Wirtschaft Inland

Die EU als Wahrer neoliberaler Kapitalinteressen

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Es regt sich Widerstand: 30.000 VW-Arbeiter demonstrieren in Wolfsburg .

Von REGINE NAECKEL, 12. September 2008:

«Wir brauchen im Zeitalter von Globalisierung und Finanzmarktkapitalismus mehr Demokratie und nicht weniger», erklärte IG Metall Chef Berthold Huber am heutigen Freitag vor über 30.000 VW-Arbeitern, die sich vor der Konzernzentrale versammelten. Sie protestieren gegen eine Abschaffung des VW-Gesetzes.

Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Seitdem gibt es dem Land Niedersachsen mit einem Anteil von 20,20 Prozent am Aktienvermögen ein Vetorecht bei bedeutenden Entscheidungen und sichert der Arbeitnehmerseite wichtige Mitbestimmungsrechte.

Nun gerät diese Regelung mehr und mehr ins Kreuzfeuer der EU. Bereits am 23. Oktober 2007 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die im VW-Gesetz enthaltene Beschränkung der Stimmrechtsanteile auf maximal 20 Prozent gegen EU-Recht verstößt.

Die wichtigste Vorschrift des Gesetzes (§ 2) besagt nämlich, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt. So können Entscheidungen zu möglichen Übernahmen oder eine Verlagerung des Firmensitzes blockiert werden. Außerdem wird der Konzern für eine Übernahme uninteressant, weil kein Aktionär – selbst wenn er sich eine Mehrheit zusammenkaufen würde – automatisch seinen unternehmerischen Willen durch eine ihm genehme Besetzung des Aufsichtsrats durchsetzen könnte. (http://www.vw-gesetz.de/ – bei wikipedia)

Die EU-Kritik an der speziellen VW-Regelung ist nicht neu. Bereits 2004 beanstandete EU-Kommissar Frits Bolkestein, das Gesetz bedeute einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom vergangenen Jahr legte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Mai 2008 einen Entwurf für ein neues VW-Gesetz vor. „Der sieht zwar Änderungen im Detail vor, behält dem Land Niedersachsen aber nach wie vor ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen vor – zum Unmut von Brüssel und Porsche als größtem VW-Aktionär. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller hält deutlich mehr Anteile als das Land und will sie weiter aufstocken.“ (www.auto.de , 11. September 2008) Und er möchte selbstverständlich mit den Anteilen seinen Einfluss erhöhen.

Nun wurde auch das geänderte VW-Gesetz von EU-Binnenmarktkommisssar Charlie McCreevy als unvereinbar mit dem Recht auf freien Kapitalverkehr  eingestuft.

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Die Europäische Kommission hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Am 09. September 2008 wurde bekannt, das das VW-Gesetz erneut vor dem höchsten EU- Gericht verhandelt wird. (süddeutsche, 9.09.2008)

Staatliche Souveränität wird durch die EU-Richtlinien mehr und mehr ausgehöhlt, vielleicht trägt ja der Fall VW zu einem grundsätzlicheren Nachdenken der Öffentlichkeit über die immer festere Einbindung der gesamten Wirtschaft in den von der EU festgeschriebenen neoliberalen Weg bei.

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