Innenpolitik

US-Whistleblower Snowden mit Bürgerrechtspreis geehrt

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Von REDAKTION, 3. September 2013 –

Am vergangenen Wochenende haben mehrere Bürgerrechtsgruppen den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden für das Aufdecken von weitreichenden Spionageprogrammen der USA und Großbritanniens ausgezeichnet. „Wir sind Edward Snowden außerordentlich dankbar“, sagte Edda Müller, die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International in Deutschland, am Freitagabend in Berlin.

Der US-Bürger erhielt den jährlich verliehenen Whistleblowerpreis, mit dem Personen ausgezeichnet werden, die im öffentlichen Interesse schwerwiegende Missstände und gefährliche Entwicklungen für Demokratie, Frieden und Umwelt aufdecken. Vergeben wird der Preis von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), der Organisation von Anwälten gegen Nuklearwaffen IALANA sowie Transparency International.

Per Video zugeschaltet: Glenn Greenwald. Er arbeitet eng mit dem diesjährigen Preisträger Edward Snowden zusammen. (Berlin, 30. August 2013)

Snowden ließ eine Dankesbotschaft übermitteln. Politiker von SPD, Grünen und Linken äußerten bereits tagsüber Respekt vor dem Informanten. Mehrere Journalisten, die mit Snowden zusammen arbeiten, waren digital oder tatsächlich bei der Preisverleihung anwesend. Der wichtigste Stuhl musste aber leer bleiben, da  Snowden im russischen Exil lebt und ihm bei einer Einreise nach Deutschland die Festnahme und anschließende Auslieferung in die Vereinigten Staaten drohen. Die USA verfolgen den ehemaligen NSA-Mitarbeiter wegen Geheimdienstverrats.

Mit seinem Mut und seinem Verantwortungsbewusstsein habe er eine wichtige Debatte angestoßen, sagte Transparenz-Verfechterin Müller weiter. „Dabei geht es um die Frage, wie viel unsere Grundrechte noch wert sind.“ Der Computerentwickler und Aktivist Jacob Appelbaum überbrachte eine Botschaft, die nach seinen Angaben von Snowden stammte. Mit ihm habe er „heute Abend“ kommuniziert. Snowden danke „allen, die sich an der Debatte beteiligt haben“. „Regierungen sind uns Rechenschaft schuldig für ihre Entscheidungen“, sagte er Appelbaum zufolge. Appelbaum hatte vor Bekanntwerden der Enthüllungen mit Snowden Kontakt, sein Interview druckte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Appelbaum rief die Anwesenden auf, über Erfahrungen mit staatlicher Überwachung aus der deutschen Geschichte zu sprechen. „Zeigen Sie, wie diese dunkleren Zeiten aussehen“, sagte er.

Der Journalist Glenn Greenwald, der eng mit Snowden zusammenarbeitet, bezeichnete ihn in einer Videobotschaft als Whistleblower „in der reinsten und nobelsten Form“. Er habe unter hohem persönlichem Risiko ein „unglaubliches Ausmaß an Fehlverhalten“ der US-Regierung öffentlich gemacht.

Nach Ansicht der Preisverleiher machten Snowdens Enthüllungen es „unausweichlich, die Fakten- und Beweislage durch Regierung, Parlament, Gerichte und die kritische Öffentlichkeit intensiv zu klären und auf gesicherter Tatsachengrundlage dann zu prüfen, ob und in welcher Hinsicht das durch Snowden aufgedeckte Verhalten und Vorgehen in- und ausländischer geheimdienstlicher Stellen geltendes Recht verletzt haben“. Der rechtliche Aspekt sei dabei eher zweitranig, heißt es in der Begründung der Jury:  „Selbst wenn sich dann herausstellen sollte, dass sich die nachrichtendienstlichen Ausspähaktionen teilweise oder überwiegend auf geltendes Recht stützen können, hätte Snowdens Whistleblowing jedenfalls solch bedrohlichen Zustände aufdecken helfen, die in einem demokratischen Gemeinwesen nicht hingenommen werden können.“ (1)

