Kurzmeldungen 2008


 

BKA wird zur präventiv ermittelnden Staatspolizei

(19.12.08/dpa/rn)

„Damit wird aus dem Bundeskriminalamt eine präventiv ermittelnde Staatspolizei mit Geheimdienstbefugnissen nach Art des amerikanischen FBI“, kommentiert die Journalistin Ulla Jelpke das neue BKA-Gesetz.

Ungeachtet des anhaltenden Widerstands der Opposition und zahlreicher Verbände hat der Bundesrat am heutigen Freitag das umstrittene BKA-Gesetz gebilligt. Es wurde mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen beschlossen. Damit darf das Bundeskriminalamt erstmals in seiner Geschichte zur Abwehr vermeintlich „terroristischer Gefahren“ auch vorbeugend ermitteln. Was alles zur "Terrorgefahr" gehört, haben erst im vergangenen Jahr Beispiele verfolgter G8-Gegner deutlich gemacht.

Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Gesetz war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nochmals geändert worden. Der Bundestag hatte das BKA-Gesetz am Donnerstag nur mit Zustimmung der Großen Koalition und gegen das Nein der Opposition beschlossen.

Künftig wird – auch eine „eilige“ – Online-Durchsuchung von privaten Computern nur mit Erlaubnis eines Richters möglich sein. Auch die Daten dürfen nur unter Kontrolle eines Richters ausgewertet werden. Beides war ursprünglich anders geplant. Im Vermittlungsverfahren waren ferner die Kompetenzen zwischen Bund und Bundesländern klarer gefasst worden. Keine Änderung gab es bei den vorgesehenen massiven Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts. Lediglich Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger sind vor Überwachung generell geschützt, Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte nur eingeschränkt. Damit werde die investigative Arbeit weiter erschwert und die Pressefreiheit gefährdet, beklagt der Deutsche Fachjournalisten-Verband.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat eine Klage in Karlsruhe angekündigt.


Piraterie: UN-Sicherheitsrat weitet Mandat aus – Bundestagsdebatte zu Marineeinsatz

(18.12.08/rn)

Auf Initiative der USA hat der UN-Sicherheitsrat das Mandat zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias, Puntlands und des Jemen in der Nacht zu Mittwoch für ein Jahr auch auf militärische Operationen an Land ausgeweitet. Mit Zustimmung der somalischen „Übergangsregierung“ dürfen Bodentruppen der an den Anti-Piraterie-Einsätzen beteiligten Staaten nun Seeräuber bis in deren Dörfer verfolgen. Vor allen wegen des Einwands Indonesiens wurde eine Formulierung des ursprünglichen Entwurfs der Resolution 1851 gestrichen, die ausdrücklich die uneingeschränkte Nutzung des Luftraums vorsah. Nach Auffassung der US-Regierung berechtigt allerdings auch die jetzige Resolution (1) zu Luftangriffen in Somalia, denn der Text enthalte keine Einschränkung, sondern besagt: Zur Unterdrückung der Piraterie dürften „alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen“ ergriffen werden.

Darüber hinaus forderte US-Außenministerin Rice eine stärkere Koordination der Maßnahmen, denn das derzeitige Vorgehen erbringe „weniger als die Summe seiner Teile“. Die USA sehen eine „Kontaktgruppe“ vor, in der die geheimdienstlichen Erkenntnisse ausgetauscht und die Aktivitäten abgestimmt werden.(2) Vor dem Sicherheitsrat erklärte sie weiter, „die Piratenüberfälle seien untrennbar mit den Unruhen in Somalia verbunden. Die US-Regierung sei deshalb davon überzeugt, dass die Zeit für die UN gekommen sei, einen Truppeneinsatz zu beschließen“. (3)

Thomas Matussek, Ständiger Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York, begrüßte „den rechtlichen Rahmen für die Verfolgung von Piraten“ und erklärte „sein Land sei entschlossen, die Teilnahme an dem europäischen Beitrag zur internationalen Reaktion auf die Piraterie“ zu leisten.(2)

Für deutsche Soldaten, so die Versicherung der Bundesregierung, stehe ein Landeinsatz nicht zur Debatte. Tatsache aber ist, dass der Regierungsantrag „Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA“(4) eine solche Einschränkung nicht zwingend vorsieht. Ganz im Gegenteil heißt es unter „Auftrag“ – Punkt 3c: „Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die im Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben.“ Dazu könnte – die Einwilligung der somalischen „Übergangsregierung“ vorausgesetzt – auch ein „Landgang“ nötig werden.

Für den deutschen „Atalanta“-Einsatz warben in der gestrigen Bundestagssitzung Frank-Walter Steinmeier und Franz Josef Jung. „Der Einsatz ‚Atalanta’ am Horn von Afrika werde für die Marine ‚kein Ausflug in warme Gefilde’, sagte Steinmeier. Aus guten Gründen verfügten die bis zu 1400 deutschen Soldaten über ein robustes Mandat. Vom Schuss vor den Bug bis zum Versenken der Piratenschiffe sei alles abgedeckt, betonte Jung.“ (5)

Auch Grüne und FDP unterstützten die Militäroperation. So erklärte die Grünen- Entwicklungsexpertin Uschi Eid, ihre Partei werde dem Mandat mehrheitlich zustimmen. Der FDP-Verteidigungsexperte Rainer Stinner forderte, „den Piraten ihr Handwerkszeug zu nehmen“ und „Piratenschiffe zu zerstören“. Handelsschiffe lediglich zu begleiten sei „wichtig, aber nicht hinreichend“. (6)

Am Freitag wird der Bundestag entscheiden. Schon jetzt ist die parlamentarische Mehrheit für ein weiteres militärisches Engagement Deutschlands sicher.

Weiterführender Artikel:

„Streng vertraulich“ – ist der Verteidigungsminister auf Kriegskurs?

http://www.hintergrund.de/content/view/323/63/

Quellen:

1)http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N08/655/01/PDF/N0865501.pdf?OpenElement

2) http://www.un.org/News/Press/docs/2008/sc9541.doc.htm

3) http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDELH74096420081217

4) http://blog.hintergrund.de/wp-content/uploads/2008/12/antrag-der-bundesregierung.pdf

5) dito 3

6) http://www.welt.de/welt_print/article2895562/Regierung-wirbt-fuer-die-Piratenjagd.html

 


 

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird „reformiert“

(16.12.08/hl)


Wer kennt das nicht? Das Telefon klingelt, am anderen Ende meldet sich eine Marktforschungsagentur. Angeblich dauert die Befragung nur wenige Minuten. Auch wenn zum Schluss des Gesprächs kein Zeitschriftenabo oder eine Versicherung verkauft werden soll, nerven solche Anrufe. Auf die verärgerte Frage, woher sie überhaupt die nicht im Telefonbuch verzeichnete Nummer haben, kommt nicht selten die Antwort: „Vom Zufallsgenerator“. Eine nette Ausrede, die selten stimmen dürfte. Meistens stammen die Rufnummern von Adresshändlern. Kaltaquise nennt man das in der Callcenterbranche.

Anrufe bei Menschen, die nicht am Telefon belästigt werden wollen, sind aber eigentlich verboten. Vorausgegangen war ein zäher Kampf von Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden, die vor den Gerichten über Jahre hin diese Fortschritte gegen telefonische Belästigungen erzielten. (1) In einer früheren Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) war der Schutz vor Telefonbelästigungen ebenfalls ausdrücklich verankert worden. Doch die Lobby der Markt- und Meinungsforscher blieb nicht untätig. Im Gegenteil, sie lief Sturm – und das mit Erfolg.

Die Telefonbelästigung durch angebliche „Meinungsforscher“ wird nun wieder zugelassen.
In einem dem Bundesrat vorliegenden Gesetzestext ist die Herausnahme von Markt- und Meinungsforschung aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vorgesehen. (2) Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 27. November 2008 verabschiedet, übrigens mit Zustimmung fast aller Fraktionen, nur die Linke enthielt sich. (3) Trickreich heißt es in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, die dem Plenarbeschluss des Bundestages zugrunde lag: „Die CDU/CSU hob hervor, dass Markt- und Meinungsforschung weiterhin nicht in den Anwendungsbereich des UWG falle und damit weiterhin möglich sei.“ (4)

Das kleine Wort „weiterhin“ steht in diesem Beschluss ohne jede Berechtigung, denn es erweckt den – falschen – Eindruck, als falle die Markt- und Meinungsforschung derzeit nicht unter das UWG. Entweder haben sich die Mitglieder des Rechtsausschusses von den Autoren des Beschlusstextes täuschen lassen oder sie ließen, in Kenntnis des bisherigen Gesetzes, diese unwahre Behauptung in der Beschlussvorlage bewusst zu. Beides wirft Fragen auf. Denn nach geltendem Recht fällt die unerbetene „Meinungsforschung“ sehr wohl unter die Belästigung. Dem entspricht auch bisher die bundesweit einhellige Rechtsprechung. Darin wird die mittelbare Werbung per Markt- und Meinungsforschung als ebenso rechtswidrig angesehen, wie unmittelbare Werbehandlungen, weil ihr Belästigungscharakter in der Regel den von Direktwerbung noch übersteigt.

So verurteilte beispielsweise das Landgericht Hamburg im Juni 2006 ein Unternehmen zur Unterlassung unerbetener Marktforschungsanrufe und führte zur Begründung aus:

„Die Kammer ist indes der Auffassung, dass auch Umfragen zu Marktforschungszwecken der Werbung gleichzustellen sind, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.“ (5)

Verbraucherschutzgruppen, wie der Antispam e.V., (6) befürchten von der neuen Regelung eine deutliche Zunahme unerbetener Anrufe. Die Empfehlungen von Verbraucherschutzverbänden, nach anrufenden Firmen oder Namen der Gesprächspartner zu fragen, werden millionenfach durch simple Falschangaben der entsprechend geschulten Anrufer unterlaufen. So dürfte sich die Belästigung durch vermeintliche Meinungsforschung nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wieder deutlich erhöhen. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Gesetzgeber in Bundestag und Bundesrat.

(1) Einschlägige Urteile: OLG Schleswig vom 24.11.2005 (1 U 49/05),LG Frankfurt vom 30.1.2007 zum Aktenzeichen 2-18 O 26/07, Landgericht Berlin v. 1.10.07 zum Aktenzeichen 16 T 8/07

(2) http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2008/0901-1000/901 08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/901-08.pdf

(3) http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp_pdf/16190.pdf Siehe Seite 20512/13

(4) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611070.pdf

(5) Landgericht Hamburg 30.6.2006 (309 S 276/05)

(6) http://www.antispam.de/


 

Die Linke fordert Moratorium für datenrelevante Großprojekte

(13.12.08/hl)

Der „Frankfurter Rundschau“ sind nach eigenen Angaben detaillierte Kreditkartenabrechnungen von Zehntausenden Bankkunden in ganz Deutschland zugespielt worden. Die Zeitung berichtete in ihrer Samstagsausgabe, von dem Datenmissbrauch sei die Landesbank Berlin (LBB) als größter Kreditkartenvergeber Deutschlands betroffen. Der FR zufolge sind die Daten auf Mikrofiches aufgezeichnet gewesen, durchsichtigen Folien, die jeweils tausende Daten speichern können. Lesbar seien Vor- und Nachnamen der Kunden, Adresse, Kreditkartennummer, Kontonummer und jede einzelne Bezahl-Aktion mit dem dazugehörigen Betrag. Die Bankdaten stammen der FR zufolge aus diesem Jahr, viele Auflistungen bildeten die Einkäufe der Kunden im August 2008 ab. Betroffen seien neben Kreditkarten der Berliner Landesbank auch Karten anderer Anbieter, vor allem des ADAC und Amazon Visa.(1)

Die Linke im Bundestag ist der Meinung, dieser erneute Datenmissbrauch sollte Anlass genug sein, ein Moratorium für alle elektronischen Großprojekte zu verhängen, die den Datenschutz gefährden. Dazu gehört nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Petra Pau vor allem die geplante Gesundheits-Card. Pau, die auch Mitglied des Innenausschusses ist, erklärte: „Der Datenschutz ist in einer unübersehbaren Krise. Ein Skandal jagt den anderen. Und die Politik klebt Trostpflaster, anstatt wirklich einzugreifen.“

(1) http://www.fr-online.de/top_news/1645133_Gigantisches-Datenleck.html
(2) http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1282597883t


 

Körper-Scanner: Bundesregierung finanziert Forschung

(11.12.08/hl)

In ihrem Einsatz für absolute Sicherheit und im Kampf gegen Terrorismus
lässt die Bundesregierung nichts aus. Gerne in Kauf genommen wird dabei jede sich bietende
Gelegenheit, Menschen in allen Lebenslagen zu kontrollieren. So testet die EU – und in Deutschland die Bundespolizei – neue Scanner, die nichtmetallische Waffen finden sollen.

Nachdem im Spätsommer 2008 auch in Deutschland bekannt wurde, dass die so kontrollierten Personen quasi nackt zu sehen sind, gab es öffentlichen Protest gegen den geplanten Einsatz dieser Geräte. Die Bundesregierung beeilte sich daraufhin, ihre Ablehnung der sogenannten Nacktscanner zu betonen. Dennoch sollen sie von der Bundespolizei getestet werden; nicht an Flughäfen, wie ursprünglich beabsichtigt, sondern lediglich „unter Laborbedingungen“ – was immer das heißen mag.

Bekannt wurde jetzt, dass die Bundesregierung die Forschung einer Ganzkörper-Scanner-Technologie selbst fördert. Auf entsprechende Fragen in der Bundespressekonferenz, unter anderem von HINTERGRUND, berichtete die Sprecherin des Bundesforschungsministeriums, Dr. Tiziana Zugaro-Merimi: „Die Scanner-Geräte, die ab Dezember laut Zeitungsberichten von der Bundespolizei getestet werden sollen, sind nicht identisch mit den Scanner-Technologien, die das Bundesforschungsministerium im Rahmen des Programms für die zivile Sicherheitsforschung fördert. Kurz gesagt: Wir forschen auf einer technologisch weiter entwickelten Ebene mit einem höheren Frequenzbereich.“ Das Beispiel der bisherigen Geräte zeige, dass hier eine unausgereifte Technologie zum Einsatz kommen soll. „Unausgereift deshalb, weil unter anderem ethische Aspekte bei der Technologieentwicklung nicht berücksichtigt wurden.“ Soll heißen: Die gescannten Personen werden nackt sichtbar.

Ihre Forschung, so die Sprecherin, befasst sich nicht mit der Weiterentwicklung bereits vorhandener, sondern mit neuen Technologien, die genau diese Probleme von Beginn an vermeiden sollen. Erforscht werde eine nächste Scanner-Generation inklusive einer ethischen Begleitung, Evaluation und Normenfindung. Das Ziel sei, „verborgene Waffen und Sprengstoff zu finden“ und trotzdem den Schutz der Privatheit zu gewährleisten. Nach Ansicht des Ministeriums wäre es unverantwortlich, wenn diese Chance für einen besseren Schutz des Flugverkehrs nicht erforscht würde, z.B. zur Detektion von Keramikwaffen.

Konkret gefördert werden im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“(2) vier Verbundprojekte, unter anderem an der Universität Jena. Insgesamt steht dafür eine Fördersumme von knapp 10 Millionen Euro bereit.

(1) Email des BMBF an die Bundespresskonferenz
(2) www.unibw.de/praes/service/presse/veranstaltungen/sicherheit/vortraghoffknech


 

Weihnachtsgeschenk für 20 Millionen Haushalte: Karlsruhe erklärt Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

(09.12.2008/rn)

Einen neuerlichen Schlag ins Kontor erlebte die Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Änderung der Pendlerpauschale. Die Karlsruher Verfassungsrichter erklärten heute die „Reform“ für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar – sie verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung. Mehrere Betroffene hatten geklagt, ein Bäckermeister aus Baden- Württemberg sowie zwei Ehepaare aus Oldenburg und dem Saarland. Galt früher jeder gefahrene Kilometer zum Arbeitsplatz als steuerlich abzugsfähig, sollte nach der Reform 2007 die Erstattung der 30 Cent pro Kilometer erst ab Kilometer 21 erfolgen.

Das erklärte Ziel der Regierung, so die Richter in der Urteilsbegründung, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro aus der Kürzung der Pauschale den Bundeshaushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus. Nach dem Urteil beziffert die Bundesregierung nun die Steuerausfälle für die Jahre 2007 bis 2009 auf insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro. Das freut den Steuerzahler, denn dieses Geld fließt in seine Taschen zurück!

Noch gar nicht beziffert ist der Arbeits- und Kostenaufwand bei den Finanzämtern für die Rückzahlaktion. Bereits in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres sollen die Betroffenen das Geld für 2007 zurückerhalten, die weiteren Zahlungen folgen. Um die Schlappe in Karlsruhe nicht eingestehen zu müssen, kommen aus Regierungskreisen versöhnliche Kommentare und positive Resonanz: Bundeswirtschaftsminister Michael Glos erklärt, die Entlastung für die Arbeitnehmer komme „in diesen schwierigen Zeiten gerade recht“. Damit werde ein erster steuerlicher Konjunkturimpuls verwirklicht. Und Angela Merkel lässt es sich nicht einmal während ihres Besuches in Warschau nehmen, das Urteil zu kommentieren: Sie erwartet von den Milliarden-Rückzahlungen einen Schub für den Konsum. „Ich halte es für absolut richtig, dass wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben.“

Dass die Regierung zuvor mit der Kürzung der Pendlerpauschale jenseits grundgesetzlich verbürgter Rechte das Staatssäckel aufgefüllt hat, davon kein Wort. Schließlich muss man in Berlin nur das zurückgeben, was man dem Steuerzahler zuvor „gestohlen“ hatte. Daraus nun ein „Konjunkturprogramm“ zu schneidern und das womöglich noch als Erfolg der Regierung zu verkaufen, kann auch nur der Kanzlerin einfallen!

Die Pendlerpauschale wird – wie die Frage weiterer Steuerreformen – nun sicher Wahlkampfthema im kommenden Jahr. Vom Tisch ist sie für die CDU/CSU – SPD-Regierung nicht. Man will es beim nächsten Mal nur „geschickter“ angehen.

