Ein Truppendienstgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die für einen Soldaten bestehende Corona-Impfpflcht unverbindlich sei. Die gesundheitlichen Risiken seien nicht absehbar. Eine Analyse des Juristen und ehemaligen Richters René Boyke.
Der Richter des Truppendienstgerichts Süd ist der Ansicht, dass viel dafür spricht, dass der Impfbefehl unverbindlich sei. Wie meistens im Recht, läuft es auch hier auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung heraus, eine Güter- und Interessenabwägung, in der Vor- und Nachteile werden gegenübergestellt werden. Hier führt das Gericht mögliche Gesundheitsgefahren der Covid-Injektionen ins Feld, welche für die Unverbindlichkeit des Impfbefehls sprechen. Das Gericht betont deutlich, dass die Gesundheit des Soldaten auf dem Spiel steht, da heute noch nicht abzusehen sei, welche Folgen die sogenannten Covid-Impfungen in der Zukunft noch haben werden.
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