In der Begründung wird auch die Haltung Deutschlands kritisiert. „Soweit die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Behörden Zweifel an der Fakten- oder Beweislage haben sollten, ist nicht ersichtlich, warum sie nicht alles Erforderliche tun, um Edward J. Snowden durch deutsche Staatsanwälte als Zeugen zur Klärung bestehender Zweifel vernehmen zu lassen. Warum sind sie nicht bereit, ihn im Inland in ein Zeugenschutzprogramm (wie vor einiger Zeit einen Übergeber von Daten Schweizer Bankkonten deutscher Steuerkrimineller) aufzunehmen, ihm einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland (z.B. nach § 22 AufenthaltG) sowie hinreichenden Schutz vor Auslieferung zu gewähren, damit er hier als Zeuge für die erforderliche Aufklärung zur Verfügung steht?“

Zu Recht werde in der öffentlichen Debatte jetzt endlich nach den rechtlichen Grundlagen und den politisch Verantwortlichen dieser „offenbar flächendeckenden Totalüberwachung“ gefragt. „Dabei ist deutlich geworden, dass in Deutschland nach dem Ende der Besatzungszeit an die Stelle früherer alliierter Vorbehaltsrechte völkerrechtliche Verträge (z.B. Art 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut) und offenbar auch geheime Verwaltungs- und Behördenabkommen getreten sind, die den US-Streitkräften und ihren nachrichtendienstlichen Aktivitäten in Deutschland zu weite Handlungsspielräume eröffnen. (…) Es rücken jetzt auch die Fragen in das öffentliche Blickfeld, ob diese nachrichtendienstliche Ausspähpraxis der ‚Freunde‘ in Deutschland an den parlamentarischen Kontrollgremien vorbeigelaufen ist und ob das Ausführungsgesetz zu Art. 10 GG (‚G10-Gesetz‘) diese Ausspähaktivitäten der NSA – unter Umständen im Zusammenwirken mit deutschen und anderen Geheimdienststellen – ermöglicht oder gar gefördert hat. Hinzu kommt: Geheimdienste, die nach nahezu jeder – vermeintlichen oder realen – neuen Bedrohungslage mehr und mehr Befugnisse erhalten und empirisch feststellbar personell mehr und mehr aufgestockt werden, erweisen sich zunehmend strukturell als durch demokratische Instanzen kaum noch kontrollierbar.“

Diesen Aspekt des freien Schalten und Waltens der US-Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland und seinen geschichtlichen wie rechtlichen Hintergrund vertiefte der Freiburger Historiker Josef Foschepoth in einem Vortrag anlässlich der Preisverleihung. Sein Fazit: „Ein Staat, dessen Exekutive vom Tun und Lassen seiner Geheimdienste nichts weiß und somit nicht kontrolliert, dessen Legislative eine wirksame Kontrolle in Form einer vierköpfigen G-10-Kommission und 11-köpfigen Parlamentarischen Kontrollkommission gar nicht wirklich ausüben kann und darf, dessen Gerichte von einer unabhängigen Kontrolle per Gesetz durch die Verfassung ausgeschlossen sind, und deren Parlamentarier sogar ein Verfahren wegen Landesverrats riskieren, wenn sie ein geheimdienstliches Geheimnis öffentlich machen, um einen Bruch des Grundgesetztes zu verhindern, ein solcher Staat hat in Sachen Überwachung zu geheimdienstlichen Zwecken seinen freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Charakter verloren und ist ein Überwachungsstaat geworden.“ (2)

(mit dpa)

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Anmerkungen

(1) http://www.vdw-ev.de/images/stories/vdwdokumente/whistleblower/Begruendung%20der%20JuryWhistleblowerpreis2013final.pdf
(2) Die anlässlich der Preisverleihung gehaltenen Reden und Vorträge können hier angeschaut werden:
http://www.ialana.de/arbeitsfelder/whistleblowing/whistleblower-preis/whistleblowerpreis-2013

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