 


 

Zahl der „Hartz IV-Aufstocker“ steigt weiter – Forderungen nach gesetzlichem Mindestlohn

(4.12.08/hl)

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz Josef Möllenberg, erneuerte die Forderung seiner Gewerkschaft und des gesamten DGB: „Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn dringender denn je! Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro nicht verhandelbar. Dies ist unser politisches Ziel. Dabei werden wir auch keine Kompromisse machen.“ (1)

Im Sächsischen Landtag erklärte Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, angesichts einer neuen Studie der Bundesagentur für Arbeit über die Zunahme erwerbstätiger Voll- und Teilzeitbeschäftigter mit zusätzlichen Hartz IV-Bezügen: „Die steigende Zahl der sogenannten Aufstocker zeigt deutlich, dass der vorangegangene Wirtschaftsaufschwung vor allem an Menschen, die Niedriglöhne bekommen und in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, völlig vorbeigegangen ist. Es ist offensichtlich, dass in der Zeit des Wirtschaftsbooms die steigenden Gewinne der Unternehmen nicht an die Beschäftigten weitergegeben wurden.“ Weil das so ist, kommt der SPD-Landtagsabgeordnete zu dem Schluss: „Nur eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze kann Armutslöhne verhindern. Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn!“ (2)

Die Linke im Landtag Sachsens nahm den SPD-Mann beim Wort und bot ihm ihre Hilfe bei der Durchsetzung dieser Forderung an. Caren Ley, MdL, Parlamentarische Geschäftsführerin und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken Fraktion, stimmte ihrem SPD-Kollegen zu: „Herr Brangs von der SPD-Fraktion hat ganz recht, wenn er in seiner heutigen Pressemitteilung feststellt, dass es höchste Zeit für gesetzliche Mindestlöhne sei.“ Nur bringe es aber nichts, ständig gute Argumente zu wiederholen. Den Reden und Erklärungen müsse das dazu passende parlamentarische Verhalten folgen. Caren Ley: „Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland will den Mindestlohn und eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag ebenfalls. Leider wurden unsere Vorstöße für eine sächsische Mindestlohninitiative von der SPD ebenso abgelehnt wie entsprechende Anträge unserer Bundestagsfraktion.“ (3)
Im Bundestag war Die Linke vor knapp zwei Jahren gescheitet: Im Frühjahr 2007 hatte sie den Wortlaut einer damals von der SPD initiierten Unterschriftenaktion für den gesetzlichen Mindestlohn als ihren Antrag im Bundestag eingebracht (4) und am 14. Juni 2007 zur namentlichen Abstimmung gestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion stimmte dann jedoch mit großer Mehrheit gegen ihren eigenen Aufruf.(5)
Lediglich die SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Gunkel, Detlef Müller (Chemnitz), Ottmar Schreiner und Dr. Marlies Volkmer votierten mit den Linken und Grünen für den Antrag auf Einführung eines Mindestlohns.(6)

(1) http://www.ngg.net/meldung_meinung/presse/presse_2008/2008_12_04_fjm_milo/
(2) http://www.spd-fraktion-sachsen.de/presse.0.html?tx_rdpresse_pi1[showUid]=2021
(3) http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=191
(4) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/048/1604845.pdf
(5) http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16103.pdf
(6)Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundestagsabgeordneten findet sich auf Seite 10631/32 des Plenarprotokolls. Zu beachten ist, dass der namentlichen Abstimmung die Beschlussvorlage der Bundestagsausschüsse zugrunde lag. Weil in dieser Vorlage dem Bundestagplenum eine Ablehnung des Antrags der Linken empfohlen wird, beinhalten die „Nein“-Stimmen tatsächlich eine Zustimmung zu dem Antrag und die „Ja“-Stimmen sind eine Ablehnung. Die Liste der für diesen Sitzungstag entschuldigen Abgeordneten findet sich auf Seite 10639 des Protokolls http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16103.pdf


Presserat kritisiert BKA-Gesetz und rügt mangelnde Recherche in Zeitungen

(4.12.08/hl)

Der Deutsche Presserat kritisiert den von CDU und SPD eingebrachten Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes. Die neuen Vorschläge sollen voraussichtlich am 11. Dezember in dem – mit Bundestags- und Bundesratsmitgliedern besetzten – Vermittlungsausschuss verabschiedet werden. Die anstehende Novelle des Gesetzes ist aus Sicht des Deutschen Presserates kein wesentlicher Fortschritt, sondern ein fauler Kompromiss. Auf einer Plenumssitzung am 3. Dezember kritisierten die Mitglieder vor allem, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger unverändert belassen will.

Danach soll das Recht von Journalisten, Informanten und Quellen zu schützen, nur eingeschränkt gelten. „Dies untergräbt den Kern der Pressefreiheit in verfassungswidriger Weise“, so Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserats in Bonn. Ohne einen verlässlichen Informantenschutz, den der BKA-Gesetzentwurf bislang nicht gewährleistet, sei eine unabhängige kritische Berichterstattung substanziell eingeschränkt. Die daraus folgende Beschneidung der Information treffe jede Bürgerin und jeden Bürger, so Protze. Der Deutsche Presserat appelliert deshalb nachdrücklich an den Gesetzgeber, im Rahmen der anstehenden Beratungen des Vermittlungsausschusses das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger im BKA-Gesetzentwurf wirksam und ohne Einschränkungen sicherzustellen.

Auf seiner Sitzung in Bonn hat der Deutsche Presserat vier Zeitungen wegen Verstößen gegen den Pressekodex gerügt. Die beiden Beschwerdeausschüsse des Presserats beanstandeten Verletzungen der Sorgfaltspflicht, eine nicht ausreichende Kennzeichnung von Anzeigen und die unangemessen sensationelle Darstellung eines Flugzeugabsturzes.

Zum Beispiel erhielten die SCHLESWIGER NACHRICHTEN eine öffentliche Rüge. Die Zeitung hatte falsche Informationen über einen Lokalpolitiker ungeprüft veröffentlicht. In einem Bericht hieß es, der Politiker habe bei dem Besuch eines Gefängnisses trotz Aufforderung seine Handys nicht abgegeben und damit die Sicherheitsvorkehrungen missachtet. Die Zeitung hatte die von Dritten herangetragene Information, die den Politiker in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht rückt, nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Diese fehlende Recherche wertete der Ausschuss als groben Sorgfaltspflichtverstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex. (1)

Ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 2 wurde die HAMBURGER MORGENPOST für einen Beitrag gerügt, der die Schließung eines Geschäftes zum Inhalt hatte, in dem Bekleidung für die rechtsradikale Szene verkauft wird. Hierin hatte sie unbelegte Gerüchte über die Auflösung des Mietvertrags als Tatsachen in den Raum gestellt. Die Zeitung suggerierte u.a. in der Überschrift, dass sie Kenntnis über die Einzelheiten des Vertrages habe, konnte dies aber nicht mit einer Quelle belegen. Der Ausschuss wertete das als schwerwiegenden Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.

Öffentlich gerügt wurde auch die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt. In der Gesamtberichterstattung sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen die Ziffern 8 und 11 des Pressekodex. Ziffer 11 verpflichtet die Presse, auf „eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität“ zu verzichten und grenzt in Richtlinie 11.3 die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen deutlich ein. Dort heißt es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ (1) Der Deutsche Presserat wird sich künftig auch mit Online-Medien befassen, für die soll der Pressekodex genauso gelten.

 

(1) http://www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html


Konvention gegen Streumunition wird unterzeichnet.

(3.12.08/hl)

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete Thomas Küchenmeister, Vorsitzender des
Aktionsbündnis Landmine.de, (1) die heutige Unterzeichnung der Konvention zum Verbot von Streumunition in Oslo. Küchenmeister zufolge bedeutet diese Konvention, dass „rund ein Drittel der Bestände zerstört werde und damit eine Ächtung dieser Munition einher gehe“. (2) Küchenmeister hofft, dass auch die neue US-Regierung der Konvention beitrete und längerfristig auch Russland sowie China dem Abkommen beitreten. Diese Staaten gehören zusammen mit Israel, das den Vertrag ebenso nicht unterzeichnete, zu den wichtigsten Herstellerländern von Streumunition.
In einer Presseerklärung erinnerte der verteidigungspolitische Sprecher der Linken, Paul Schäfer, MdB, daran, dass diese Konvention in erster Linie ein „Verdienst der internationalen Zivilgesellschaft“ sei. Zahlreiche Initiativen haben sich Jahrzehnte lang für ein Verbot von Minen und Streumunition eingesetzt. „Die Bundesregierung – und auch Großbritannien – waren in diesem Prozess eher Bremsklötze als Motoren: Statt das Streben nach einem möglichst umfassenden Streumunitionsverbot zu unterstützen, haben sie Aussetzungsklauseln und Sonderregeln für gemeinsame Militäreinsätze in das Abkommen hinein verhandelt.“ (3) Nun komme es darauf an, dass die Bundesregierung die Konvention umgehend ratifiziere und transparent umsetze. Dazu gehöre auch, der Lagerung US-amerikanischer Streumunition auf deutschem Boden eine klare Absage zu erteilen und bei weiteren Ländern, insbesondere innerhalb der NATO, für Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention zu werben.

Inge Höger, MdB und abrüstungspolitische Sprecherin der Linken, kritisierte die „Doppelmoral“ der Bundesregierung: Anlässlich der Unterzeichnung der Konvention in Oslo präsentiere sich die Bundesregierung als Vorreiterin in der internationalen Bekämpfung von Streumunition. Gleichzeitig halte sich die Regierung für Deutschland Ausnahmen offen, die Verkauf und Einsatz „ungefährlicher“ Streumunition sowie der Plattformen, die diese Munition verschießen, weiter ermöglichen. „Den deutschen Rüstungsproduzenten wird damit ermöglicht, weiter Profite im Geschäft mit Streumunition zu machen“, so Inge Höger.(3). Jede Streumunition sei gefährlich und müsse verboten werden. Zudem sollte ein Verbot auch alle Plattformen umfassen, mit denen Streumunition verschossen werden kann. Seitens der SPD wurde argumentiert, diese Plattformen zum Verschießen von Streumunition wären auch für andere Munitionsarten geeignet und fielen deshalb nicht unter die Konvention von Oslo. (4)

(1) http://streubombe.de/docs/Neue_Streubomben_Brosch%FCre_PDF_Final.pdf
(2) Telefonat mit Thomas Küchenmeister a m³.12.08
(3) Gemeinsame Presseerklärung Inge Höger und Paul Schäfer vom. 3.12.08
(4) Telefonat mit mehreren Abgeordnetenbüros der SPD-Bundestagsfraktion


US-Soldat und Irak-Kriegsgegner beantragt Asyl in Deutschland

(2.12.08/hl)

Erstmals hat ein US-amerikanischer Soldat in Deutschland Asyl beantragt, weil er den Krieg im Irak ablehnt. Auf einer Pressekonferenz der Kriegsdienstverweigerer-Organisation Connection e.V.(1) erläuterte André Shepherd seine Beweggründe, die zu seiner Desertion und zur Asylbeantragung in Deutschland führten.

André Shepherd war seit Januar 2004 in der US-Armee, dienste zunächst als einfacher Soldat und arbeitete sich zum Spezialisten hoch, bis er seine Einheit im Juni 2007 verließ. Die meiste Zeit seines Dienstes war er in Katterbach/Ansbach beim 412. Luftwaffenunterstützungsbataillon stationiert.(2) Von September 2004 bis Februar 2005 wurde er mit meiner Einheit in den Irak versetzt. Dort war er mit Instandsetzungsarbeiten an Hubschraubern des Typs Apache AH-64 beauftragt. Shepard erklärte dazu:
„Sie wurden dann benutzt, um die Infanterie zu unterstützen oder ‚feindliche Kämpfer’ zu finden und zu vernichten. Mein Job schien harmlos zu sein, wenn man nicht berücksichtigt, welche Zahl von Toten und welche Zerstörung diese Hubschrauber bei den Zivilisten im Irak verursacht haben. Als ich las und hörte, wie Menschen von den Maschinengewehren zerfetzt oder von den Hellfire-Raketen regelrecht in Stücke gerissen wurden, und erfuhr, wie Gebäude und Infrastruktur zerstört wurden, begann ich mich zu schämen für das, was ich da tat. Es war ein widerliches Gefühl, mir eingestehen zu müssen, dass ich im Grunde Tag für Tag am Abschlachten von stolzen Menschen beteiligt war. Der zweite Kampf um Falludscha ist ein markantes Beispiel dafür, welche Zerstörung diese und andere Waffen unter der Bevölkerung anrichten können. Ich glaube, dass die Apache-Hubschrauber für einen bedeutenden Teil der getöteten Zivilisten im Irak verantwortlich sind, deren Zahl zuletzt auf 500.000 geschätzt wurde. Ich bin beschämt, dass ich an diesen abscheulichen Handlungen beteiligt war, und ich schwöre, dass ich diesen Fehler niemals mehr machen werde.“
Da das US-Militär denjenigen keine Möglichkeit der Entlassung anbietet, die davon überzeugt sind, dass man sie in einen illegalen Krieg schickt, die aber militärische Gewalt nicht generell ablehnen, blieb ihm nur die Flucht aus der Armee.
André Shepherd erklärte weiter, es „passe vielleicht“, dass er gerade in Deutschland Asyl beantrage, „Land, in dem vor 60 Jahren die Nürnberger Prozesse begannen. Eines der wichtigsten Prinzipien, auf die diese Verfahren sich stützten, war, dass niemand sein Handeln damit rechtfertigen kann, er habe lediglich Befehle befolgt. Wenn ich in der US-Armee geblieben wäre und weiter an den Kriegen in Irak und Afghanistan teilgenommen hätte, könnte ich nicht rechtmäßig argumentieren, ich hätte nur meinen Job gemacht. Hier in Deutschland wurde festgestellt, dass jede und jeder, auch eine Soldatin oder ein Soldat, die Verantwortung für ihre und seine Handlungen übernehmen muss, ganz gleich, wie viele Vorgesetzte die Befehle dazu gegeben haben. Er rechne damit ,so Shepherd, dass das US-Militär versuchen werde, ihn wegen Desertion zur Vermeidung gefährlicher Dienstpflichten in Kriegszeiten anzuklagen. Wenn er dieses Vergehens schuldig gesprochen werde, habe „US-Militär gemäß den geltenden Vorschriften das Recht, mich zum Tod zu verurteilen. Dennoch traf ich die Entscheidung, die ich für richtig halte.“ Da viele Deutsche die Kriege im Irak und in Afghanistan rechtswidrig und unmoralisch nennen, sei es nur logisch, daraus zu folgern, dass die an diesen Kriegen beteiligten Soldaten ebenfalls rechtswidrig und unmoralisch handeln.
Die Frage ist nun, ob Deutschland den Soldatinnen und Soldaten, die sich diesen Kriegen verweigern, zur Seite stehen und Asyl gewähren wird.

(1) http://www.connection-ev.de/z.php?ID=368

2) http://www.globalsecurity.org/military/facility/katterbach.htm


Linke: Bundesregierung soll die Öffentlichkeit über den BND informieren

 

(1.12.08/hl)

Die drei im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag auf das Büro der EU in Priština festgenommenen BND-Mitarbeiter Andreas D., Andreas J. und Robert Z (1).wurden am Wochenende freigelassen und nach Deutschland ausgeflogen. Damit wird erfahrungsgemäß auch das Interesse der Berliner Korrespondenten am Treiben des BND im Kosovo schnell wieder einschlafen. In der Bundespressekonferenz beschränkten sich die Regierungssprecher auf die Feststellung, dass die Inhaftierung deutscher Beamter unter dem Vorwurf der Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag absurd sei und die Drei sofort freigelassen werden müssten. Darüber hinausgehende Informationen würden nur gegenüber dem dafür zuständigen Gremium des Bundestages erteilt. Von den Mitgliedern dieses Parlamentarischen Kontrollgremium erfuhren die vor der Tür des Sitzungssaales versammelten Journalisten nichts Wesentliches. Der Sprecher des Gremiums, Thomas Oppermann, MdB (SPD) bestätigte lediglich, dass es sich um Beamte des BND handele und wies darauf hin, dass diese schleunigst aus der angeblich „unmenschlichen“ Haft entlassen werden müssten.
Darüber, was die Drei am Anschlagsort zu suchen hatten und welche Aufgaben die nicht bei der kosovarischen Regierung angemeldeten BND-Beamten dort überhaupt hätten, wurde nichts erklärt.(2) Für Wolfgang Neskovic, MdB Die Linke und für die Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium, ist das geheim tagende Bundestags-Gremium nicht der richtige Ort, um solche Skandale zu klären. Er forderte die Bundesregierung auf, öffentlich in Form der Bundespressekonferenz Rede und Antwort zu stehen. Neskovic: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, ob ihr Staat jetzt auch im internationalen Terrorismus mitmischt. BND-Chef Ernst Uhrlau und das Bundeskanzleramt müssen die Bundespressekonferenz so schnell wie möglich über das, was sie wissen, unterrichten.“(3) Immerhin führt die Diskussion über den BND im Kosovo auch innerhalb der Regierungsfraktionen zu ganz neuen Erkenntnissen, bzw. zu deren öffentlichen Verbreitung. So erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Jung, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und in seiner Fraktion zuständig für die Balkan-Region, der Kosovo sei „ein Zentrum der organisierten Kriminalität, der jetzt ein Staat sein darf“.(4)

(1) http://kosova-aktuell.de/index.php?option=com_content&task=view&id=986&Itemid=1


(2) http://www.hintergrund.de/content/view/301/63/


(3) http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1240126524


(4) http://www.zeit.de/news/artikel/2008/11/29/2672899.xml


BKA-Gesetz: „Affront gegen die Presse“

 

(26.11.08/hl)

Nach der Journalistengewerkschaft dju/verdi und dem Deutschen Journalistenverband (1) hat nun auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) seine Kritik an dem vom Bundestag beschlossenen BKA-Gesetz (2) erneuert. Der BDZV appellierte in Berlin an die Ministerpräsidenten, alles zu tun, damit die Arbeit der Presse, die eine öffentliche Aufgabe erfülle, nicht erschwert werde.

Anlass ist die Abstimmung über das sogenannte BKA-Gesetz am kommenden Freitag (27.11.08) in der Länderkammer. Es sei ermutigend, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, dass auf Seiten der Bundesländer die schädlichen Folgen des Gesetzes für die Pressefreiheit wie für die Gesellschaft offensichtlich deutlich gravierender eingeschätzt würden als vom Bundestag. (3) Der BDZV betonte noch einmal, dass das BKA-Gesetz in der vom Bundestag am 12. November 2008 verabschiedeten Form ein „Affront gegen die Presse“ sei. Der BDZV zeigt sich beunruhigt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Wenn Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassten, nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforstet würden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten sei in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden. (4)

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) hatte bereits eine Woche zuvor ihre Kritik am BKA-Gesetz erneuert. Die unveränderte Verabschiedung des BKA-Gesetzes sei ein „schwerwiegendes Symptom für die Verschlechterung des Ansehens und des Schutzes der Pressefreiheit“ und eine „unzulässige Bedrohung des Informantenschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechts der Journalisten“. In der Abwägung der Rechtsgüter trete die Pressefreiheit immer öfter in den Hintergrund – das sei „keine gute Basis für eine freiheitlich und offen funktionierende demokratische Gesellschaft“. (5) Wieder einmal – wie schon in anderen Ansätzen bei der Datenvorratsspeicherung und der Überwachung der Telekommunikation – sollen Berufsgeheimnisträger , zu denen die Journalisten gehören, unterschiedlich behandelt werden. „Dabei bleibt das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit auf der Strecke, investigativer Journalismus – unerlässlich für eine funktionierende gesellschaftlich relevante Presse – bleibt ohne ausreichenden Schutz“, so Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin der dju.

