Das Infektionsschutzgesetz woll erneut geändert werden. Justiz- und Gesundheitsminister haben Eckpunkte vorgestellt. Hat aber das, was da kommen soll, etwas mit der Realität zu tun? Der Autor meint nein und schreibt zur möglichen Motivation der Gesetzgebung:
Wie bereits während der letzten zwei Jahre, insbesondere aber im Sommer 2020 und 2021, ist also angesichts der in diesem Beitrag dargelegten Belastung des Gesundheitssystems nicht die tatsächliche, sondern die potentielle Gefahr des Virus ausschlaggebend für eine Maskenpflicht. Nimmt man nun noch Geimpfte, Genesene und Getestete von der Maskenpflicht aus, erzeugt man ähnlich wie bei den 2G-/3G-Regelungen aus dem Herbst 2021 eine Zweiklassengesellschaft, in der Ungeimpfte zur Impfung gedrängt werden sollen.
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