen» und «die notwendige Zeit zur Errichtung der zentralen Dateien» zu haben. Die Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung aber sollen bereits ab dem 1. Januar 2019 gelten. Nachdem das umstrittene neue Polizeigesetz in Bayern mittlerweile beschlossene Sache ist, bleibt zu hoffen, dass das neue Unterbringungsgesetz, welches, wie Heribert Prantl kommentierte, in seiner geplanten Form «eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen» darstellt, noch verhindert oder wenigstens in weiteren Punkten entschärft werden kann. Möglich wäre auch, dass es an verfassungsrechtlichen Bedenken scheitern wird – denn, so Prantl: «Ein Rechtsstaat sieht anders aus.»

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