Das BKA-Gesetz findet in seiner derzeitigen Form zwar keine Mehrheit im Bundesrat, soll aber im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat nachgebessert werden. In den Bundesländern werden vor allem die Online-Durchsuchung und die Kompetenzerweiterungen des BKA, die einigen Landesregierungen zu weit gehen, strittig diskutiert. Die Aufrechterhaltung des Informantenschutzes für Journalisten und Ärzte steht bisher in der Länderkammer nicht im Vordergrund. Allerdings äußerte mit dem Sachsen-Anhaltinischen Innenminister Holger Hövelmann auch ein SPD-Minister sein Unverständnis darüber, dass künftig „das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und Ärzte nicht gelten soll“. (6) Zuvor war dieser Aspekt nur von Politikern der Grünen, Linken und FDP kritisiert worden. (7)

(1) http://www.djv.de/SingleNews.20+M516270b78d6.0.html

(2) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/095/1609588.pdf

(3) http://www.heise.de/newsticker/Mehrheit-im-Bundesrat-gegen-BKA-Gesetz-formiert-sich–/meldung/119433

(4) http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M52d3a0198d0.html

(5) http://dju.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=67be593e-b242-11dd-5ca1-0019b9e321cd

(6) http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2008/295_2008_00231b1771447b144b2670c6840b6f4c.htm

(7) http://www.hintergrund.de/content/view/298/63/


Bundeswehrverband fragt nach Perspektiven des Afghanistan-Einsatzes

(21.11.08/hl)

„Die Präsenz von Soldaten macht noch keine Konfliktlösung.“ Diese Erkenntnis vermittelte der Anfang Dezember 2008 scheidende Vorsitzende des Bundeswehr Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, den Journalisten in der Bundespressekonferenz. (1) Überhaupt sprach Gertz Wahrheiten aus, die von den Regierungssprechern selten zu hören sind, wenn über Afghanistan „informiert“ wird.(2)

So stellte Gertz klar, der „Kampf gegen den Terror“ könne militärisch nicht gewonnen werden. Die Zahl der Angriffe und Anschläge auch auf deutsche ISAF-Truppen habe sich deutlich erhöht, die Anzahl „gefallener und verwundeter deutscher Soldaten“ sei in kürzester Zeit dramatisch gestiegen. Vor diesem Hintergrund werde es immer wichtiger, die Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes in die Gesellschaft hinein zu kommunizieren. Solange sich die Lebensverhältnisse in Afghanistan nicht wesentlich verbessert hätten, werde es keinen Fortschritt im „Kampf gegen den Terror“ geben. Dafür müsse zunächst eine „selbsttragende Sicherheitsstruktur“ aufgebaut werden. Doch davon sei dieses Land noch weit entfernt, erklärte Gertz.

Der Verbandssprecher kritisierte nahezu alle Teilbereiche des Afghanistan-Einsatzes. Der Polizeiaufbau, an dem sich Deutschland seit 2002 als Führungsnation beteiligt, komme ebenfalls nicht richtig voran. Auch die EUPOL-Mission, die Mitte 2007 startete, habe keine wesentlichen Verbesserungen gebracht. Von den zugesagten 231 Polizeiausbildern waren Gertz zufolge „im Mai 157 im Einsatz“. Deutschland wolle sich mit 60 Ausbildern beteiligen, schicke aber noch nicht einmal 40 Beamte. Gertz kritisierte insbesondere die Bayerische Staatsregierung, die mit Hinweis auf ihr Engagement beispielsweise im Kosovo bisher keinen einzigen Polizisten nach Afghanistan entsandt habe. Kritisiert wurde auch die Gewichtung der Hilfe. Während „in den Jahren 2002 bis 2008 rund 2,9 Milliarden Euro für den Einsatz der Streitkräfte im Rahmen von ISAF ausgegeben wurden“, stelle Deutschland für den zivilen Wiederaufbau bis 2010 nur rund 950 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Kampf für eine friedliche und demokratische Entwicklung des Landes wird sicherlich nicht durch US-amerikanische Bombenangriffe auf afghanische Hochzeitsgesellschaften gewonnen. „Mit dem militärlastigen Ansatz der USA gehen zivile Opfer in der afghanischen Bevölkerung einher.“ Das führt, so Gertz, zu einem „destruktiven Nebeneinander verschiedener Ansätze, die die mühsam erworbenen Aufbauerfolge und Fortschritte beim ‚Kampf um die Köpfe und Herzen’ immer wieder zurück werfen“. Der Deutsche Bundestag müsse sich konkrete Gedanken darüber machen, wie es in Afghanistan weiter gehen soll.

(1) http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/d/starte
(2) http://www.hintergrund.de/content/view/242/63/


Grüne fordern mehr Informationsfreiheit

(20.11.08/hl)

Die Grünen haben einen Antrag im Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, das „Informationsfreiheitsgesetz konsequent weiter zu entwickeln“.(1)
Das Bundes-IFG (2) war noch in der Endphase der rot-grünen Koalition und nur auf Druck zahlreicher Bürgerrechts- und Journalisten-Organisationen (3) eilig formuliert und vom Bundestag verabschiedet worden. Dieses Gesetz bleibt weit hinter vergleichbaren Gesetzen in anderen Staaten und auch deutlich hinter einigen deutschen Ländergesetzen zurück – so etwa hinter dem Berliner IFG und dem Schleswig-Holsteins.

In ihrem Antrag bezeichnen Bündnis90/Die Grünen das Bundesgesetz zwar als bedeutenden, aber gleichsam nur „ersten Schritt in Richtung mehr Transparenz in Staat und Gesellschaft“. Noch immer gebe es in Behörden zahlreiche Widerstände gegen die Informationsfreiheit. Viele Behörden des Bundes verweigerten sich noch immer den neuen gesetzlichen Informationsansprüchen der Menschen. Oftmals würden Anträge formelhaft abgelehnt oder ganze Akten als „Verschlusssache“ gestempelt und somit dem Zugriff der Bürger verweigert. Auch habe es die Bundesregierung bislang versäumt, Transparenz über das Gesetz selbst und seine Möglichkeiten herzustellen. Die Internetseiten der Ministerien wiesen – wenn überhaupt – nur an kaum erkennbaren Stellen auf den Informationsanspruch der Bürger hin.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag, der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vorzulegen und so beispielsweise die Regelungen des IFG und des Umweltinformationsgesetzes zu vereinheitlichen. Der Missbrauch von Geheimhaltungsvorschriften soll beendet und die bisherige, fast vollständige Ausnahme aller Bereiche der Geheimdienste von der Informationsfreiheit aufgehoben werden. Im Antrag der Grünen heißt es dazu: „Die Geheimdienste sind praktisch in Gänze ausgenommen. Diese Beschränkungen wurden im Laufe der damaligen Gesetzesberatungen von der Ministerialbürokratie fast aller Bundesministerien durchgesetzt. Es ist jetzt notwendig (…) diese Defizite zu beheben. (…) Auch bei den Nachrichtendiensten hat der Grundsatz zu gelten, dass jede Beschränkung der Herausgabe im Einzeln (sic!) sorgfältig und sachlich abgewogen zu begründen ist.“
Während die Grünen im Bundestag bereits eine Fortschreibung des Bundes-IFG fordern, gibt es noch immer nicht in allen Bundesländern ein eigenes Landes-IFG.. (4)

(1) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610880.pdf

(2) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifg/gesamt.pdf

(3) http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/17/17110/
1.html&words=Informationsfreiheit%20Lorscheid&T=Informationsfreiheit%20lorscheid

(4) http://www.heise.de/tp/r4/html/result.xhtml?url=/tp/r4/artikel/25/25456/
1.html&words=Informationsfreiheit%20Lorscheid&T=Informationsfreiheit%20%20Lorscheid


Bundeswehrverband fragt nach Perspektiven des Afghanistan-Einsatzes

(21.11.08/hl)

„Die Präsenz von Soldaten macht noch keine Konfliktlösung.“ Diese Erkenntnis vermittelte der Anfang Dezember 2008 scheidende Vorsitzende des Bundeswehr Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, den Journalisten in der Bundespressekonferenz. (1) Überhaupt sprach Gertz Wahrheiten aus, die von den Regierungssprechern selten zu hören sind, wenn über Afghanistan „informiert“ wird.(2)

So stellte Gertz klar, der „Kampf gegen den Terror“ könne militärisch nicht gewonnen werden. Die Zahl der Angriffe und Anschläge auch auf deutsche ISAF-Truppen habe sich deutlich erhöht, die Anzahl „gefallener und verwundeter deutscher Soldaten“ sei in kürzester Zeit dramatisch gestiegen. Vor diesem Hintergrund werde es immer wichtiger, die Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes in die Gesellschaft hinein zu kommunizieren. Solange sich die Lebensverhältnisse in Afghanistan nicht wesentlich verbessert hätten, werde es keinen Fortschritt im „Kampf gegen den Terror“ geben. Dafür müsse zunächst eine „selbsttragende Sicherheitsstruktur“ aufgebaut werden. Doch davon sei dieses Land noch weit entfernt, erklärte Gertz.

Der Verbandssprecher kritisierte nahezu alle Teilbereiche des Afghanistan-Einsatzes. Der Polizeiaufbau, an dem sich Deutschland seit 2002 als Führungsnation beteiligt, komme ebenfalls nicht richtig voran. Auch die EUPOL-Mission, die Mitte 2007 startete, habe keine wesentlichen Verbesserungen gebracht. Von den zugesagten 231 Polizeiausbildern waren Gertz zufolge „im Mai 157 im Einsatz“. Deutschland wolle sich mit 60 Ausbildern beteiligen, schicke aber noch nicht einmal 40 Beamte. Gertz kritisierte insbesondere die Bayerische Staatsregierung, die mit Hinweis auf ihr Engagement beispielsweise im Kosovo bisher keinen einzigen Polizisten nach Afghanistan entsandt habe. Kritisiert wurde auch die Gewichtung der Hilfe. Während „in den Jahren 2002 bis 2008 rund 2,9 Milliarden Euro für den Einsatz der Streitkräfte im Rahmen von ISAF ausgegeben wurden“, stelle Deutschland für den zivilen Wiederaufbau bis 2010 nur rund 950 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Kampf für eine friedliche und demokratische Entwicklung des Landes wird sicherlich nicht durch US-amerikanische Bombenangriffe auf afghanische Hochzeitsgesellschaften gewonnen. „Mit dem militärlastigen Ansatz der USA gehen zivile Opfer in der afghanischen Bevölkerung einher.“ Das führt, so Gertz, zu einem „destruktiven Nebeneinander verschiedener Ansätze, die die mühsam erworbenen Aufbauerfolge und Fortschritte beim ‚Kampf um die Köpfe und Herzen’ immer wieder zurück werfen“. Der Deutsche Bundestag müsse sich konkrete Gedanken darüber machen, wie es in Afghanistan weiter gehen soll.

(1) http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/d/starte
(2) http://www.hintergrund.de/content/view/242/63/


Landet das BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuss?

 

(17.11.08/hl)

In dem alleine von der SPD regierten Rheinland-Pfalz gibt es innerhalb der SPD Bedenken gegen die im BKA-Gesetz verankerte Online-Durchsuchung.(1) Aber auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kündigten einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zufolge an, die vom Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossene Regelung zunächst gründlich zu prüfen. In all diesen Ländern bestehen Koalitionen aus CDU und SPD. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte der WELT, noch sei das Gesetz nicht „in trockenen Tüchern. Aber ich gehe davon aus, dass die knappe Mehrheit der großen Koalition von 35 Stimmen steht“.(2)

Da SPD und Union in der Länderkammer mit ihren Alleinregierungen und mit den CDU/SPD-Koalitionen nur 35 von 69 Stimmen haben, also nur die knappe Mehrheit einer Stimme, könnte das BKA-Gesetz in der jetzigen Form bereits bei der Enthaltung nur eines weiteren Landes scheitern. Denn Länder mit Koalitionsregierungen unter Beteiligung von FDP, Grünen oder Linken haben bereits angekündigt, sich im Bundesrat der Stimme zu enthalten. Auch bei der Abstimmung im Bundestag hatten 20 SPD-Abgeordnete gegen das BKA-Gesetz gestimmt. Weitere fünf hatten sich enthalten, darunter der Parteilinke Ottmar Schreiner sowie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse. (3)

Wie sich die SPD in den Bundesländern verhalten wird, ist noch unklar. Insbesondere in Sachsen-Anhalt scheint man nicht gewillt, der Bundesregierung einen Blankoscheck auszustellen. Man werde das Gesetz „zunächst gründlich prüfen“, erklärte ein Sprecher des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD). Die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Online-Durchsuchung“ müsse ebenso noch einmal diskutiert werden, wie die „Kompetenzregelungen zwischen Bund und Ländern“ bei der Terrorbekämpfung. „Diese beiden Punkte werden Grundlage unserer Prüfung sein.“(4)

Auf heftige Kritik stößt das von CDU und SPD beschlossene BKA-Gesetz bei den Jungen Liberalen Hessen (JuLis), der Jugendorganisation der FDP. Deren Landesvorsitzender Lasse Becker erklärt: „Mit dem BKA-Gesetz höhlt die schwarz-rote Koalition die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aus.“ (5) Allerdings hatte gegenüber HINTERGRUND eine Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag erklärt, das BKA-Gesetz stehe für die Fraktion nicht auf der Tagesordnung. Es gehe der FPD jetzt vorrangig darum, den Weg frei zu machen für Neuwahlen um dann nach Möglichkeit mit der CDU eine stabile Regierung in Hessen zu bilden. (6)

Sollte das Gesetz bei der Bundesratssitzung am 28. November tatsächlich keine Mehrheit finden, wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat um eine Einigung bemühen, erklärte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm in Berlin. Wolfgang Bosbach, Fraktionsvize der CDU, kann allerdings „nach mehrjährigen Verhandlungen und der Zustimmung der Bundes-SPD keinen Spielraum für Änderungen mehr erkennen“. Die SPD-Spitze um Parteichef Franz Müntefering und Außenminister Frank-Walter Steinmeier dürfe nicht zulassen, dass sich die SPD nach dem Rückzieher beim Bundeswehreinsatz im Innern „innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal als unzuverlässiger Partner erweist“. (7)

(1) http://www.heise.de/newsticker/BKA-Gesetz-steht-Wackelpartie-im-Bundesrat-bevor–/meldung/118894

(2) http://www.welt.de/welt_print/article2728258/BKA-Gesetz-auf-der-Kippe-Mehrheit-im-Bundesrat-fraglich.html

(3) http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/15/15186.pdf Seite 19856

(4) http://blogs.taz.de/ctrl/2008/11/14/auch_spd_in_den_laendern_zoegert_bei_bka-gesetz/

(5) http://www.fuldainfo.de/cms1/index.php?p=news&newsid=5048&area=1

(6) Telefonat mit der FDP-Fraktionspressestelle im Hessischen Landtag am 14.11.08

(7) http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5g-bw1mHoTQwVaHdnFuimp9ceB9ng


IP-Adressen des BND veröffentlicht

(17.11.2008/hl)

Auf der Website Wikileaks, auf der jeder anonym und ungeprüft Informationen ins Netz stellen kann, ist ein PDF aufgetaucht, das nach Angaben dieser Internetseite mehrere IP-Adressbereiche des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) zeigt.(1)

Wikileaks zufolge, handelt es sich dabei um eine „offensichtlich auf dem kleinen Dienstweg innerhalb von T-Systems versendete Liste der IP-Adressen, welche durch den Bundesnachrichtendienst an verschiedenen Standorten genutzt werden“. T-Systems ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG. Die IP-Adressen weisen auf bekannte Standorte des BND im Raum München und anderen deutschen Städten hin. So gibt es Hinweise auf Orte mit BND-Anlagen, wie z. B. Flensburg (Peilanlage), Freiburg (Satellitenaufklärung in Rheinhausen) oder Braunschweig (Satellitenaufklärung in Helmstedt). In den vorhandenen Daten zu diesen Netzen wird oft der Name „BVOENET“ benutzt. Informationen, was dies zu bedeuten hat, sind aber nicht zu finden. Allerdings existiert eine Domain bvoe.de, registriert auf eine Organisation mit dem vielsagenden Namen „Informationsboerse“ und einem Postfach in München. Verwendung findet in diesem Zusammenhang auch das Kürzel „LVP“. Dieses Kürzel wurde zumindest in der Vergangenheit durch den Bundesnachrichtendienst genutzt und steht als Deckname für „Liegenschaftsverwaltung Pullach“, den Hauptsitz des BND.

Chip online schreibt dazu: „Interessant ist zudem, dass die IP-Adressen unter anderem dafür verwendet wurden, den Wikipedia-Artikel (2) über den Bundesnachrichtendienst zu editieren. Ein Abschnitt, der besagte, dass die zivilen Goethe-Institute im Ausland oft als Tarnung für BND-Mitarbeiter dienen, wurde so abgeändert, dass er diese Aussage als falsch einstuft. Darüber hinaus wurden verschiedene Artikel zu den Themen Sprengstoff, „Schmutzige Bomben und militärische Luftfahrt verändert“. (3)

(1) https://secure.wikileaks.org/wiki/T-Systems_BND_network_assignments,_13_Nov_2008 und https://secure.wikileaks.org/leak/bnd-networks.pdf

(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnachrichtendienst

(3) http://www.chip.de/news/Panne-Geheime-IP-Adressen-des-BND-veroeffentlicht_33725070.html und http://www.webspace-anonyme-domain.com/2008/11/17/wikipedia-und-ip-adressen-den-bnd/


Telekombespitzelung weitet sich aus

(13.11.2008/hl)

Bei der Deutschen Telekom sind auf der Suche nach „Informanten“, die Journalisten ber Konzerninterna informiert haben sollen, nicht nur „Geheimnisträger“ bespitzelt worden. Auch Gewerkschafter und Betriebsräte, die über keine vertraulichen Informationen des Konzerns verfügten, wurden überwacht.

