Innenpolitik

»Wehret den Anfängen« »Denunziationsparagraph« verlangt gegenseitige Kontrolle der Bürger

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko, früher Linkspartei, dann BSW, äußert sich in einem Interview mit Thomas Kaiser von der Schweizer Zeitschrift Zeitgeschehen im Fokus zu dem ausufernden EU-Sanktionsregime und dessen Hintergründen.1

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Foto: Die Linke Quelle: Wikimedia Commons Lizenz CC BY 2.0
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THOMAS KAISER Man hat den Eindruck, dass die EU immer unkontrollierter mit Sanktionen gegen alles und jeden vorgeht. Wie sehen Sie das?

ANDREJ HUNKO Wir können ganz allgemein eine Ausweitung von Sanktionsregimen beobachten, insbesondere durch die USA und die EU. Es gab vor einigen Monaten eine renommierte Studie in The Lancet, dem ältesten britischen Medizinjournal, die zu dem Schluss kommt, dass mittlerweile im Durchschnitt pro Jahr mehr als 500.000 Menschen weltweit an den Folgen von Sanktionen sterben.

Man erinnert sich vielleicht noch an die US-amerikanische Außenministerin Madeleine Albright und ihre Stellungnahme zu den Auswirkungen der harten Sanktionen gegen den Irak in den 1990er Jahren. Als sie gefragt wurde, ob die Sanktionen den Preis wert waren, den Tod von 500.000 Kindern in Kauf zu nehmen, antwortete sie, ja, das sei den Preis wert gewesen. Diese Dimensionen der EU- und US-Sanktionen sind kaum im Bewusstsein der Menschen.

Die Studie kommt zum Schluss, dass ausschließlich US-Sanktionen und EU-Sanktionen tödlich wirken, nicht etwa UNO-Sanktionen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass nur die UNO-Sanktionen völkerrechtlich legitimiert sind, alle übrigen sind illegal. Die UNO-Sonderberichterstatterin über die Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen, Alena Douhan, weist immer wieder auf die Illegalität der Maßnahmen hin. Insbesondere ist die Zivilbevölkerung betroffen – ein klarer Bruch des Humanitären Völkerrechts und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

KAISER Wenn man an die Sanktionen gegen Jacques Baud oder Hüseyin Doğru denkt, kann man sagen, dass das Sanktionsregime der EU eine neue Dimension bekommen hat.

HUNKO Was wir jetzt neu feststellen können, ist die innenpolitische Anwendung der Sanktionen, gegen kritische Publizisten wie Hüseyin Doğru in Deutschland, Jacques Baud in Belgien, Nathalie Yamb aus der Schweiz.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am15. Januar zudem ein sogenanntes Sanktionsbegleitungsgesetz. 2 Die EU hatte 2024 eine Direktive erlassen, damit es innerhalb der EU eine einheitliche Strafverfolgung bei Sanktionsverstößen gibt. 3 Das betrifft zunächst Handelsunternehmen, die vielleicht weiterhin Handel mit Russland betreiben oder mit Firmen, die wiederum Handel mit Russland haben. Das steht im Vordergrund, aber im Grunde genommen gilt das für die gesamten Sanktionen.

Das am15. Januar beschlossene und mittlerweile in Kraft getretene Gesetz stellt eine drastische Verschärfung der Bestrafung bei Verstößen dagegen dar.

KAISER Was hat sich dadurch in der Rechtspraxis geändert?

HUNKO Viele Verstöße, die vorher als eine Ordnungswidrigkeit behandelt wurden, die zwar auch mit Bußen bis zu 30.000 Euro bestraft werden können, gelten nun als Straftatbestand, der mit Gefängnis bestraft werden kann. Wenn eine Person oder ein Unternehmen sanktioniert wird, müssen die Sanktionen zum gleichen Zeitpunkt umgesetzt werden. Früher hatten Unternehmen 48 Stunden Zeit, sich auf die Sanktionen einzustellen oder um mögliche Anpassungen vorzunehmen.

Dazu kommt noch ein »Denunziationsparagraph«. Wenn der Einzelne über vermeintliche Verstöße Kenntnis hat, muss er das melden. Das nicht zu tun, ist nun ein Straftatbestand, für den man ins Gefängnis wandern kann. Das EU-Sanktionsbegleitungsgesetz ist in fast allen EU-Staaten umgesetzt worden. Das ist qualitativ eine massive Verschärfung.

KAISER Fällt unter dieses Gesetz auch, wenn ich einem Sanktionierten etwas zu essen kaufe, damit er nicht buchstäblich verhungert?

HUNKO Ja, aber nicht nur das. Sollte jemand einem Sanktionierten Geld geben, damit er überleben oder sich juristisch wehren kann, und ich habe davon Kenntnis, dann muss ich das melden, sonst kann ich dafür bestraft werden.

KAISER Das kann man fast nicht glauben …

HUNKO Ja, deshalb spricht Sahra Wagenknecht mittlerweile von »faschistoiden Maßnahmen«. Es gab eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags – letztlich betrifft das ja das Außenwirtschaftsgesetz in Deutschland – mit erstaunlich kritischen Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände.

Diese befürchten einen enormen administrativen Aufwand, denn sie müssen sicherstellen, dass sie in ihrem Tätigkeitsbereich mit niemandem in Berührung kommen, der sanktioniert ist. Diese Verschärfung verunsichert natürlich. Dem muss man dann mit dem Aufbau weiterer Bürokratie begegnen, um sich nicht strafbar zu machen. Mein Eindruck ist inzwischen, dass sich Anwaltskanzleien darauf spezialisieren, für Firmen solche möglichen Verbindungen zu melden.

Man hat den Eindruck, dass sich hier ein neues Geschäftsfeld auftut. Man läuft natürlich Gefahr, wenn man jemandem einen Verstoß gegen das Gesetz nachweisen kann, dass man schwere Strafen gewärtigen muss. Wenn man Kenntnis von irgendwelchen Sanktionsverstößen hat, muss man das sofort melden. Wenn man das nicht tut, macht man sich auch strafbar. Letztlich betrifft das auch den freien Handel und die wirtschaftliche Tätigkeit.

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ANDREJ HUNKO, Jahrgang 1963, war 20 Jahre in außer- parlamentarischen Bewegungen aktiv, insbesondere der Friedensbewegung. Von 2009 bis 2024 war er für die Linkspartei Abgeordneter im Deutschen Bundestag, mit Schwerpunkt Europäische und Internationale Politik. Von 2024 bis 2025 vertrat er im Bundestag die Gruppe des BSW im Gesundheitsausschuss. Von 2010 bis 2025 war er Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarates, dort zuletzt Fraktionsvorsitzender der Unified European Left und Berichterstatter für Meinungsfreiheit. Er ist Gründungsmitglied des BSW und Co-Landesvorsitzender des BSW in Nordrhein-Westfalen.

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