Innenpolitik

NSU-Prozess: Erinnerungslücken und mangelnder Aufklärungswillen

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

1386241033

Von REDAKTION, 05. Dezember 2013 –

Im NSU-Prozess beschäftigt sich das Gericht diese Woche mit der Rolle des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas Temme beim Mord an Halit Yozgat in Kassel. Temme saß am 6. April 2006 im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel, als dort der 21-jährige Halit Yozgat ermordet wurde.

Der Mord war der letzte von insgesamt neun Morden an Geschäftsleuten, die aus der Türkei und Griechenland stammten. Insgesamt werden dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt.

Andreas Temme hatte sich nach der Bluttat nicht als Zeuge bei der Polizei gemeldet, sondern musste erst von Ermittlern anhand seiner Chat-Protokolle aufgespürt werden. Kurz vor dem Mord telefonierte der Geheimdienstmann, der in seinem Heimatdorf den Spitznamen „Kleiner Adolf“ verpasst bekommen hatte, mit einem Informanten aus der rechten Szene. Ermittler hatten anhand der Telefonüberwachung die Beziehung zwischen beiden als „vertraulich, fast freundschaftlich“ eingeschätzt.  

Dieser Informant wurde am Mittwoch vor dem Münchener Oberlandesgericht als Zeuge gehört. Der 33-jährige Gebäudereiniger Benjamin G. war bis 2007 V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes in der rechten Szene. Wie schon Andreas Temme, der am Dienstag als Zeuge befragt worden war, berief er sich immer wieder auf Erinnerungslücken.

Erst nach Vorhaltungen des Richters berichtete er von einem letzten Treffen mit seinem V-Mann-Führer, den er unter dem Decknamen „Alex“ kannte. Temme sei nervös geworden und habe angefangen zu stottern, als er ihn auf den Mord angesprochen habe. Kurz darauf sei ihm mitgeteilt worden, dass Temme beurlaubt worden sei.

Benjamin G. schilderte „Alex“ als recht unzuverlässigen V-Mann-Führer, der immer wieder Termine vergaß – vor allem, wenn G. sein Geld bekommen sollte. Um was es bei dem Telefonat am Tag des Mordes ging, konnte oder wollte G. nicht mehr sagen. Auch, was den letzten Kontakt mit Temme anging, blieb G. vage. Zunächst sagte er, es sei ein Telefonat gewesen, dann erinnerte er sich doch an ein Treffen in einem Restaurant.

Temme war nach dem Mord in Kassel selbst unter Tatverdacht geraten und festgenommen worden. Das Verfahren gegen ihn wurde aber eingestellt. Erstaunlicher Weise will er von dem Mord nichts mitbekommen haben. Weder will er – im Unterschied zu allen anderen im Café Anwesenden – den Schuss gehört, die Leiche hinter dem blutbespritzten Tresen, auf den er beim Verlassen des Cafés sein Geld gelegt haben soll, gesehen, noch als erfahrener Waffenbesitzer das Schießpulver gerochen haben.

In seiner Vernehmung am Dienstag hatte sich Temme wieder einmal in Widersprüche verwickelt. Und immer, wenn es darauf angekommen wäre, meinte er, sich nicht erinnern zu können. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl machte deutlich, dass er dem Zeugen nicht glaube, konnte ihn jedoch auch mit mehreren Ermahnungen nicht zu einer umfassenderen Aussage bewegen. Der ehemalige Geheimdienstmann ist wohl schlau genug, sich keine nachweisbare Falschaussage zu leisten.

Zu großen Unmut unter den Nebenklagevertretern führte die Entscheidung des Gerichtes, nur einen Teil der Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen Temme beizuziehen. Dies mache deutlich, „dass auch dieses Gericht eine vollständige Aufklärung der Tat zum Nachteil Halit Yozgats nicht wünscht“, kritisierte der Nebenklageanwalt Alexander Kienzle, der Angehörige des Opfers vertritt. Kienzle beantragte die Beiziehung der vollständigen Akten. Dem Antrag schlossen sich sowohl zahlreiche Nebenklageanwälte an, als auch die Verteidiger der angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben.

Yozgats Eltern appellierten direkt an das Gericht: „Genauso, wie wir immer ausgesagt haben, wollen wir, dass alle Akten hergegeben werden, das ist unser Recht als Vater und Mutter“, sagte Ayse Yozgat, die Mutter des Ermordeten. Das Gericht wies den Antrag ab. Die Akten könnten nichts zur Klärung der Anklagevorwürfe beitragen und gehörten daher nicht ins Verfahren.

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

Mit der Entscheidung riskiere der Senat nicht nur eine Revision wegen mangelnder Aufklärung, sondern auch eine „Legendenbildung in der rechtsextremistischen Szene“, wenn er die Akten nicht vollständig hinzuziehe, kritisierte Anwalt Kienzle.

# mit dpa

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Innenpolitik Bundeswehr-Kampfdrohnen: SPD signalisiert Bereitschaft zur Anschaffung
Nächster Artikel Innenpolitik Die Reifeprüfung