Auf einer Pressekonferenz in Berlin informierten der stellvertretende Verdi-Bundesvorsitzende Lothar Schröder und führende Betriebs- und Aufsichtsräte des Telefonkonzerns über neue Einzelheiten der umfangreichen Spitzelaffäre. So wurde Josef Bednarski, heute stellvertretender Vorsitzender des Telekom-Konzernbetriebsrats, von der Bonner Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass auch seine Telefondaten im Jahr 2005 von der Deutschen Telekom ausgekundschaftet wurden. Den Gewerkschaftern zufolge sei auch der Vorsitzende von Verdi, Frank Bsirske sowie das Verdi-Bundesvorstandsmitglied Rolf Büttner bespitzelt worden. Über die Zielsetzung der illegalen Datenerfassung rätseln die Gewerkschafter noch, die offizielle Version der Deutschen Telekom sei nicht haltbar, da beispielsweise Bsirske nie dem Aufsichtsrat des Unternehmens angehörte und deshalb auch keine Geheimnisse aus diesem Gremium weitergeben konnte.


Wieder Haussuchung bei Journalisten

(11.11.08/hl)

Auf Anordnung des Amtsgerichts Tiergarten hat die Berliner Polizei heute früh (11.11.08) bei dem Berliner Journalisten Burkhard Schröder eine Haussuchung durchgeführt und dessen Computer beschlagnahmt.(1) Als Grund für die Aktion wurde ein bereits im November 1995 ins Internet gestellter Text unter der Überschrift „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ angegeben, in dem tatsächlich die Herstellung verschiedener Sprengstoffe beschrieben wird. Schröder zitiert in seinem Blog den Durchsuchungsbeschluss wie folgt: „Der Beschuldigte steht in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WffG. Ihm wird vorgeworfen, im Internet über den Link (…) unter der Überschrift „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts verhältnismäßig [sic], insbesondere sind mildere Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.” Unterschrieben von Ebsen, Richter am Amtsgericht Tiergarten“. (1)

Zahlreiche Journalisten kritisierten in berufsspezifischen Foren wie dem „jonet“ die Beschlagnahme des Computers, weil sie darin eine Behinderung der weiteren Arbeit des besonders mit Fragen des Datenschutzes und Bürgerrechten befassten Journalisten sehen.(3) Am gleichen Tag war ein Beitrag Schröders über die im Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vorgesehene Online-Durchsuchung erschienen.(4)

Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, das Ermittlungsverfahren gegen Schröder sei erst im Jahr 2008 eröffnet worden und sei im Zusammenhang mit einer Änderung des Waffenrechts zu sehen, welche dem Beschuldigten bekannt sei. Tatsächlich wurde das Waffengesetz zum 1. April 2008 geändert und auch „die Anleitung zur Herstellung von Gegenständen, in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann, unter Strafe gestellt.“ (4)

(1) http://www.burks.de/burksblog/
(2) http://www.jonet.org/
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29110/1.html
(4) http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_188634/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Waffenrecht.html#doc1204864bodyText1


Bundesregierung bereitet Bruch des Völkerrechts vor

(10.11.2008/hl)

Mit dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen bereitet die Bundesregierung nach Ansicht der Linken im Bundestag einen Bruch des Flüchtlingsvölkerrechts vor. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE räume die Bundesregierung selbst ein, dass Syrien keine der wesentlichen internationalen Übereinkommen zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen unterzeichnet habe.(1) In dem Rückübernahmeabkommen ist in erster Linie die so genannte Rücknahme eigener und fremder Staatsangehöriger geregelt, die illegal von einem in den anderen Vertragsstaat einreisen.. Die Abschiebung von Flüchtlingen und Staatenlosen in Staaten wie Syrien widerspricht den internationalen Übereinkommen. Indem das Rückübernahmeabkommen genau solche Abschiebungen erleichtert, hebelt es diese Übereinkommen aus und verstößt nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, gegen das Völkerrecht.

So werde es künftig möglich sein, über Syrien eingereiste Flüchtlinge aus dem Irak nach Syrien zurückzuschieben, wenn deren Einreise nach Deutschland illegal war. Den Flüchtlingen droht dann eine so genannte Kettenabschiebung, also von Deutschland nach Syrien und von dort zum Beispiel wieder in den Irak. Genau diese Kettenabschiebungen sollen durch einen zentralen Grundsatz der Genfer Flüchtlingskonvention, das Refoulement-Verbot, verhindert werden.(2)

Zudem droht Tausenden Menschen aus Syrien, die nur geduldet in Deutschland leben, nun die Abschiebung. Von 5.513 lediglich geduldeten Syrern in Deutschland leben 3.753 bereits über sechs Jahre hier. Hinzu kommt noch eine unbekannte Anzahl von Staatenlosen, bei denen die Behörden in Deutschland davon ausgehen, dass sie aus Syrien eingereist sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kurden, die in den 60er Jahren in Syrien ausgebürgert wurden und deren heutige Nachfahren ebenfalls staatenlos sind.

(1) Bundestagsdrucksache 16/10685
(2) http://www.asylum-online.at/pages/refoulement.html


 

Über 10 Milliarden für Auslandseinsätze der Bundeswehr

(28.10.08/hl)

10,5 Milliarden Euro (exakt 10.581.800.000,00) hat die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 15 Jahren (1992 und 2007) für die Auslandseinsätze der Bundeswehr ausgegeben. (1) In dieser Summe, die die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke nennt, sind nach Angaben der Fraktion die anfallenden Betriebs- und Personalkosten nicht einmal enthalten.
Für die ISAF-Mission in Afghanistan wurden zwischen 2003 und 2007 allein 656,3 Millionen Euro aufgewandt. KFOR im Kosovo kostete demnach zwischen 1999 und 2007 413,8 Millionen Euro. Wolfgang Gehrcke, außenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, hatte die Zahlen bei der Bundesregierung angefragt. Sie seien, so Gehrcke, ein Beleg dafür, dass sich in der deutschen Außenpolitik eine Verschiebung „zum Militärischen“ hin vollziehe: „Die Bundeswehr ist zu einem Instrument deutscher Außenpolitik umgebaut worden. Die hohen Investitionen in die Rüstung, weltweit, in Europa und in Deutschland, haben zu den Haushalts- und Finanzkrisen erheblich beigetragen. Die US-Kriege in Afghanistan und im Irak belasten die Haushalte und spülen Milliarden in die Kassen der Rüstungskonzerne.“ Sie seien die Nutznießer dieser Kriege, bilanziert Gehrcke.

(1) Antwort der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/10482)


 

Japanischer Parlamentarier hinterfragt den 11. September und den "Krieg gegen den Terror"

(27.10.2008/hb)

Der japanische Parlamentsabgeordnete Yukihisa Fujita stellte zum dritten Mal in diesem Jahr den 11. September 2001 als Begründung für die Unterstützung der japanischen Regierung für die US-Kriegshandlungen in Afghanistan grundsätzlich in Frage. Diesmal sprach er am 22. Oktober 2008 vor dem Unterhaus des japanischen Abgeordnetenhauses.

In seiner 20-minütigen Rede ging er zunächst ausführlich auf die Lage der Bevölkerung in Afghanistan und Irak ein. Inzwischen würde der Krieg in Afghanistan im Wesentlichen gegen die Bevölkerung geführt und es sei an der Zeit für die japanische Regierung, jegliche Unterstützung für diesen Krieg einzustellen. Im Detail ging er auf die Umstände des
11. September ein, deren tatsächliche Hintermänner bis heute nicht auszumachen seien. Besonders sei dies aus Erklärungen des FBI zu entnehmen. Im internationalen Fahndungsaufruf auf der Webseite des FBI werde Bin Laden nicht wegen der Terroranschläge des 11.9. gesucht, erwähnt seien dort lediglich die Anschläge auf US-Botschaften
in Ostafrika.

Wiederholt sprach er über die 24 japanischen Staatsangehörigen, die bei den Anschlägen in den USA ums Leben gekommen waren. Deren Familien hätten in Gesprächen mit ihm immer wieder die Nichtbereitschaft der Regierung kritisiert, ihnen detaillierte Ermittlungsergebnisse vorzulegen und ihre Fragen konkret zu beantworten. Fujita fragte, ob die japanische Regierung bereit sei, eine unabhängige Untersuchungskommission zu diesen Fragen einzusetzen.

Weiter ging Fujita auf den Amtsenthebungsantrag gegen den US-Präsidenten Bush ein, den der demokratische Präsidentschaftskandidat der Vorrunde, Dennis Kucinich, im Sommer im Repräsentantenhaus vorgelegt hatte. Die Resolution wurde mit großer Mehrheit, auch mit den Stimmen von 24 Republikanern, angenommen und an die Ausschüsse verwiesen. Auch diese
Resolution ging auf die Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem 11. September ein und darüber hinaus auf die Fälschung von Beweisen, um den Irakkrieg begründen zu können. Trotz der Tatsache, dass die Resolution wahrscheinlich keinen Erfolg haben werde, zeige sich doch eine deutlich wahrzunehmende Tendenz darin, unterstrich Fujita. Überall merke man, dass die Kriegspolitik der Bush-Regierung auf Widerstand stoße. Yukihisa Fujita betonte zum
Abschluss seiner Rede nochmals, dass er weiterhin vehement für die Interessen der japanischen Opfer des 11. September und ihrer Familien eintreten werde, ebenso wie für die Interessen der afghanischen Zivilbevölkerung.

Der Abgeordnete Yukhisa Fujita hatte bereits im Januar und im April dieses Jahres durch seine Auftritte im japanischen Oberhaus für Furore gesorgt. Am 10. Januar 2008 leitete er in seiner Funktion als Vorsitzender eines parlamentarischen Ausschusses zur Verteidigungs- und Außenpolitik vor der entscheidenden Abstimmung über die Wiederaufnahme der Beteiligung an der US-geführten Antiterror-Mission "Enduring Freedom" eine 30-minütige Anhörung vor dem japanischen Oberhaus. Er befragte Premierminister Fukuda und Verteidigungsminister Ishiba, wie die japanische Regierung hinsichtlich der Täterschaft der Anschläge des 11.September informiert wurde und präsentierte in Folge zahlreiche Dokumente und Fotos zum Pentagon und WTC-Komplex, die den Verdacht nahelegten, die US-Regierung
verschweige wichtige Fakten.

Am 24. April 2008 fand eine weitere Anhörung des Premierministers und des Innenministers vor dem von Fujita geleiteten Ausschuss statt. Der Abgeordnete präsentierte Aussagen von Militärs und Fachleuten aus den USA , die sich zum 11. September geäussert hatten.

Der Abgeordnete Fujita hat dabei diegeschlossene Unterstützung seiner Partei, der Democratic Party of Japan, die als "Mitte-Links"-Partei beschrieben wird und über eine Mehrheit im Oberhaus verfügt und im wichtigeren Unterhaus über 36% der Stimmen verfügt.

Fujita steht in Kontakt mit Michael Meacher, dem ehemaligen Umweltminister unter Tony Blair, sowie einer Gruppe von weiteren Parlamentariern in Grossbritannien, Italien und anderen Ländern.

Im April hat Fujita zusammen mit dem EU-Abgeordneten Giulietto Chiesa im Brüsseler EU-Parlament eine Pressekonferenz veranstaltet. Kontakte bestehen darüberhinaus in Kanada mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Paul Hellyer und der Parlamentsabgeordneten Libby Davies, in den USA mit den Politikern Mike Gravel, Ralph Nader und Cynthia McKinney, mit der Senatorin aus Arizona, Karen Johnson, mit Dennis Kucinich und mit Cindy Sheehan, die im gegen Nancy Pelosi als Kandidatin für das Amt als Sprecherin des Repräsentantenhauses antritt.

All diese Politiker halten neue Untersuchungen des 11. September 2001 deswegen für notwendig, weil die Anschläge des 11. September direkt oder indirekt als Begründung für die Kriege in Irak und Afghanistan, die zunehmende staatliche Überwachung und repressive innenpolitische Maßnahmen dienen.

Japanische Tageszeitungen berichteten bislang nicht über die Debatten im Parlament, obwohl Fujitas Partei, die DPJ im Oberhaus über die Mehrheit der Sitze verfügt, im Unterhaus über 36% und gute Chancen hat bei den nächsten Wahlen, die wahrscheinlich 2009 stattfinden werden, zu gewinnen. Lediglich die englischsprachige Japan Times veröffentlichte im Juni einen Artikel über Fujitas Bemühungen.

Quellen:
Video-Mitschnitt http://www.youtube.com/watch?v=EJkzmQrsDWA


20 Jahre Haft wegen Gotteslästerung

(22.10.2008/hl)

Das gegen den afghanischen Journalismus-Studenten Sayed Parviz Kambaksh (23) wegen des Vorwurfs der Gotteslästerung in erster Instanz verhängte Todesurteil ist nun von einem Berufungsgericht in Kabul in eine 20jährige Haftstrafe umgewandelt worden.

Dem Angeklagten, der im ersten Prozess keinen Verteidiger hatte, wurde die Weiterverbreitung eines islamkritischen Artikels zur Last gelegt, den er gar nicht selbst verfasst, sondern aus dem Internet geladen und zur Diskussion an Mitstudenten verteilt hatte. Darin kritisiert ein iranischer Autor das Frauenbild des Koran. Dieses Verhalten wurde ihm als Prophetenlästerung ausgelegt, auf die nach islamischem Recht die Todesstrafe steht. Auch die Taliban hatten eine „strenge Bestrafung“ des Journalisten gefordert.(1) Der Staatsanwalt, der das Todesurteil beantragt hatte, drohte auf einer Pressekonferenz nach dem erstinstanzlichen Urteil allen Journalisten, die für Kambaksh eingetreten waren, mit Gefängnisstrafen. In Afghanistan, aber auch in zahlreichen anderen Ländern, forderten zahlreiche Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen die Aufhebung des Todesurteils und die Freilassung des Studenten.

Das jetzt verhängte Urteil von 20 Jahren Haft bezeichnete ein Sprecher des Auswärtigen Amtes gegenüber HINTERGRUND als „unverhältnismäßig“. Auch die Verfahrensdauer sehe man „kritisch“. Die Bundesregierung werde das Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof genau verfolgen. „Die afghanische Justiz hat hier eine weitere Gelegenheit, ihre Unabhängigkeit zu beweisen“, heißt es in der Stellungnahme. (2) Im Bundestag erklärten der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christoph Strässer, MdB, sowie die Berichterstatterin für Afghanistan, Angelika Graf, MdB: „Die Entscheidung des Gerichts zeigt erneut, wie die nach der Verfassung garantierten Grundrechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit an ihre Grenzen stoßen, wenn es um Glaubensinhalte geht.“

In Afghanistan habe der Fall Sayed Parviz Kambaksh eine kontroverse Diskussion insbesondere unter Medienleuten, Politikern und Mullahs ausgelöst. „Der Deutsche Bundestag sollte seine guten Kontakte nach Afghanistan nutzen, um weiterhin auf das Oberhaus des afghanischen Parlaments einzuwirken. Dieses hatte sich für die Vollstreckung der Todesstrafe an Kambaksh ausgesprochen. Die Entscheidung des Oberhauses ist höchst bedauerlich und läuft dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zuwider“, heißt es weiter in der Erklärung der SPD-Abgeordneten.

Volker Beck, MdB, menschenrechtspolitischer Sprecher, und Winfried Nachtwei, MdB, sicherheitspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten das Urteil als „nicht hinnehmbar“. Schließlich, so die Abgeordneten, habe die afghanische Regierung sich zu Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechtsschutz und Pressefreiheit verpflichtet. Der Fall müsse jetzt vom Obersten Gerichtshof Afghanistans ordentlich und vollständig überprüft werden. Für DIE LINKE-Fraktion erklärte deren Abgeordnete Inge Höger, Mitglied des Verteidigungsausschusses: „Es ist
jedoch völlig inakzeptabel, dass Grundsätze für ein rechtstaatliches Verfahren nach wie vor missachtet werden. Das Urteil erweckt aufgrund fehlender Beweise und des intransparenten Verfahrensverlaufs den Eindruck politisch motivierter Willkür. Besonders die Rolle des Geheimdienstes bei der Denunziation und Folter des jungen Mannes muss dringend auf die politische Tagesordnung gesetzt werden.“

(1) http://www.monde-diplomatique.de/pm/2008/02/08.mondeText.artikel,a0034.idx,5
(2) Email des Auswärtigen Amtes vom 20.10.08


„Finanzmarktstabilisierungsanstalt“ erinnert an die Treuhand

(20.1008/hl)

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung ihres in der vergangenen Woche im Eiltempo durch den Bundestag und Bundesrat gejagten Maßnahmenkatalogs bei der Deutschen Bundesbank eine „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“ (offizielle Kurzform: „Die Anstalt“) gegründet und eine entsprechende Durchführungsverordnung verabschiedet. Sie soll die Umsetzung des Gesetzes regeln.

In dieser Verordnung tauchen die zuvor insbesondere von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hervorgehobenen Anforderungen an die zu stützenden Banken und ihre Manager überwiegend in „kann“ und „soll“-Formulierungen auf. So heißt es in Paragraph 5, Absatz 1, der Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen: „An Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, sollen Anforderungen gestellt werden, um eine solide und umsichtige Geschäftspolitik zu gewährleisten.“ Bei Inanspruchnahme der Garantieermächtigung aus dem 400 Milliarden Fonds „soll“ den Unternehmen aufgegeben werden, „die Vergütungssysteme auf ihre Anreizwirkung und die Angemessenheit zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass diese nicht zur Eingehung unangemessener Risiken verleiten sowie an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet und transparent sind.“

Weiterhin soll diesen Unternehmen aufgegeben werden, die Vergütung ihrer Organmitglieder und Geschäftsleiter auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Dabei „soll“ der Fonds darauf hinwirken, dass Organmitglieder und Geschäftsleiter unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen keine unangemessene Gesamtvergütung erhalten. „Bei Organmitgliedern und Geschäftsleitern gilt eine monetäre Vergütung, die 500.000 Euro pro Jahr übersteigt, grundsätzlich als unangemessen.“ Weiter heißt es „Der Fonds hat darauf hinzuwirken, dass eine Herabsetzung der Organvergütung im Rahmen der zivilrechtlichen Möglichkeiten unter Einbeziehungen des § 87 Abs. 2 des Aktiengesetzes vorgenommen wird.“ (1)

Im Bundestag kritisierte die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Gesine Lötzsch, die neue Finanzmarktstabilisierungsanstalt: „Die Anstalt“
erinnere fatal an die Treuhand, die mit der Abwicklung der DDR-Wirtschaft beauftragt wurde.
Die Vollmachten der neuen Anstalt seien „unglaublich, genauso unglaublich wie die fehlende Kontrolle durch den Bundestag“. Die geplante Begrenzung der Managergehälter bezeichnete sie als „eine Beruhigungspille fürs Volk, die durch die Möglichkeit von Ausnahmen vollends zum Placebo wird.“ Ob diese Begrenzungen je durchgesetzt werden, stehe ohnehin noch in den Sternen. Strenge Auflagen sähen anders aus. (2)

Die Bundesregierung habe die Verbindlichkeit einer Teilverstaatlichung gescheut und versuche nun, mit wackligen Hilfskonstruktionen einen staatlichen Einflussrahmen für den Einsatz der Steuer-Milliarden abzustecken. Es sei erschreckend, wie die Bundesregierung immer wieder versucht, gravierende Probleme durch die Einschränkung der Demokratie zu lösen.

