Innenpolitik

G8-Proteste und die Folgen

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Von HELMUT LORSCHEID, 17. Juli 2008:

Sieben Jahre nach dem von schweren Übergriffen auf Globalisierungsgegner geprägten G-8-Gipfel in Genua, sind 15 Polizisten und Gefängnisbeamte verurteilt worden. Ein Strafgericht sprach am 14.7.2008 nach über neunstündiger Beratung in Genua Gefängnisstrafen von fünf Monaten bis fünf Jahren aus. 30 der insgesamt 45 Angeklagten wurden freigesprochen. Es ging in dem seit Oktober 2005 laufenden Prozess um Amtsmissbrauch, Gewalt und Misshandlungen von Globalisierungsgegnern in dem Gefängnis Bolzaneto der norditalienischen Stadt. Die höchste Strafe von fünf Jahren Haft erhielt der für die Sicherheit in dem Gefängnis verantwortliche Beamte Antonio Biagio Gugliotta. Über Misshandlungen nach der Festnahme hatten auch 16 österreichische Mitglieder der Theatergruppe "VolxTheater-Karawane" geklagt. Sie waren nach dem G-8-Gipfel
festgenommen und drei Wochen lang in Untersuchungshaft gehalten worden.(1)

Zu den Übergriffen und der Gewalt gegen Demonstranten war es im Juli 2001 während des Gipfels der G-8-Gruppe gekommen, der von schweren Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gipfelgegnern geprägt war. Dabei war auch ein Demonstrant von einem Polizisten durch einen Schuss in den Kopf getötet worden. Der Polizeibeamte berief sich auf Notwehr und wurde freigesprochen. (1)

Bei den wegen Teilnahme an den Protesten gegen das G8 Treffen in Heiligendamm im Juni 2007 eingeleiteten 1.474 Verfahren gegen Demonstranten, kam es nur in 157 Fällen zur Anklage und in lediglich 50 Fällen auch zu Verurteilungen bei denen meist Geldstrafen verhängt wurden. 64 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wurden bis auf eine Ausnahme innerhalb weniger Monate wieder eingestellt.(2)

Bereits bei den Eilverfahren vor Ort wurden zahlreiche Festnahmen bereits von der Staatsanwaltschaft als unrechtmäßig oder unbegründet erkannt. Bei einer Gruppe von Demonstranten, so die Anwältin Karen Ullmann, lautet die Festnahmebegründung der Polizeibeamten stets: :Sie/er„beteiligte sich an einer brennenden Barrikade.“ Von den 193 Personen die mit dieser oder „ähnlich stichhaltigen Begründungen“ in einem Waldgebiet mit der Bezeichnung „Kühlung“ festgenommen wurden, hatte niemand etwas von „brennenden Barrikaden“ mitbekommen. (3)

In mehreren Verfahren streiten sich immer noch das Amts- und das Verwaltungsgericht über Zuständigkeiten. (3)

Die Frage von HINTERGRUND, ob gegen die Verantwortlichen der Tornado-Tiefflüge über den Zeltlagern der G 8-Gegner Disziplinarstrafen verhängt wurden, blieb inhaltlich unbeantwortet. Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministerium teilte lediglich mit, dass „im Zusammenhang mit der Unterschreitung der Mindestflughöhe im Rahmen eines Überfluges mit einem Luftfahrzeug Tornado die Luftwaffe disziplinare Ermittlungen durchgeführt hat.“ (4) Zu welchem Ergebnisse diese „Ermittlungen“ kamen, bleibt offen, denn so der Sprecher weiter : „Da es sich bei disziplinaren Ermittlungen um Personalangelegenheiten handelt, nimmt das  Bundesministerium der Verteidigung hierzu nicht Stellung.“ (4)

(1) Kleine Zeitung, Graz, 14.7.2008

(2) Berliner Zeitung, 29.12.2007

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(3) Telefonat mit der Rechtsanwältin Karen Ullmann am 15.7.2008

(4) Korrespondenz mit dem Pressereferat des BmVg, Antwort vom 16.7.2008

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