Die Corona-Impfpflicht ist Geschichte. Zumindest die einrichtungsbezogene im Gesundheitswesen. Aber Soldaten müssen sich weiterhin die Spritze geben lassen, wenn sie nicht ernsthaften Ärger bekommen wollen. Norbert Häring hat nachgefragt und nachgelesen.
Aus gutem Grund hat die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP die Impfpflicht im Gesundheitswesen, die sie zur gerichtsfesten Aushebelung der Grundrechte „einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht“ genannt hatte, zum 1. Januar 2023 auslaufen lassen. Die zur Rechtfertigung angeführte Fremdschutzbehauptung der Impfung war da schon lange aufgegeben worden. Die Behauptung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die Impfung sei nebenwirkungsfrei hatte sich schon lange als dreiste Lüge entpuppt.
Schon lange ist klar, dass zumindest für junge, wehrfähige Menschen das Risiko einer Schädigung durch die Impfung mindestens so schwer wiegt wie der minimale erwartbare Vorteil in Form einer behaupteten Senkung des Risikos von schweren Covid-Erkrankungen und Tod, die bei jungen, gesunden Menschen ohnehin extrem selten auftreten.
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