(1)http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4312/DE/BMF__Startseite/
Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetze__Verordnungen/
Finanzmarktstabilisierungsfonds__Verordnung.html

(2) Presseerklärung der Fraktion DIE LINKE vom 20.10.08


Maßnahmenpaket über 400 Millarden Euro

(13.10.2008/hl)

Die Bundesregierung lässt ihre Bänker nicht im Stich. (1)

Die Bundesregierung schafft, zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2009, eine Art „Schattenhaushalt“ in Form eines Sondervermögens, für das der Bund haftet. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds soll durch die Ausgabe (Begebung) von Schulverschreibungen erfolgen, in einem Volumen von maximal 100 Milliarden Euro. Insgesamt sollen Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Haushaltsrechtlich trifft die Bundesregierung eine Vorsorge für Ausfälle in Höhe von 5 Prozent der Garantiesumme. Für 100 Milliarden Euro soll der Bundestag der Bundesregierung Verpflichtungsermächtigungen erteilen.

Von den 100 Milliarden Euro sind 70 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung von Banken gedacht, 10 Milliarden als Reserven und 20 Milliarden als Vorsorge für mögliche Ausfälle (also die 5 Prozent für die 400 Milliarden Garantiesumme). Die gegenüber der Hypo Real Estate erteilte Garantiesumme ist in dieser Rechnung nicht enthalten. Finanzminister Steinbrück legte großen Wert auf die Feststellung, dass diese Bundesgarantien nicht ohne Gegenleistung in Anspruch genommen werden können. Von einer Gebühr „nicht unter 2 Prozent“ sei auszugehen, erklärte sein Staatssekretär Jörg Asmussen.

Banken, die dieses Rundum-Sorglos-Paket des Bundes in Anspruch nehmen wollen, dürften ihren Anteilseignern keine Dividende zahlen. Für ihre Manager könne es keine Boni, Ausschüttungen oder Sonderzahlungen geben. Die Jahresgehälter der Manager betroffener Banken möchte Steinbrück auf 500.000 Euro im Jahr begrenzt sehen. Sollten Bundesgarantien in Anspruch genommen werden, denkt Steinbrück an eine Lastenteilung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 35:65, also 35 Prozent zu Lasten der Länder, 65 Prozent der Schadenssumme zu Lasten des Bundes. Steinbrück zufolge haben die Fraktionsvorsitzenden aller fünf Bundestagsparteien einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zugestimmt, losgelöst von einer inhaltlichen Wertung.

Für Die Linke erklärte deren Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine, die Sicherung der Banken mit Steuer-Milliarden könne nur dann erfolgreich sein, „wenn die Bundesregierung zugleich alles tut, damit die Wirtschaft nicht einbricht. Deutschland braucht jetzt ein Konjunkturprogramm. Niemand könnte fast eine halbe Billion an Steuergeldern für Banken rechtfertigen, die sich im weltweiten Finanzcasino verzockt haben, und gleichzeitig massive Arbeitsplatzverluste durch eine Rezession in Kauf nehmen, ohne dagegen etwas unternommen zu haben." Lafontaine begrüßte, dass die Bundesregierung „endlich den Irrweg der unabgestimmten Einzelfalllösung“ verlasse und versuche, sich den Herausforderungen der Komplexität der internationalen Finanzkrise zu stellen. Dabei ist es richtig, das Interbankengeschäft durch Garantien zu stützen, so dass Geldkreislauf und Kreditvergabe wieder in Gang kommen.

Ebenso richtig sei die Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital. Das aber könne es nur gegen eine Gegenleistung der Banken geben. „Wo der Steuerzahler sich engagiert, muss der Staat an den Banken beteiligt werden.“

(1) http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4312/DE/Wirtschaft__
und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Finanzpolitik/122__
Paket__Finanzmaerkte__anl1__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


100.000 für Freiheit statt Angst

(13.10.2008/hl)

Unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ demonstrierten am vergangenen Samstag, (11.10.08)
rund 100.000 Menschen gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten. (1) Diese Datensammlung soll es demnächst nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Staaten geben. Die Demonstration in Berlin war Teil eines internationalen Aktionstages gegen Überwachung. In insgesamt 15 Hauptstädten in Europa, sowie in den USA, Kanada und Lateinamerika forderten Bürgerinnen und Bürger den Abbau von Massenüberwachung, einen sofortigen Stopp neuer Überwachungsmaßnahmen und eine unabhängige Überprüfung bereits beschlossener Gesetze. (2)

Die Demonstration in Berlin verlief ausgelassen und fröhlich unter strahlendem Sonnenschein und wolkenlosem blauen Himmel. In phantasievoller Weise trugen die Menschen ihren Protest auf die Straße. Darunter zahlreiche Ärzte, Mitarbeiter von psychologischen, medizinischen und sozialen Beratungszentren, Christliche Organisationen, zahlreiche Gewerkschaftsgruppen und Mitglieder aus einem außerordentlich breiten Spektrum politischer Organisationen. Es reichte von der FDP-Jugendorganisation Julis über Grüne, Sozialdemokraten, der Linken bis hin zu Autonomen und Anarchisten. Humorvoll und einfallsreich auch die Plakate und Parolen, manchmal auch verbunden praktischen Überlegungen: „Für die Freiheit für das Leben – Schäuble aus dem Amt entheben“, oder „Einmal in der EDV, kennt Deine Daten jede Sau“.

Die Redner zeichneten sich ebenfalls durch Witz und Ironie aus. So dankte einer der Mitorganisatoren der Demonstration, der Netzkünstler padeluum, (3) der Deutschen Telekom „herzlich“, weil sie mit ihren ständigen Skandalen zeige, „dass gehortete Daten niemals sicher sind und wahrscheinlich auch missbraucht werden“. Der erfahrene Datenschutzaktivist und Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, warnte vor der elektronischen Gesundheitskarte. (4)

Doch die Forderungen auf der Abschlusskundgebung gingen weit über die Kritik an der Datenerfassung hinaus. Die Journalistin Anne Roth, (5) Lebensgefährtin des unter dem StGB-Paragraph129 a-Anklage verfolgten und wochenlang inhaftierten Berliner Soziologen Andrej Holm, schilderte ihre leidvollen Erfahrungen mit dem Überwachungsstaat. Holm war festgenommen worden, weil sich in einem „Bekennerschreiben“ der Militanten Gruppe (mg) textliche Übereinstimmungen mit seinen Veröffentlichungen fanden.

Ebenso richtete sich massive Kritik gegen bereits stattfindende Bundeswehreinsätze im Innern und die dazu geplante Änderung des Grundgesetzes.

(1) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/

(2) http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Pressecenter_aktuell

(3) http://de.wikipedia.org/wiki/FoeBuD

(4) http://www.heise.de/newsticker/Zehntausende-demonstrieren-fuer-Freiheit-statt-Angst–/meldung/117237

(5) http://netzpolitik.org/2007/interview-mit-anne-roth-von-annalist/


Ein deutscher Bail-Out-Plan: Ergebnisse vom Treffen der G7 in Washington

 

(11.10.2008/rn)

Nachdem am gestrigen Freitag die Börsen in Asien und Europa mit starken Kurseinbrüchen auf die Finanzkrise reagierten, stand das anschließende Treffen der führenden Industrienationen in Washington unter erheblichem Druck. Staatliche Milliarden-Rettungspakete sowie die konzertierte Aktion der Notenbanken, den Leitzins zu senken, hatten ihre Wirkung in den letzten Wochen verfehlt.

Die G7-Finanzminister und Notenbankchefs einigten sich auf einen Fünf-Punkte-Plan. Damit sollen Zusammenbrüche großer Banken zum Schutz der Finanzsysteme verhindert und dem Sektor weitere staatliche Mittel zugänglich gemacht werden. Ein klares Konzept ist weiterhin nicht ablesbar, wie auch? In der Abschlusserklärung heißt es: „Die Vertreter der USA, Japans, Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs, Kanadas und Italiens seien sich einig, dass die gegenwärtige Lage dringendes und außergewöhnliches Handeln erfordert.“ Um solche Aussagen zu treffen, muss man kein Fachmann zu sein.

Interessant für den deutschen Steuerzahler dürfte jedoch sein, dass Peer Steinbrück einmal mehr das Vorhaben der Bundesregierung untermauerte, sie arbeite an einem Stützungsplan für Banken.

Steinbrück hatte schon im Vorfeld zu erkennen gegeben, dass auf Dauer nicht „von Fall zu Fall“ reagiert werden soll. Über die geplanten Schritte werde bis zur Öffnung der Aktienmärkte am Montag Klarheit bestehen, zitiert AFP den Finanzminister. Details nannte Steinbrück nicht. Die15 Mitglieder der Eurozone werden am Sonntag bei einem Gipfeltreffen in Paris über gemeinsame Aktionen beraten.

Im Grunde ging es bei dem, was von dem Treffen an die Öffentlichkeit gelangte, um nichts als Augenwischerei und Besänftigung: Finanzminister und Notenbankchefs wollen „das Vertrauen wiederherstellen“. Ein Konzept haben sie dabei offensichtlich nicht. Die einzige Garantie, die sie geben, ist der gezielte Griff in das Portemonnaie ihrer Bürger zur Sanierung eines bankrotten Systems.

Vgl: US-Abgeordnete haben Millionen Dollar von Wall-Street-Bankern kassiert

 

http://blog.hintergrund.de/2008/10/11/us-abgeordnete
-haben-millionen-dollar-von-wall-street-bankern-kassiert/


Angebliche „Top-Terroristen“ auf freiem Fuß

(7.10.2008)

Zwei Tage nachdem das Kabinett den Einsatz der Bundeswehr im Innern zum Schutz vor Terroristen beschlossen hat, sind Abdirazak B. und Omar D. heute aus der Haft entlassen worden. Das Ermittlungsverfahren werde jedoch weiter geführt, erklärte Rechtsanwalt Mutlu Günal gegenüber HINTERGRUND. Die Anwälte hatten erst am Vortag Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen.

Nachdem von den Verteidigern unmittelbar Haftbeschwerde eingelegt worden war, verfügte auch die Staatsanwaltschaft die Freilassung der Verdächtigen. Vermutet wird, dass die Staatsanwaltschaft keine spektakuläre Niederlage bei Gericht erleiden wollte. Der Terrorverdacht basierte lediglich auf einem Liebesbrief der Freundin von Omar D.

Ein angeblich geplanter Terroranschlag hatte Politiker und Medien angesichts der akuten Gefahr auf den Plan gerufen. Deutschland sei weiter im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Die Notwendigkeit neuer Gesetzte zur inneren Sicherheit wurde reklamiert. Justizministerin Brigitte Zypries wurde aufgefordert, eiligst das Gesetz zum Straftatbestand des Aufenthalts in sogenannten „Terrorcamps“ auf den Weg zu bringen. Sicherheitshalber sollte auch gleich noch die Anreise in Richtung solcher Camps unter Strafe gestellt werden.

Die beiden aus Somalia stammenden jungen Männer waren am 26.10.08 auf dem Flughafen Köln/Bonn aus einem Flugzeug heraus verhaftet worden. Sie wollten nach Uganda in Urlaub fliegen und hatten für den 12. Oktober 2008 ihren Rückflug nach Deutschland gebucht. In den aufgeregten Debatten und politischen Statements hieß es jedoch, sie seien unterwegs in ein Ausbildungscamp der Islamischen Jihad Union (IJU), einer Organisation, deren Existenz mittlerweile auch deutsche Ermittler in Zweifel stellen.

Dort hätten sie sich auf einen konkreten Anschlag in Deutschland vorzubereiten, der unmittelbar in der Folge geplant gewesen sei. Genau dieses Szenario wäre ein Fall, bei dem die Änderung des Grundgesetzes Art. 35 – wie am vergangenen Wochenende von der Koalitionsrunde beschlossen – zukünftig in Kraft träte. Sollte das Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren, würde in Zukunft gegen junge Männer wie Abdirazak B. und Omar D. Militär eingesetzt werden können. Genau so könnten auch sämtliche deutschen Flughäfen wegen Terrorgefahr unter Militärschutz stehen.

Die zeitliche Nähe zwischen der spektakulären Verhaftung der beiden Somalier und dem Kabinettsbeschluss zum Einsatz der Bundeswehr im Innern ist einer der typischen Zufälle deutscher Innenpolitik.

Leseempfehlung:
Die Bundeswehr im Inneren und Deutschland weiter im Krieg
Seit dem 11. September lauert der Terror überall
Gedanken zum Angriff auf die Demokratie – Von REGINE NAECKEL, 7. Oktober 2008
http://blog.hintergrund.de/2008/10/07/
die-bundeswehr-im-inneren-und-deutschland-weiter-im-krieg/


Grüne für Verstaatlichung bei Bundesgarantie für Hypo Real Estate

(5.10.08/hl)

Die Bankenkrise gebiert erstaunliche politische Einsichten. Jetzt fordern auch Fritz Kuhn, Ko-Fraktionsvorsitzender und Alexander Bonde, haushaltspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Verstaatlichung der Hypo Real Estate, wenn es Bundesgarantien für die Münchener Pleitebank geben soll.

Obwohl der bayerische Wahlkampf vorbei ist, geben sich Kuhn und Bonde kämpferisch:

“Jetzt ist Schluss mit lustig, das „Blinde-Kuh-Spiel“ der Finanzbranche muss beendet werden“, heißt es in ihrer Presseerklärung. Das „Rest-Vertrauen zu den privaten Banken“ sei „schwer erschüttert“. Dem Vorstand der Hypo Real Estate könne man nicht mehr trauen, er habe das wahre Ausmaß der Liquiditätsprobleme offenbar verschleiert. Und auch die übrigen Banken spielten im Ringen um das Rettungspaket „ein böses Versteckspiel zulasten des Bundes“. Wenn der Bund jetzt einen neuen Anlauf zur Rettung der Hypo Real Estate übernehmen solle, gelten neue Bedingungen: Eine Bundesgarantie könne es nur geben, wenn im Gegenzug eine intelligente Form der Verstaatlichung von Hypo Real Estate das notwendige Maß an Klarheit, Transparenz und Absicherung für das Steuervolk gewährleiste.

“Wir werden nicht akzeptieren, dass die Finanzbranche die Trümmer ihrer spekulativen Zockereien dem Bund vor die Füße wirft, aber Profite und künftige Gewinne weiterhin ausschließlich für sich reklamiert. Wer immer sich die Frage gestellt hat, ob der Staat es besser könne als die privaten Banken, muss jetzt feststellen: Die hochbezahlten Bankvorstände können es nicht.“

 


Bonner Terrorismusverdächtige bald auf freiem Fuß?

(2.10.08/ah)

Der am Samstag (27.9.08) von einer diensthabenden Familienrichterin unterzeichnete Haftbefehl gegen den in Bonn wohnenden deutschen Staatsbürger Abdirazak B. und den in Rheine lebenden somalischen Studenten Omar D. fußt angeblich auf eher dünnen Indizienbeweisen. Insbesondere die seitens der Bonner Staatsanwaltschaft ins Feld geführten vermeintlichen Abschiedsbriefe scheinen stark interpretationsfähig zu sein.

Bei einem bei Omar D. gefundenen Brief handele es sich um den Liebesbrief seiner in Bonn lebenden Freundin, die sich von ihrem künftigen Mann vor jeder Reise stets so verabschiede, als sei es ein Abschied für immer. Die Ermittler werteten diesen Brief den Medienberichten zufolge als Beleg dafür, dass die beiden jungen Männer in den Jihad ziehen wollten. Gegen eine solche Absicht spricht jedoch allein schon die Tatsache, dass beide Hin- und Rückflugtickets nach Uganda kauften. Zudem, so Mutlu Günal, Anwalt des in Rheine lebenden Omar D. gegenüber HINTERGRUND, habe sein Mandant an der niederländischen Universität Enschede bereits seine 1565 Euro Studiengebühr für 2008/2009 bezahlt. (1)

Der Bonner Abdirazak B. hat zum 1. November 2008 einen Praktikumsplatz in einer Computerfirma. Beide seien in ihrer Familie verwurzelt, die ebenfalls in Rheine und Bonn lebten. Der Bonner Abdirazak B. gilt in seinem Fußballverein als „toller Mittelfeldspieler“. (2)

Rechtsanwalt Boris Krösing erklärte – bezogen auf den Haftgrund „Vorbereitung einer Straftat“ – gegenüber dem Bonner EXPRESS: „ Aus unserer Sicht ist die Beweislage sehr dünn. Wir haben weder ein Wo, Wann, noch ein Womit.“(2) Auch Rechtsanwalt Günal sieht keinen „dringenden Tatverdacht“.(1) Anfang kommender Woche wollen beide Anwälte ihre Haftbeschwerden schreiben. Die Bundesanwaltschaft, die bei Terrorverdacht sehr schnell die

Ermittlungen an sich zieht, belässt den Fall auf Landesebene. Offensichtlich reichen die Gründe nicht aus. Auch „Spiegel online“ überschrieb eine Meldung am 1.10.08: „Indizien gegen Terrorverdächtige bröckeln.“

(1) Telefonat mit Rechtsanwalt Günal

(2) EXPRESS Bonn, 1.10.08

(3) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,581493,00.html


Nach dem Scheitern des 700 Milliarden „Bail-Out-Plans“
Repräsentantenhaus soll am Donnerstag erneut zusammentreten

 

(30.09.08/rn)

Nach dem gestrigen Desaster für die US-Regierung, bei dem die eigene Partei mehrheitlich die Stimmen für das über Tage ausgearbeitete 700 Milliarden US-Dollar Rettungspaket im Repräsentantenhaus verweigerte, herrscht an den Börsen Unruhe und im weißen Haus Panik.

