Corona

Fortsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter offen

Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen noch bis Ende des Jahres eine “vollständige Impfung” gegen Covid-19 nachweisen.
Foto: Tim Reckmann, Lizenz: CC BY, Mehr Infos

(Redaktion/13.10.22) Mehrere Spitzenverbände haben sich bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Unter ihnen sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DbfK), beide haben sich mit unterschiedlichen Begründungen gegen die Fortsetzung ausgesprochen. Seit März müssen Mitarbeiter in Gesundheitsberufen eine Impfung gegen Covid-19 nachweisen, die Regelung ist derzeit bis Ende dieses Jahres befristet.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird in den Bundesländern und den zuständigen Gesundheitsämtern unterschiedlich verfolgt, Betretungsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter werden nur in Ausnahmefällen ausgesprochen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ließ im Bundestag offen, ob es eine Verlängerung geben wird: „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen.“ Hingegen lehnt Sachsens Sozialministerin Petra Köpping die Fortsetzung “ganz klar” ab, berichtet der MDR.

Ebenfalls klar für eine Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spricht sich der DbfK in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundestages aus. Die Maßnahme könne ohne allgemeine Impfpflicht keine Wirkung erzielen. „Mit der öffentlichen Diskussion über eine angebliche mangelhafte Umsetzung wurde vor allem der desolate Personalstand in der Pflege verschleiert“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes der darauf hinweist, dass ein Großteil der Pflegefachpersonen in der Akutpflege und in der Langzeitpflege geimpft seien.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert die sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Argumente, dass die Impfung vor einer Infektion und einer Übertragung mit Viren schützt, müssten als hinfällig betrachtet werden. Mögliche Tätigkeitsverbote seien vor diesem Hintergrund nur schwer vorstellbar. „Insbesondere den in den Krankenhäusern Beschäftigten ist es nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet und ansonsten mit Tätigkeitsverboten belegt werden, während die von ihnen betreuten Patientinnen und Patienten von diesen Regelungen nicht erfasst werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung wiederum fassen ihre umfangreiche Stellungnahme zum Thema wie folgt zusammen: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht haltbar.“ Die Impfung biete keinen Fremdschutz, keinen nachhaltigen Selbstschutz und sie habe erhebliche Nebenwirkungen. Der Bundesverband der Seniorenorganisationen hingegen schätzt die Maßnahme in seiner Stellungnahme für den Ausschuss als Erfolg ein und verweist auf die gestiegene Impfquote.

Auch für Soldaten der Bundeswehr gilt eine Impfpflicht, die im Juli vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Diese Woche wurde allerdings ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd in Erfurt bekannt, das eine Disziplinarstrafe gegen einen ungeimpften Soldaten ausgesetzt hat. Der Beschluss nebst Begründung ist im Internet auf verschiedenen Websites zu finden, die Echtheit ist vom Gericht bestätigt worden. In der Begründung wird unter anderem auf die möglichen Nebenwirkungen der Impfung hingewiesen. Ein Rechtsanwalt nannte den Richter, der das Urteil fällte, in einem Gastbeitrag auf Legal Times Online einen Querdenker und stellte die Frage, „wie das Spannungsverhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Rechtsbindung im Falle von Querdenker-Richtern langfristig aufgelöst werden kann.“

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