Innenpolitik

Spektakuläres Geheimdiensturteil: Dauerüberwachung durch Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

1296829149

Von REDAKTION, 4. Februar 2011 –

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die jahrzehntelange Überwachung des Bremer Menschenrechtlers und Publizisten Rolf Gössner durch den Bundesverfassungsschutz für rechtswidrig erklärt.

Seit 1970 hatte der Jurist ununterbrochen unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gestanden, zunächst als Jurastudent, dann als Gerichtsreferendar und seitdem in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen. Erst am 13.11.2008, unmittelbar vor der ersten mündlichen Verhandlung, war die Beobachtung eingestellt worden. (1)  Das Gericht stellte laut Presseberichten fest, „dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Der Bremer Jurist, Menschenrechtler und Publizist Dr. Rolf Gössner stand 38 Jahre lang unter geheimdienstlicher Beobachtung.

Gössner ist unter anderem Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten „Grundrechte-Reports“, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Bremer Verfassungsrichter. Er war 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Ihm wurden Kontakte zu angeblich linksextremistischen Gruppen vorgeworfen, unter anderem zur DKP, einer Partei, die programmatisch fest auf dem Boden der Verfassung steht..

Gegen Gössners Überwachung hatten im Laufe der Jahre unter anderem der Schriftsteller Günter Grass und der Kabarettist Dieter Hildebrandt, aber auch zahlreiche Organisationen protestiert.

Über die Gerichtsentscheidung sagte Gössner der Nachrichtenagentur dpa: „Das ist für mich eine Genugtuung und für den Bundesverfassungsschutz eine harte Niederlage.“ Er gehe davon aus, „dass das Urteil auch Auswirkungen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes haben wird“. Die Latte müsse einfach höher gelegt werden, wenn es um Beobachtung gehe.  

Im Interview mit der taz sagte der erfahrene Jurist, dass er mit einem Urteil „in dieser Klarheit“ nicht gerechnet habe. (2) Er kritisierte, dass weder er noch das Verwaltungsgericht während des Verfahrens vollständige Einsicht in seine Verfassungsschutz-Akte erhielten: „Von meiner etwa 2.000 Blatt umfassenden Personenakte sind 80 Prozent geschwärzt oder ausgetauscht. Das Bundesinnenministerium hatte eine entsprechende Sperrerklärung verfügt – aus Gründen des Quellenschutzes, der Ausforschungsgefahr und des Staatswohls muss der Großteil der Akte geheim gehalten werden“, sagte Gössner, der angab, gegen diese Verweigerung der Einsichtnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen.

Gössners Anwalt Dr. Udo Kauß kommentierte das Urteil wie folgt: „Diese Entscheidung ist wirklich ein Meilenstein. Dem Schutz der BürgerInnen vor staatlicher Überwachung wurde nach fünfjährigem Rechtsstreit zumindest rückwirkend Geltung verschafft. Die im Prozess vom Bundesamt für Verfassungsschutz für sich in Anspruch genommene Deutungshoheit über das, was in diesem Staat zulässigerweise gesagt und geschrieben werden darf, ist diesem Geheimdienst entzogen worden. Eine schallende Ohrfeige mit hoffentlich nachhaltiger Wirkung für die Erfassungspraxis nicht nur des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sondern aller bundesdeutschen Geheimdienste. Das Amt wird seine Beobachtungs- und Erfassungspraxis gründlich ändern müssen.“ (3)

Die Internationale Liga für Menschenrechte ließ einem Pressebericht zufolge nach dem Urteil verlauten, die „skandalöse und rechtswidrige Langzeitüberwachung dürfe nicht ohne drastische politische Konsequenzen bleiben. Der Verfassungsschutz schütze nicht die Verfassung, sondern sei „selbst eine Gefahr für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat“. (4)  Die taz kommentierte: „Was ist das eigentlich für ein Land, in dem der Geheimdienst einen Verfassungsrichter bespitzeln kann – mit der Begründung, er habe bewusst nicht als Mitglied einer extremistischen Partei agiert? Es sieht aus, als habe das Bundesamt für Verfassungsschutz alles daran setzen wollen, jenem frühen Rolf Gössner Recht zu geben, der im Jahr 1984 (!) mit dem Buch „Der Apparat“ das Bild eines ausufernden Polizeistaates zeichnete – und damit einem in linken Kreisen verbreiteten Lebensgefühl eine Fakten-Grundlage verschaffte.

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

Aber wahrscheinlich gibt es bei den Geheimdiensten einfach nur keine Kontrollmechanismen für eingeleitete Überwachungsmaßnahmen. Wer einmal in die Fänge der Verfassungsschützer geraten ist, kommt nicht wieder heraus, auch wenn er selbst längst Hüter der Verfassung in Robe ist. Es sei denn, er wehrt sich juristisch. Die Behauptung, die Beobachtung Gössners sei 2008 aufgrund einer veränderten Sicherheitslage eingestellt worden, darf als dreiste Lüge gelten. “ (5)

(1) zitiert nach http://www.jungewelt.de/2011/02-04/004.php
(2) http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/ich-vermisse-nichts/
(3) zitiert nach http://www.jungewelt.de/2011/02-04/004.php
(4) http://www.fr-online.de/politik/fast-40-jahre-lang-rechtswidrig-ueberwacht/-/1472596/7152812/-/index.html
(5) http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/spitzel-ohne-kontrolle/

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Innenpolitik Protest gegen Geldstrafe: Sprecher der Stuttgart-21-Gegner geht in Revision
Nächster Artikel Innenpolitik Unschuldslämmer: Merkel und Steinmeier drehen weiter an der Vertuschungsspirale in Sachen Kundus-Massaker