Das Nein zu dem Plan kam vor allem durch eine breite Bürgerbewegung in den USA zustande, die im Internet initiiert worden war. Wähler riefen ihre Abgeordneten zu Tausenden an oder schickten E-Mails, in denen sie die Ablehnung des Gesetzes forderten. Zwei Drittel der Republikaner und 40 Prozent der demokratischen Abgeordneten stimmten in der Folge dagegen. Viele von ihnen haben ihre eigene Wiederwahl im Auge und die Abstimmung erfolgte namentlich, die Listen wurden kurz darauf im Internet veröffentlicht, so dass jeder Wähler weiß, woran er bei seinem Abgeordneten ist.(1)

Sebastian Bräuer, USA-Korrespondent der Financial Times Deutschland, charakterisiert die Situation: „Am Tag, als sich die Finanz- zur Regierungskrise ausweitet, machen selbst Gerüchte über die Ausrufung des Ausnahmezustands die Runde. Die Politik übt sich in Durchhalteparolen – aber einen Plan gibt es weder auf dem Kapitol noch in der Wall Street.“(2)

Man spricht von einem „weiteren 11. September an der Börse“. Auch die internationalen Märkte haben unmittelbar mit Kurseinbrüchen reagiert, in Moskau wurde am Dienstagvormittag die Börse nach gewaltigen Kurseinbrüchen für zwei Stunden geschlossen.

In Deutschland wird der Steuerzahler möglicherweise mit einem Großteil der 35 Milliarden Euro zur Kasse gebeten, um für die waghalsigen Pleite-Geschäfte der Hype Real Estate (HRE) aus München gerade zu stehen. Ob es bei diesem Betrag bleibt, lässt sich angesichts der Bilanzen und Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens bezweifeln.

Bei dem Kreditgeber stehen in nächster Zeit eine Fülle Verpflichtungen gegenüber anderen Instituten und gegenüber Kunden an. Hinzu kommen verbriefte Verbindlichkeiten. Summa Summarum sind das allein in den nächsten 9 Monaten knapp 200 Milliarden Euro. Der zweite Quartalsbericht (2008) des Instituts gibt diese Auskünfte freimütig. (3)

Doch vorerst muss die EU-Kommission die Gesetzmäßigkeit des staatlichen Eingriffes des Bundes und der finanziellen Unterstützung prüfen. Wenn es sich dabei um eine Wettbewerbsverzerrung handeln sollte, käme ein Nein aus Brüssel.

(1) http://clerk.house.gov/evs/2008/roll674.xml

(2) http://www.ftd.de/politik/international/:Gescheiterter-
Rettungsplan-Ein-weiterer-11-September-f%FCr-die-B%F6rse/420049.html

(3) http://www.hyporealestate.com/pdf/Zwischenbericht_Q2_08_final_GL.pdf Seiten 53 ff.


Pünktlich zur G 6-Innenminister-Konferenz zwei Festnahmen

(29.9.2008/rn)

Pünktlich zur Bonner Konferenz der G 6-Innenminister in Bonn, auf der auch über die Schließung noch bestehender „Lücken in der Anti-Terror-Gesetzgebung“ beraten wurde, nahm die nordrhein-westfälische Polizei zwei aus Somalia stammende Personen auf dem Flughafen Köln/Bonn fest.

Presseberichten zufolge saßen Abdirazak B. (23) und Omar D. (24) bereits in einer KLM-Maschine, um nach Amsterdam zu fliegen. Beide Personen führten den Berichten zufolge zuvor ein ganz normales Leben. Abdirazak B. spielte in einem Bonner Fußballverein.(1)

Das Landeskriminalamt in Düsseldorf verweigerte jegliche Angaben zu dem Haftgründen und verwies auf die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn. Deren Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Fred Apostel, verwies auf seine Erklärung vom Freitag gegenüber der Tagesschau. Dort hatte Apostel lediglich erklärt, die Staatsanwaltschaft Bonn habe ein Verfahren eingeleitet „wegen des Versuchs der Beteiligung an einem Verbrechen“. (2) Weitere Angaben machte Apostel nicht. Auf die Frage nach den genauen Gründen für den Haftbefehl erklärte er gegenüber HINTERGRUND: „Dazu sage ich gar nichts“. (3)

Aus Justizkreisen war lediglich zu erfahren, dass die Haftgründe „wohl recht dünn seien“. (3)

Im Zusammenhang mit der Bonner Innenministerkonferenz der G 6 beeilte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, noch am Samstag (27.10.08) klarzustellen, dass sie im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen würde, mit dem neue Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten unter Strafe gestellt werden. (4)

(1) http://www.express.de/nachrichten/news/politik-wirtschaft/
terroristen-wollten-als-maertyrer-sterben_artikel_1222361843076.html

(2) http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video383336.html

(3) Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Bonn und anderen Justizbehörden in NRW

(4)http://www.bmj.bund.de/enid/58a9edd3f0a621f0043e90c8f3d1fe7a,
8a6123706d635f6964092d0935343239093a0979656172092d0932303
038093a096d6f6e7468092d093039093a095f7472636964092d09353
43239/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html


Münchner Hypo Real Estate: Kein Ende der Bankenpleiten in Sicht – das Bundesfinanzministerium bürgt für 35 Milliarden Euro

(29.09.2008/rn)

Am Wochenende war es der belgisch-niederländische Finanzriese Fortis, der mit 11,2 Milliarden Euro Staatshilfe aus den Beneluxländern aufgefangen wurde, heute musste die Münchner Hypo Real Estate (HRE) mit 35 Milliarden Euro gerettet werden. Die Finanzhilfen kamen von Privatbanken, aber das Bundesfinanzministerium übernimmt die Bürgschaft für die Summe. Das heißt, für den deutschen Steuerzahler könnte die Schieflage der HRE teuer werden.

Mit der Bürgschaft, so zitiert die Financial Times Deutschland den Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, „soll eine Ausbreitung der Finanzkrise verhindert werden“.

In Großbritannien soll die Hypothekenbank Bradford & Bingley (B&B) zerschlagen und wohl zum Teil verstaatlicht werden. Der Steuerzahler muss für Verbindlichkeiten der Bank in Höhe von 63 Milliarden Euro geradestehen, davon 52 Milliarden aus risikoreichen Hypotheken.

Der spanische Bankenriese Santander übernimmt die Spargeschäfte und das Filialnetz des Baufinanzierers, also das, was noch Geld bringt.

Die angeschlagene US-amerikanische Wachovia soll nun von der City-Group übernommen werden, die auch lange als Wackelkandidat galt. Wachovias Aktien waren am Freitag um 42 Prozent gefallen, heute stürzten sie vorbörslich um 80 Prozent.

Heute Nachmittag um 17 Uhr will Peer Steinbrück zur „Rettungsaktion“ der HRE eine Stellungnahme abgeben.

Die Europäische Zentralbank pumpte heute mit 120 Milliarden Euro einen über 38 Tage laufenden Sondertender in europäische Banken. Der Tender hat einen variablen Zinssatz. Er solle über seine Laufzeit hinaus mindestens über das Jahresende verlängert werden, erklärte die EZB. Der gemeldete Finanzbedarf der Banken lag bei über 140 Milliarden Euro.

http://www.ftd.de/
http://derstandard.at/


Lichter aus im Krankenhaus?

(25.9.2008/hl)

Über 120.000 Krankenschwestern, Pfleger, Ärzte (viele von ihnen in ihrer Berufskleidung) und Verwaltungsmitarbeiter aus Krankenhäusern in ganz Deutschland demonstrierten am 25.9.2008 vor dem Brandenburger Tor gegen die seit Jahren bestehende Budgetierung und die ständigen Kürzungen im Gesundheitswesen.

In Hunderten Krankenhäusern wurde an diesem Tag nur ein Notbetrieb aufrecht erhalten, weil ein Großteil des Personals zur bisher größten Demonstration im Gesundheitswesen nach Berlin gereist war. Die Demonstration richtete sich gegen den politisch verordneten „Budget-Deckel“ beim Kostenersatz für die Krankenhäuser.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte dazu ein breites „Aktionsbündnis Rettung der Krankenhäuser“ aufgerufen (1), dem neben der Bundesärztekammer, der Gewerkschaft verdi, dem Deutschen Städtetag, der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft, dem Marburger Bund, dem Deutschen Beamtenbund auch der Bund deutscher Hebammen und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehörte.

Je kleiner die Organisation, um so einfallsreicher die Demo-Sprüche. So postulierten die Hebammen: „Hebammen – wie Störche vom Aussterben bedroht?“ Auf einem anderen Transparent stand die Frage „Die Kanzlerin lenkt – doch wer denkt?

Einen Tag vor der Demonstration trat Bundesgesundheitsministerin Ursula Schmidt vor die Presse und präsentierte ihren „Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009“ (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG). (2)

Doch damit nahm sie den Demonstranten weder ihren Schwung noch ihre Sorgen. Denn diesem Entwurf zufolge sollen beispielsweise „die Tariflohnsteigerungen der Jahre 2008 und 2009, die noch nicht durch höhere Zahlungen der Krankenkassen gedeckt sind, (lediglich) zur Hälfte von den Kassen übernommen werden.“ Während die Bundesregierung weitere 3 Milliarden den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland zur Verfügung stellen will, bezifferten Krankenhaus-Betreiber und Ärzte den Finanzbedarf auf über 6 Milliarden.

(1)http://www.rettung-der-krankenhaeuser.de/

(2) http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168248/SharedDocs/
Downloads/DE/GV/GT/Entwuerfe/publizierte-Entwuerfe/
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz,templateId=raw,property=
publicationFile.pdf/Krankenhausfinanzierungsreformgesetz.pdf


Rosinen statt Drogen – Bundeswehr-Vorschläge für Afghanistan

(23.9.2008 /hl)

Bundesverteidigungsminister Jung hat plötzlich registriert, dass der Drogenanbau und -handel in Afghanistan wächst. Darauf weisen die zuständigen UNO-Gremien und andere Organisationen zwar seit Jahren hin, aber jetzt weiß es auch der Bundesverteidigungsminister. Und er spricht ganz offen darüber, so im Deutschlandfunk: „Wir haben ja vor, noch einmal deutlich zu machen, dass wir die afghanische Seite, also sprich die afghanischen Streitkräfte, unterstützen wollen in der Bekämpfung der Drogenszene, denn die Drogenszene finanziert auch den Terrorismus.“ (1)

ein Sprecher Dr. Raabe erklärte vor der Bundespressekonferenz auch den Hintergrund, dass nämlich „… im Moment in der NATO intensiv diskutiert wird, wie man verhindern kann, dass das Drogengeld in die Hände der Taliban gerät und die Taliban damit Anschläge auf die internationale Schutztruppe verüben. Zunächst sind die Briten für diese Aufgabe ausgesucht worden, die diese Aufgabe auch teilweise erfüllen können. Nur, aufgrund der neuen Herausforderungen muss natürlich das Bündnis die Frage stellen, was darüber hinaus getan werden kann. Im Moment ist dieser Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Ministers zu verstehen, dass innerhalb des Bündnisses natürlich auch Deutschland in Afghanistan seine Möglichkeiten nutzen wird, um gegebenenfalls auf diesem Gebiet mitzuhelfen.“ (2)

Bedeutet das etwa, den Bundesminister stört nicht der Anstieg des Drogenanbaus und -handels an sich, sondern lediglich, dass mit Drogengeld die Anschläge finanziert werden? Dies wiederum ist ja nicht bewiesen, sondern eine Annahme des Ministers. Sollte sich herausstellen, dass das nicht so ist und nur ganz normale Warlords oder andere Kriminelle oder die „Guten“ – also die von der Bundeswehr ausgebildeten und unterstützten korrupten afghanischen Beamten und Militärs – das Drogengeld kassieren, kann dann weiter angebaut und gehandelt werden?

Die Bundeswehr hat auch Überlegungen angestellt, wie man den Drogenbauern helfen kann, etwas anderes, Nützlicheres anzubauen. Nachdem der Weizenanbau durch gezielte Weizengeschenke aus den USA systematisch zunichte gemacht wurde (3), hat man jetzt ganz neue Ideen über die wiederum Dr. Raabe die Journalisten informiert:

„… Es ist auch nicht neu, dass im Bündnis darüber diskutiert wird, was man den Menschen vor Ort geben kann, damit sie nicht mehr Drogen, sondern andere Dinge anbauen. Im Norden beobachten wir, dass zum Beispiel der Rosinenanbau gefördert und von Kleinstbetrieben Dinge produziert werden sollen. Es ist so, dass weiterhin der Drogenanbau in Afghanistan massiv ist, wobei es im Norden einen Rückgang gibt.“
Nachdem vor einigen Jahren ein mühevoller Versuch mit dem Anbau von Weizen in Afghanistan durch gezielte kostenlose Nahrungsmittelhilfe ausgerechnet in Form riesiger Weizenlieferungen aus den USA wieder zunichte gemacht worden war, was zur Überschuldung der Weizenbauern und deren Rückkehr zum Drogenanbau führte (3), ist möglicherweise bald mit „Rosinenbombern“ aus den USA zu rechnen.

(1) http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/849802/
(2) Bundespressekonferenz 22.9.2008
(3) Hintergrund /Literatur – Reinhard Erös:: Unter Taliban, Warlords und Drogenbaronen


Mehr deutsche Polizisten nach Afghanistan

(24.9. 2008/hl)

Die Bundesrepublik Deutschland wird ihre Unterstützung für den Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte deutlich erhöhen. Das Bundeskabinett beschloss in seiner Sitzung (24.09.08), das deutsche Personalkontingent innerhalb der europäischen Polizeimission „EUPOL Afghanistan“ von bisher 60 auf dann 120 zu verdoppeln. „EUPOL Afghanistan“ wurde im Jahr 2007 von der Europäischen Union ins Leben gerufen. Insgesamt sollten künftig 400 Eupol-Beamte nach Afghanistan entsandt werden. Die Mission habe die Aufgabe, den „Aufbau tragfähiger und effektiver Polizeistrukturen unter afghanischer Eigenverantwortung zu fördern“. Sie hat ihre Arbeit am 15. Juni 2007 aufgenommen und ist inzwischen mit über 180 internationalen Experten aus 21 Ländern in 14 Provinzen des Landes aktiv, darunter 44 Mitarbeiter aus Deutschland. Die Bundesrepublik stellt damit das größte Kontingent innerhalb von EUPOL. (1)

Die Bundesregierung beschwört die Wichtigkeit der Polizei für die Entwicklung Afghanistans. Eine gut ausgebildete afghanische Polizei gehört nach Ansicht der Bundesregierung „zu den Eckpfeilern des afghanischen Sicherheitssektors“. Was sie gerne verschweigt ist die Tatsache, dass die entsandten deutschen Polizeibeamten nicht selten mit denen eng zusammen arbeiten müssen, die sie eigentlich bekämpfen sollten. Denn nicht selten handelt es sich bei regionalen afghanischen Polizeichefs um ehemalige Warlords, also Kriminelle. Hinzu kommt, dass die europäischen Beamten überhaupt nicht oder nur sehr unzureichend auf die Realitäten in Afghanistan vorbereitet sind. Der Grüne Verteidigungspolitiker Winfried Nachtwei schrieb dazu in seinem Bericht über seine jüngste Afghanistan-Reise im Sommer 2008, es sei eines der Grundprobleme, „dass 70-80% des EUPOL-Personals für ihre jeweilige Stelle nicht qualifiziert seien. Ohne sprachliche und lokale Kompetenz habe man – z. B. als Streifenpolizist aus Budapest – gegenüber örtlichen Polizeichefs oft (…) keine Chance.“ Problematisch sei auch, so Nachtwei in seinem Bericht, dass die Polizei nicht von der Bevölkerung getragen werde und unzuverlässig sei. Ihr Sold liege bei 75 US-Dollar im Monat. Wegen der Dominanz von Stammesrecht und Machthabern würden Verhaftete schnell wieder freigelassen. Die Polizei habe in Afghanistan hohe Verluste zu beklagen. In diesem Jahr seien schon mehr als 700 Polizisten im Dienst umgekommen.(2) Während die Bundesregierung Euphorie verbreitet und den Eindruck erweckt, man könne sich das Personal für Afghanistan und andere Missionen sogar aussuchen, erklären Polizeigewerkschafter, dass insbesondere die Bundesländer wenig bis kein Interesse daran hätten, qualifiziertierte Beamte ins Ausland zu entsenden. So habe Bayern beispielsweise noch keinen einzigen Beamten in den – im Vergleich zu Afghanistan – ruhigen Kosovo entsandt.(3)

(1) Mitteilung der Bundesregierung 24.9.2008
(2) Reisebericht Afghanistan, Winfried Nachtwei, MdB
(3) Eigene Recherche


Parlamentspräsidenten wollen Vertrag von Lissabon voranbringen

 

(23.9.2008/hl)

Wenn das Wahlvolk schon nicht mitspielt, wollen sich wenigstens die Parlamentspräsidenten Deutschlands und Italiens ordentlich ins Zeug legen, um den Vertrag von Lissabon doch noch unter Dach und Fach zu bekommen. Dies erklärten heute Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert und sein italienischer Amtskollege Gianfranco Fini. Fini gibt sich zwar heute gemäßigt rechts, entstammt aber dem faschistischen MSI (Movimento Soicale Italiano). Er gehört zu den Getreuen des amtierenden italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi.
„Die beiden Parlamentspräsidenten eint die Sorge um den weiteren Prozess der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon.“(1) Deshalb wollen der italienische Parlamentspräsident Gianfranco Fini und Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert ihre Amtskollegen in Irland und Tschechien bei der Suche nach Möglichkeiten zur Überwindung der Krise unterstützen. Lammert: „Wir haben beide ein vitales Interesse am Zustandekommen des Vertrages. Als Gründungsmitglieder der europäischen Gemeinschaft haben Italien und Deutschland eine besondere Verantwortung, den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben.“ Dabei müsse selbstverständlich die Autonomie der nationalen Parlamente respektiert werden.

(1) Pressemitteilung des Deutschen Bundestages, 23.9.2008


Finanzkrise: Spätes Handeln der Bundesregierung

(22.9.2008)

Angesichts der Finanzkrise in den USA hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut „mehr Transparenz und strengere Regeln für die internationalen Finanzmärkte“ gefordert.
Merkel kritisierte das Selbstverständnis der Finanzmärkte. Sie hätten sich freiwilligen Regelungen zu lange widersetzt. Die aktuelle Krise müsse nun Anlass sein, „die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen“ und zwar gemeinsam: „Im internationalen Finanzsystem kann ein einzelner Staat wie Deutschland auf nationaler Ebene allein wenig ausrichten“, sagte die Kanzlerin gegenüber dem Münchner Merkur. (1)

In der Bundespressekonferenz verteidigte Thorsten Albig, der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, das späte Handeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Diese hatte erst am Wochenende, also im Windschatten der US-Aufsichtsbehörde, gehandelt und so genannte „Leerverkäufe“ bis zum Jahresende verboten. (2)

Bei Leerverkäufen, auch „Shortselling“ genannt, wird darauf gewettet, dass der Kurs einer Aktie oder eines sonstigen Papiers fällt. „In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben“, erklärte BaFin-Präsident Jochen Sanio in Bonn. (3) Dieser Gefahr müsse konsequent entgegengetreten werden.

Warum diese Börsenzockerei erst jetzt regierungsoffiziell als Gefahr erkannt wird, wollte HINTERGRUND erfahren. Auf die Frage, wieso die Verantwortlichen nicht schon früher auf Warnungen vor solchen – in ihren Folgen unberechenbaren – Börsenspielchen reagiert und diese untersagte hätten, erklärte Albig, ein deutscher Alleingang wäre folgenlos geblieben und hätte keinerlei Effekt gehabt. Dem widersprach der Bremer Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Rudolf Hickel. Das sei eine Ausrede. Natürlich hätte eine frühzeitige deutsche Initiative etwa zum Verbot solcher Leerverkäufe eine Signalwirkung gehabt. So hätte die Bundesregierung etwa gemeinsam mit Frankreich innerhalb der EU entsprechenden Druck auch gegenüber der britischen Regierung aufbauen können. Hickel begrüßte, dass das Bafin nun endlich in richtiger Weise agiere.(4)

(1) Rundmail des Bundespresseamtes vom 22.9.08
(2) Thorsten Albig auf Fragen des Autors in der Bundespresskonferenz am 22.9.08
(3) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bafin100.html
(4) Telefonat mit Prof. Hickel, 22.9.08


Sächsischer CDU-Fraktionsvorsitzender Flath: „CDU ist nicht antifaschistisch orientiert“

(22.9.200)

Während in Köln gerade eine CDU-geführte Stadtverwaltung gemeinsam mit der Mehrheit ihrer Bürger und mit den demokratischen Parteien von CDU bis zur Linken Flagge zeigte und Front gegen Rechtsextremisten machte, kündigt die CDU in Sachsen die viel zitierte „Solidarität der Demokraten“ auf und greift ganz tief in die anti-kommunistische Mottenkiste des Kalten Krieges: Sie setzt die Linke mit der NPD, die seit der letzten Wahl auch im Landtag ist, gleich. In seinen „Handlungsempfehlungen“ schreibt der CDU-Fraktionsvorsitzende Steffen Flath: „Die CDU sollte keine Bündnisse mit der LINKEN zur Bekämpfung der NPD eingehen. Diese helfen eher der NPD. Die Zurückdrängung der NPD ist ureigenste Aufgabe der CDU. Diese Aufgabe ist antiextremistisch, nicht antifaschistisch orientiert.“ (1)

Darauf reagiert der Linke-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn mit der Frage, ob Herr Flath denn nun auch die Anfang 2005 von den Fraktionsvorsitzenden der CDU, der LINKEN und der anderen demokratischen Parteien unterzeichnete Vereinbarung zum gemeinsamen Umgang mit der NPD aufkündigen wolle? Herr Flath müsse sich entscheiden, ob er aus machttaktischen Gründen indirekt Werbung für die NPD mache, indem er den Bürgerinnen und Bürgern durch die Gleichsetzung mit der LINKEN das fatale Signal gebe: So schlimm sind die neuen Nazis ja eigentlich nicht. Hahn wörtlich, „der Zweck dieses Demagogie-Manövers ist eindeutig: Flath will die NPD auch im nächsten Landtag als Schutzschild gegen eine linke Mehrheit zur Abwahl der CDU aus der Regierung sitzen haben. Wer so gewissenlos taktiert, fügt der demokratischen Kultur in Sachsen schweren Schaden zu.“

Zudem, so Hahn weiter, gebe es auch innerhalb der CDU-Fraktion genug zu tun, statt die demokratische Linke als Extremisten zu beschimpfen. Flath solle lieber „auf Volker Schimpff aufpassen, der wieder der CDU-Landtagsfraktion angehört. Die rechtspopulistischen Eskapaden von Herrn Schimpff sind uns allen noch in unguter Erinnerung.“ (2)

Wenn Herr Flath extremistische Tendenzen bekämpfen wolle, so habe er hier ein weites Betätigungsfeld. Volker Schimpff war – auch nach Darstellung der SPD, die in Sachsen mit der CDU eine Koalition bildet, in der Zeit von 1990 bis 2004 mehrfach im Rahmen der Plenardebatten mit antidemokratischen und rassistischen Entgleisungen aufgefallen. Daran erinnerte die Dresdner SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Marlies Volkmer, als ausgerechnet dieser Herr Schimpff im März 2008 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Diese Auszeichnung bezeichnete Frau Volkmar als „Fehlgriff.“ (3)

(1) http://www.lvz.de/download/content/080920_flath.pdf

(2) Presseerklärung Fraktion Die Linke im

(3 http://www.spd-dresden.de/index.php?nr=1284&menu=1


China dementiert weiteres finanzielles Engagement bei Morgan Stanley

(rn – 19.09.2008)

In der vergangenen Nacht und am heutigen Morgen sorgte die Meldung für Aufsehen, der staatliche chinesische Staatsfond CIC (China Investment Corp) wolle der angeschlagenen US-amerikanischen Investment-Bank Morgan Stanley mit einem mehrstelligen Milliarden-Dollarbetrag unter die Arme greifen.

Die Nachricht wurde gestern Abend (New Yorker Ortszeit) von der Financial Times online veröffentlicht.

Danach wolle die US-Investmentbank Morgan Stanley bis zu 49% ihrer Aktien an die staatliche China Investment Corp (CIC) verkaufen. Die „Financial Times“ berief sich dabei auf Informanten aus dem Umfeld der aktuellen Verhandlungen. Das Top-Management bei Morgan Stanley bevorzuge eine Lösung mit dem staatlichen chinesischen Investmentfonds gegenüber einer Fusion mit der US-Bank Wachovia.

Die China Investment Corp hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Wandelanleihe auf 9,9% Morgan-Stanley-Aktien übernommen. Frisches Kapital war nötig geworden, nachdem Morgan Stanley Ende 2007 einen Milliarden-Verlust meldete. 5 Milliarden US-Dollar flossen bereits damals aus Peking in das New Yorker Bankhaus.

Doch die CIC ist an weiteren Geschäften mit der Wall Street Bank offensichtlich nicht interessiert. Heute Morgen zitiert die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua einen hohen Beamten der Investment Corp mit den Worten, ein solcher Einzelerwerb könne keine Lösung für die US-Systemkrise sein. Die USA sind in Liquiditätsproblemen. Selbst wenn die CIC einen solchen Kauf in Erwägung ziehen würde, müsse das von der US-Regierung als ausländische Investition überprüft werden.

Das Interesse der CIC, so lässt sich vermuten, Geld in riskante und möglicherweise verlustreiche Geschäfte zu pumpen, ist nicht sehr groß. Immerhin wird im Zusammenhang mit Morgan Stanley von aktuell ca. 200 Milliarden US-Dollar gesprochen, die das Unternehmen aus der Schieflage brächten. Doch für wie lange?

 

Quellen:

http://news.xinhuanet.com/english/2008-09/19/content_10078621.htm

http://www.forbes.com/markets/2008/09/19/cic-banks-china-markets-equity-cx_tw_0910markets04.html

http://www.ft.com/cms/s/0/f563019c-8595-11dd-a1ac-0000779fd18c.html

http://business.theage.com.au/business/china-fund-grabs-morgan-stanley-stake-20071220-1i5z.html


Geheimniskrämerei um BND-Agenten in Bagdad

(18.9.2008)

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages hatte für den 18.9.2008 zu einer öffentlichen Sitzung des „BND-Untersuchungsausschusses“ eingeladen. Die Vernehmung jener zwei BND-Agenten, die während des Irak-Krieges in Bagdad verblieben waren, stand auf der Tagesordnung.

Doch die Ausschussmehrheit, bestehend aus Abgeordneten der Regierungs-Koalition, schloss die interessierte Öffentlichkeit wieder aus. Angeblich aus „Sorge um das Leben der Agenten“. Dabei wäre es technisch kein Problem gewesen, die beiden Männer unerkannt in den Ausschusssaal zu schleusen und dort hinter Sichtschutz zu vernehmen. In früheren BND-Untersuchungsausschüssen wurde dies so praktiziert. Eine weitere denkbare Alternative wäre es gewesen, die Zeugen per Tonleitung aus dem BND in Berlin oder Pullach zuzuschalten. Die für eine Einvernahme als Zeuge in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss notwendigen Formalitäten hätte der Ausschuss in einer der ohnehin nicht öffentlichen Beratungssitzungen vornehmen können.

Doch all dies wollten CDU/CSU und SPD nicht. So kam es, dass zur Halbzeit der ganztägigen Beratung die Vertreter von SPD, FDP, Grünen und Links-Fraktion zwar aus der gleichen Sitzung berichteten, aber eine völlig gegensätzliche Schilderung dessen boten, was sie zuvor in ihrer gemeinsamen Sitzung von den Zeugen gehört hatten. Den Journalisten blieb es überlassen, je nach eigener persönlicher Sympathie oder politischer Neigung zu versuchen, Wahrheit, Falschdarstellung, Unterstellung, Gerücht, bewusste Verdrehung oder vielleicht auch Lügen zu sortieren.

Für den SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss Michael Hartmann stand fest, auch der BND hat sich vor und während des Irak-Krieges an die vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder öffentlich und immer wieder verkündete Ablehnung jeglicher Beteiligung an diesem Krieg zu halten. Verantwortlich für die Dienstaufsicht über den BND war der damalige Kanzleramtschef Steinmeier, der heutige Außenminister und Kanzlerkandidat der SPD.

Für Hans-Christian Ströbele, damals auch Mitglied der Koalitionsfraktion B90/Die Grünen, ist mehr als fraglich, ob den BND-Agenten wirklich in der notwendigen Deutlichkeit gesagt wurde, dass sie keine kriegswichtigen Informationen an den Verbündeten USA geben sollten.

Schließlich erklärte Michael Hartmann, es seinen keine Ziele für US-Bomber von den BND-Leuten ausgespäht worden. Hans-Christian Ströbele, Prof. Norman Paech (Die Linke) und Max Stadtler (FDP) erklärten das Gegenteil: Es seien ganz überwiegend militärische Ziele ausgekundschaftet worden.


Grüne und Linke: Deutsche Kritik an der KSK in Afghanistan

(18.9.2008)

Aus der Arbeit des Kurnaz-Untersuchungssausschusses ziehen Regierungs- und Oppositionsabgeordnete gegenteilige Schlüsse. Nachdem Murat Kurnaz Vorwürfe erhoben hatte, er sei während seiner Inhaftierung in Kandahar, Afghanistan, und vor seiner Verschleppung nach Guantánamo durch deutsche Bundeswehrsoldaten misshandelt worden, konstituierte sich Ende 2006 der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss, um diese Vorgänge aufzuklären.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Murat Kurnaz“, Dr. Karl A. Lamers (CDU), kam bei der abschließenden Sitzung am heutigen Donnerstag zu dem Schluss, dass weder der Nachweis für den von Murat Kurnaz behaupteten Tathergang, noch der Nachweis für das Gegenteil erbracht werden konnte. Der überwiegende Teil der Beweismittel lasse keinen Schluss auf eine Misshandlung zu. Die Mehrheit des Ausschusses sei darüber hinaus der Ansicht, dass die Entsendung des KSK nach Afghanistan nach der Anforderung durch die amerikanischen Verbündeten die politisch richtige Entscheidung war. Lamert: „Der Einsatz dieses Truppenteils war erfolgreich und völkerrechtskonform.“ (1)

Bündnis 90-Die Grünen und Die Linke üben an dem Einsatz der KSK deutliche Kritik. Für den Verteidigungspolitiker der Grünen Fraktion, Winfried Nachtwei, MdB, ist es zwar nicht gelungen, „abschließend zu klären, ob die von Murat Kurnaz erhobenen Vorwürfe gegen Angehörige des KSK insgesamt zutreffend sind.“ Vieles spreche aber dafür, dass sich der Vorfall so abgespielt hat, wie Kurnaz ihn aus der Erinnerung geschildert hat. Zumindest bestehe kein Zweifel an der verbalen Ansprache von Kurnaz durch Kommandosoldaten (in dem Sinne: "Du bist wohl auf die falsche Seite geraten") im US-Gefangenenlager in Kandahar. (2)

Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Paul Schäfer, MdB, sieht die Vorwürfe Kurnaz’ bestätigt: „Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Kurnaz auf der einen Seite, die verblüffend großen Gedächtnislücken und die unschwer zu erkennenden Schutzbehauptungen der im Ausschuss vernommenen KSK-Soldaten auf der anderen Seite sowie die Bewertung der vorliegenden Indizien, legen eine solche Beurteilung nahe,“ erklärte Schäfer.

Beide, Grüne und Linke, üben deutliche Kritik am praktischen Einsatz der KSK-Soldaten in Afghanistan. Für Nachtwei ergeben sich Fragen und „erhebliche Zweifel hinsichtlich des konkreten Einsatzes der Bundeswehr: Warum beteiligten sich deutsche Soldaten an der Bewachung des Internierungslagers der US-Amerikaner? Schlimmer noch: Deutsche Soldaten haben an der ‚Aufnahme’ von Gefangenen in dieses Lager mitgewirkt. Von Misshandlungen durch US-Militärs in diesem Zusammenhang wollen sie mehrheitlich nichts bemerkt haben.“ Für Die Grünen steht fest: „Die Gefangenenbewachung unter diesen Rahmenbedingungen gehört nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr.“

Paul Schäfer geht in seiner Kritik deutlich weiter: „Deutsche Soldaten haben bei ihrem Wachdienst im Gefangenenlager Kandahar gegen Recht und Gesetz verstoßen bzw. haben unterlassen, auf Verletzungen des Völkerrechts aufmerksam zu machen. Dass Gefangene sich einer brutalen Einweisungsprozedur unterziehen mussten, bei -10 Grad im Freien gehalten und systematisch am Einschlafen gehindert wurden, war für die KSKler kein besonderes Ereignis. Es sei deutlich“, so Schäfer weiter, „dass es die politische und die militärische Führung der Bundeswehr mit dem Völkerrecht nicht so genau nahm.“ (3)

Seitens der SPD und FDP gab es zunächst keine eigene Stellungnahme zu diesem Thema.

(1) http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_0809184.html

(2) http://www.gruene-bundestag.de/cms/menschenrechte/dok/
249/249849.ksk_amputierter_abschlussbericht.html

(3) http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1249859922


IKB Desaster kostet rund 9 Milliarden Euro

 

(18.09.2008)

Der Ausflug der IKB-Bänker in den US-Immobilienmarkt kostet den einzelnen Bundesbürger rund 116 Euro. 9,2 Milliarden Euro wurden insgesamt in den US-amerikanischen Sand gesetzt. Der nun geplante Verkauf des 90,8%-Anteils an der IKB durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die „Heuschrecke“ Lone Star erbringt Branchenberichten zufolge statt der von der Bundesregierung erhofften 800 Mio. lediglich 137 Mio. Euro. (1)

Der Bund hatte aus Steuermitteln zuvor 1,2 Milliarden an die IKB gezahlt, um deren Konkurs zu vermeiden. Die KfW löste ihren in rund sechs Jahren aus Bankerträgen gespeisten Risiko-Fonds von rund 5 Milliarden vollständig auf und pumpte dieses Geld in die marode IKB. „Wir müssen diesen Fonds nun wieder von Null aus neu aufbauen,“ erklärte eine Sprecherin der KfW gegenüber HINTERGRUND. (2)

Ob und wer für dieses Finanzdesaster verantwortlich gemacht wird, ist noch unklar. Das werde noch untersucht, erklärte die Sprecherin. In der Selbstdarstellung der Düsseldorfer Bank heißt es: „Die Kreditfinanzierung von mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe ist das Kerngeschäft der IKB.“ (3) Von unberechenbaren Abenteuern in der US-Finanzwelt ist in der Aufgabenbeschreibung nicht die Rede.

Die bisherige IKB-Mutter KfW steht nun sogar selbst in der Kritik. Sie hatte am Tag des Konkurses der Lehman Brothers Investmentbank noch 300 Mio. Euro im Rahmen eines Währungsgeschäftes an den Pleitier überwiesen. Auf die Frage, warum diese Zahlung jetzt noch erfolgt sei, erklärte die KfW-Sprechern: „Weil die Zahlung zu diesem Zeitpunkt vorgesehen war“. (2)

(1) http://www.ftd.de/politik/deutschland/:IKB-Desaster-Politik-zieht-Lehren/414312.html

(2) Telefonat mit der KfW Pressestelle17.9.08

(3) http://www.ikb.de/content/de/ueber_uns/fiimenkunden_inland/index.jsp


Künstlersozialkasse bleibt

(16.9.2008)

Die weitere Existenz der Künstlersozialkasse ist vorläufig gesichert. Auf Anfrage von HINTERGRUND hatte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bereits am 12.9. erklärt: „Das steht derzeit nicht zur Diskussion. Die Finanzierung der Künstlersozialkasse ist erst durch eine Reform wieder auf eine solide Finanzbasis für die Zukunft gestellt worden. Eine Abschaffung ist derzeit nicht in der Diskussion.“ (1)

Auch die Landesregierung Baden-Württemberg, in deren FDP-geführtem Landeswirtschaftsministerium der Antragstext formuliert worden war, distanziert sich nun von ihrem eigenen Machwerk. Auf Fragen von HINTERGRUND erklärte der Sprecher des Ministeriums: „Zunächst darf ich Ihnen versichern, dass auch Wirtschaftsminister Ernst Pfister für eine Künstlersozialversicherung eintritt. Sie sollte jedoch möglichst unbürokratisch gestaltet sein, um die Unternehmen nicht unnötig mit Bürokratiekosten zu belasten. Wenn Wirtschaftsverbände uns berichten, dass z. B. die durch die Fragebögen der Rentenversicherung verursachten Bürokratiekosten höher sind als der Ertrag, dann stimmt das schon sehr nachdenklich. Kurzum: Das Wirtschaftsministerium ist nicht gegen eine Künstlersozialversicherung, sondern gegen diese Künstlersozialversicherung in ihrer jetzigen Form.
Angesichts der entstandenen Missverständnisse werden wir dem Antrag im Bundesrat nicht zustimmen. Was unsere nach wie vor bestehenden Bestrebungen im Sinne Entbürokratisierung angeht – um nichts anderes geht es uns – werden wir einen neuen Anlauf unternehmen.“ (2)

Die angeblich so missverständliche Textpassage lautete: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“ (3)

(1) Bundespressekonferenz 12.9.2008
(2) Antwortmail Leiter der Pressestelle Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 15.09.08 13:28:25 Uhr
(3) Bundsrat Drucksache 558/1/08 vom 8.9.2008


Union blockiert Endlager-Suche für Atommüll …
und die SPD Niedersachsen ziert sich vor Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Asse

(15.9.2008)

Auch nach dem Desaster mit dem Atommülllager Asse hält die CDU/CSU an Gorleben als einzigem Atommüller-Endlager fest. Ihr Bundesfraktionsvorsitzender Volker Kauder hatte erst kürzlich gegenüber „Focus“ erklärt, die Union wolle den Salzstock Gorleben rasch als Endlager für Atommüll durchsetzen. „Wir werden keine Lösung finden, wenn wir immer wieder neu anfangen, nach Endlagern zu suchen“, zitiert „Focus“ den treuen Gefolgsmann Angela Merkels. (1)

Sylvia Kotting-Uhl, Bundestagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, hielt Kauder entgegen: Sich jetzt auf Gorleben als atomares Endlager festzulegen, „während das Referenz-Atommüll-Lager Asse II gerade abzusaufen droht, sei das glatte Gegenteil der sonst immer beschworenen Bewahrung der Schöpfung“. Für die CDU/CSU zählten offenbar allein die Interessen der Atomindustrie und der Energiekonzerne, die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung seien ihnen egal. Die Protagonisten der Atomenergie hätten der Bevölkerung jahrelang vorgeschwindelt, das Atomlager Asse II biete für Tausende von Jahren Sicherheit. „Der Salzstock Asse wurde gar als Modell für das atomare Endlager im Salzstock Gorleben hochgehalten. Davon möchten die Atom-Lobbyisten heute nichts mehr hören,“ so Kotting-Uhl.

Noch bevor die skandalösen Vorgänge um die Asse aufgeklärt sind, wolle die Union jetzt in Gorleben Fakten schaffen. Im niedersächsischen Landtag forderte die Linke Fraktion unterdessen die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Zur Einsetzung eines solchen Gremiums benötigt sie jedoch auch die Stimmen der in Niedersachsen ebenfalls oppositionellen SPD-Fraktion. Doch die ziert sich noch.(3) Deshalb fordert Hans Kurt Hill (3), energiepolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, die SPD auf, in Sachen Asse „Farbe zu bekennen“. Schöne Worte des Bundesumweltministers allein reichten dazu nicht aus.

Der aus Niedersachen stammende Bundesumweltminister Gabriel hatte das Atommülllager Asse jüngst als „GAU“, als den größten anzunehmenden Unfall bei der Atommüll-Endlagerung, bezeichnet. Hill: „Diesen deutlichen Worten müssen Konsequenzen folgen. Die Asse diente immer als Vorbild für ein Endlager in Gorleben. Von Asse lernen heißt daher, auf Gorleben zu verzichten.“ (4)

(1) http://www.focus.de/politik/deutschland/atommuellendlager-
kauder-fordert-festlegung-auf-gorleben_aid_333200.html

(2) http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/249/249422.union_blockiert_endlagersuche_fuer_atomm.html

(3) http://www.hanskurthill.de/

(4) http://linksfraktion-niedersachsen.linkes-cms.de/presse/
detail/browse/2/zurueck/aktuell-8884946949/artikel/
spd-fraktion-lehnt-untersuchungsausschuss-ab-die-
linke-kuendigt-bundespolitische-folgen-an/


Versuchte Landung von US-Truppen in Pakistan durch Militär vereitelt

(The News/BBC/rn – 15.09.2008)

Die pakistanische Armee hat am heutigen Montag gemeinsam mit lokalen Stämmen den Versuch von US-Militärs vereitelt, mit zwei Hubschraubern auf pakistanischem Gebiet in der Gegend von Wana, der wichtigsten Stadt Süd-Waziristans, zu landen.

Die englischsprachige pakistanische „The News“ beruft sich auf ungenannte Quellen und berichtet weiter, die mit Bodentruppen besetzten Helikopter versuchten auf pakistanischem Gebiet in der Nähe von Angoor Adda nahe der Grenze zu Afghanistan einzudringen.

Lokale Stammesmilizen und offizielles pakistanisches Militär haben laut dieser Meldung das Feuer eröffnet und die US-Hubschrauber zur Umkehr gezwungen. Die Lage in der Region bleibt nach wie vor angespannt, obwohl die lokalen Stämme nun zusammen mit der pakistanischen Armee postiert sind, um jeder unerwünschten Situation entgegen treten zu können.

BBC berichtet seit heute Mittag, es seien insgesamt sogar sieben US-Kampfhubschrauber im pakistanischen Süd-Waziristan gelandet. Truppen aus zwei „Chinook“-Hubschraubern* seinen in der afghanischen Provinz Paktika angekommen und hätten versucht, die Grenze zu Pakistan zu überqueren. Daraufhin eröffneten paramilitärische Soldaten das Feuer (in die Luft) und zwangen so die US-Truppen zum Rückzug.

Laut den Berichten örtlicher Beamter und Anwohner, so die BBC, begann der Überfall gegen Mitternacht. Die Feuer in der Nähe von Angoor Adda, etwa 30 Kilometer von Wana, hätten mehrere Stunden gedauert. Ein Sprecher des pakistanischen Militärs in Islamabad bestätigte das Feuergefecht, so die BBC weiter in ihrem Bericht, er bestritt aber, dass pakistanische Truppen daran beteiligt waren. Die örtlichen Beamten hingegen berichten von einer Beteiligung pakistanischer Truppen.

Quelle:

http://www.thenews.com.pk/updates.asp?id=55289

http://news.bbc.co.uk/2/hi/south_asia/7396366.stm

siehe auch: Knut Mellenthin – Nächstes Kriegsziel Pakistan

http://www.hintergrund.de/index.php?option=com_
content&task=view&id=252&Itemid=63

* http://www.airforce-technology.com/projects/chinook/


Kommt George W. Bush wegen Kriegsverbrechen vor Gericht?

(Global Research/RIANovosti/hintergrund/rn – 15.09.2008)

„Die Spitzenvertreter des Landes haben nicht nur einen Krieg entfesselt, sie haben dazu noch eine Politik von üblich gewordenen Folterungen und Gesetzesverletzungen betrieben.“ Mit diesen Worten leitete der Dekan der Rechtsakademie in Andover, Lawrence Velvel, die Eröffnungsrede der „Justice Robert Jackson Conference“ im US-Bundesstaat Massachusetts ein.

Die zweitägige Konferenz, an der am vergangenen Wochenende neben Juristen auch Vertreter von Rechtsschutzorganisationen, Politikwissenschaftler und Völkerrechtler teilnahmen, will prüfen, ob gegen den US-Präsidenten George W. Bush und dessen Vize Richard Cheney ein Verfahren wegen Kriegsverbrechen eröffnet werden kann.

Velvel verglich die seiner Ansicht nach aktuellen Straftaten mit denen in Vietnam und erklärte, dass die amerikanischen Staatschefs „zu Kampfhandlungen im Irak wie auch in Vietnam unter einem ausgeklügelten Vorwand gegriffen (…) haben“.

In einer Ankündigung zur Konferenz schrieb Velvel laut dem RIA Novosti Korrespondenten in Washington, die Bush-Administration müsse sich vor einem Gericht verantworten und im Falle der bestätigten Verbrechen eine Strafe abbüßen, nötigenfalls auch eine Todesstrafe. Lawrence Velvel verglich die Taten von Bush und Cheney mit denen der Kriegsverbrecher in Deutschland und Japan während des Zweiten Weltkriegs.

Auf der Website der Konferenz http://war-crimes.info stehen die gesamten Live-Videomitschnitte der Tagung des vergangenen Wochenendes zur Verfügung.


EU will „Kopfgeld“ für Karadzic und Mladic zahlen

(12.09.2008)

(hintergrund/dpa/dw-world/rn)

Noch ist nicht endgültig geklärt, ob die EU Serbien für die Auslieferung Radovan Karadzics mit Handelserleichterungen belohnt. Serbien müsse den Willen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit weiterhin beweisen, als weiteres Zeichen sei die Verhaftung und Auslieferung von Ratko Mladic anzusehen.

Doch die steht noch aus. So lange verhandelt vorerst der UN-Chefankläger Serge Brammertz mit dem serbischen Staatspräsidenten Boris Tadic. Der EU geht es darum, durch einen solchen Akt „die proeuropäischen Kräfte“ um Tadic zu stärken und Serbien fester an die EU zu binden. Schon im nächsten Jahr könnte Serbien den Kandidatenstatus als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft in der EU erhalten, ist sich Kommissionspräsident José Manuel Barroso sicher.

Einzige Vorbedingung: Serge Brammertz müsste während seines Besuches in Belgrad zu dem Ergebnis kommen, die Regierung arbeite uneingeschränkt mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zusammen.

„Das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) ist von serbischer Seite ratifiziert und Serbien hat begonnen, die neuen EU-konformen Pässe auszugeben …“, kommentierte der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Andreas Schieder. EU-Mitgliedschaft light als erster Schritt, aber alles fest unter westlicher Führung.

Ein positiver Bericht Brammertz’ würde bedeuten, die Handelserleichterungen bereits sofort wirksam werden zu lassen. Am Montag wird Brammertz beim Außenministertreffen der EU mit seinem Bericht erwartet.


Fluch oder Segen?

Erster Protonenstrahl erfolgreich durch Teilchenbeschleuniger LHC gerast

(10.09.2008)

(hintergrund/dpa/rn) Zu Jubelstürmen bei den beteiligten Wissenschaftlern führte der erfolgreiche Start des größten Teilchenbeschleunigers der Welt, des Large Hadron Collider (LHC) im Europäischen Zentrum für Teilchenphysik (CERN) in der Nähe von Genf.

25 Jahre hat es von der Planung bis zur Inbetriebnahme am heutigen Mittwoch gedauert, immer wieder stieß man während der Bauphase der einzelnen Abschnitte des fast 27 Kilometer langen Ringes, der 100 Meter tief unter der Erde verläuft, auf neue Probleme.

Nicht nur Wissenschaftler in aller Welt, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit erwarten sich von den im nächsten Jahr beginnenden Versuchsreihen wichtige Informationen zu den Fragen: Was geschah beim Urknall? Woraus besteht das Universum? Woher kommt die Masse? Wo ist die Antimaterie?

Ängste von naturwissenschaftlichen Laien, dass in der mit supraleitenden Magneten ausgerüsteten Röhre Schwarze Löcher produziert werden könnten, wiesen die Wissenschaftler als absurd zurück.


Atommülllager Asse – ein Desaster für die Atomindustrie

(8.9.2008)

Statt „Jahrtausende sicher zu sein“, wie von Politikern und Wissenschaftlern seinerzeit versprochen, hielt das Atommülllager Asse nicht einmal 40 Jahre. Für die Grüne Fraktionsvorsitzende Renate Künast zeigen die Vorkommnisse in der Asse zweierlei: Einmal, dass Bergwerke, ganz gleich in welchem Gestein sie sich befinden, nicht als Atom-Endlager taugen und zum zweiten, dass man der Atomindustrie und ihren Wissenschaftlern nicht trauen kann. Künast: „Das Bergwerk taugt nicht als Lager für Atommüll und der Betreiber, das Helmholtz Zentrum, hat sich über Jahre massiv über atomrechtliche Anforderungen hinweggesetzt.“ Damit die Verantwortlichen für das illegale und gefährliche Treiben in Asse identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden, hat Renate Künast Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet. (1)

Die Anti-Atom-Initiativen vor Ort begrüßen, dass die Bundesregierung das Bergwerk Asse, für das bisher lediglich das Bergrecht galt, nun endlich als Atomanlage behandelt, und dem Atomrecht unterstellt wird. Konsequenterweise wird Asse damit aus dem Verantwortungsbereich der Wissenschaftsministerin Annette Schavan herausgenommen und in den des Bundesministers für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit, (Sigmar Gabriel) übertragen. Andererseits befürchten die Initiativen, das mit dem Wechsel der Verantwortung die notwendige, grundsätzliche Diskussion über die Problematik des bloßen „Vergrabens“ von Atommüll in Bergwerken wieder einschläft. (2)
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW hält angesichts der „katastrophalen Zustände im Atommülllager Asse“ eine weitere Atommüllproduktion nicht für verantwortbar. "Offensichtlich sind weder die Energiekonzerne, die den Atommüll produzieren, noch die Politik oder die zuständigen Kontrollbehörden in der Lage, für eine sichere Abschirmung des bisher angefallenen Atommülls zu sorgen", so Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW. (3)

Die IPPNW gehört seit mehreren Jahren zu den Unterstützern einer Atommüll-Verfassungsbeschwerde, die von Nachbarn des AKW Gundremmingen zusammen mit dem Verein "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik“ im September 2006 in Karlsruhe eingereicht worden ist. Nach Meinung der Kläger verstossen die Atomkonzerne und der Staat gegen die Grundrechte der Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Und der Staat verletzt seine ihm im Grundgesetz Art. 20a auferlegte Pflicht, "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" zu schützen. (4)

(1) http://www.gruene-bundestag.de/cms/atomkraft/
dok/247/247895.die_endlagerkatastrophe_jetzt_beenden

(2) Telefonate des HINTERGRUND-Autors mit VertreterInnen der Bürgerinitiativen am 8.9.2008

(3) http://www.ippnw.de/startseite/index.html?expand=2228&cHash=4f0f418f72

(4) http://www.atommuell-lager.de/archiv/061002-pressemitteilung.htm


Saarland
Linke in Umfragen vor der SPD

Wenn die SaarländerInnen, die in einem Jahr ihren Landtag wählen, das schon heute tun könnten, könnte Oskar Lafontaine theoretisch den Zwergstaat erneut regieren. Einer vom Stern in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage zufolge würden sich 24 Prozent für die Linke entscheiden und nur 23 Prozent für die SPD. Bei der letzten Landtagswahl im September 2004 hatte die SPD 30,8 Prozent der Stimmen bekommen, die damalige PDS lediglich 2,3 Prozent.
Die CDU würde der neuen Umfrage zufolge 37 Prozent erreichen, rund zehn Prozent weniger als vor vier Jahren. Die FDP liegt derzeit bei sieben Prozent, rund zwei Punkte höher als 2004. Für die Grünen würden sich wie 2004 rund fünf Prozent der Wähler entscheiden. Die Linke käme zusammen mit der SPD und den Grünen demnach auf 52 Prozent.


Aufruf zu mehr sozialer Gerechtigkeit

(Hintergrund, 2. September 2008)

Der SPD-Linke Ottmar Schreiner, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, fordert in einem von ihm gestarteten „Aufruf für mehr soziale Gerechtigkeit“ die Rückkehr zu einer sozialdemokratische Arbeits- und Arbeitsmarktpolitik.
Er fordert darin unter anderem die Entwicklung der Rente zu einer universalen Sozialversicherung (orientiert am Schweizer Modell), die Entwicklung der Krankenversicherung / Pflegeversicherung zu Bürgerversicherungen, die Anhebung der Hartz IV-Regelsätze und Einführung eines eigenständigen Regelsatzes für Kinder sowie die Rücknahme der Rente mit 67. Gefordert wird ferner die Wiedereinführung der Entfernungspauschale mit einer spürbaren sozialen Komponente. Finanziert werden sollen diese Maßnahme durch „gerechte Steuern“. Darunter versteht Schreiner die „Wiedereinführung der Vermögenssteuer“ sowie die „Ausgestaltung der Erbschaftssteuer mit dem Ziel eines Aufkommens von wenigstens 10 Mrd. Euro“ und die Trockenlegung der Steueroasen.
Obwohl dieser Aufruf an alle SPD-Bundestagsabgeordneten verschickt wurde, fand er bisher lediglich die Unterstützung durch zwanzig der insgesamt 222 SPD-Bundestagsabgeordneten (1). In der Sitzung des SPD-Bundesvorstandes am 1. September 2008 hakte Parteichef Beck nach Auskunft eines Teilnehmers den Text als „Wahlkampf-Aufruf“ ab, ohne weiter inhaltlich darauf einzugehen. (2)

(1) http://www.ottmarschreiner.de/meldung.php?meldung=82&page=
(2) Eigene Recherche


Linke fordert Untersuchungsausschuss wegen IKB

(26.8.2008)

Nach Auffassung der Fraktion Die Linke im Bundestag soll der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zum IKB-Bankenskandal einrichten. Ein solcher Untersuchungsausschuss sollte aber mehr sein als ein kurzfristiges Vorwahlkampfinstrument, um den Bundesfinanzminister vorzuführen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Herbert Schui, zeigte sich erfreut über die neuerliche Kehrtwende der FDP, die nun scheinbar ebenfalls einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Schui wörtlich: „Wir begrüßen die neue Entschlossenheit der FDP, einen IKB-Untersuchungsausschuss zu verlangen. Zwischenzeitlich hatte man den Eindruck, sie würde unter dem Druck spendenfreudiger Banken einen Rückzieher machen. Es gibt einen Grund dafür, dass die Privatbanken das Licht der Öffentlichkeit scheuen, deshalb muss speziell das Verhalten der Deutschen Bank und des BDI in der IKB-Krise untersucht werden.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin verwies gegenüber HINTERGRUND auf ein noch ausstehendes Gespräch seiner Fraktion mit Bundesfinanzminister Steinbrück. Nach diesem Gespräch würde seine Fraktion entscheiden, ob sie einen Untersuchungsausschuss fordern wird.

http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung_druckversion.php?artikel=1226200049


Billige Kernenergie – allein 1,5 Milliarden Euro für Gorleben

(8.8.2008)

Für die noch immer nicht abgeschlossene Suche nach einem möglichenatomaren Endlager und die entsprechenden Forschungsarbeiten in Gorleben(Niedersachsen) sind von 1977 bis Ende 2007 Kosten in Höhe von 1,51Milliarden Euro entstanden. Dies geht aus der Antwort derBundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. (1)Im laufenden Haushaltsjahr seien 27,6 Millionen Euro für das ProjektGorleben veranschlagt. Nach dem Atomgesetz würden die Kosten von denAbfallverursachern in voller Höhe refinanziert. Der Anteil, der von denEinrichtungen der öffentlichen Hand für das Projekt in Gorleben gezahltwerden müsse, beträgt laut Bundesregierung 11,52 Prozent.
Die Kosten, die für das Endlager Morsleben (Sachsen-Anhalt) bis Endevergangenen Jahres entstanden sind, gibt die Regierung mit 646Millionen Euro an. Für dieses Jahr seien 61,7 Millionen Euro dafürvorgesehen. Die Gesamtprojektkosten würden auf etwa 2,2 Milliarden Eurogeschätzt. Die Kosten der öffentlichen Hand für Rückbau und Endlagerungder Versuchswiederaufbereitungsanlage Karlsruhe beziffert die Regierungzum Jahresende 2007 mit 571,22 Millionen Euro. Der Mittelansatz für2008 liege bei 59,43 Millionen Euro.
Die Kosten der öffentlichen Hand für den Bau und die Abwicklung des Schnellen
Brüters in Kalkar (SNR-300) beliefen sich auf 2,177 Mrd. Euro.
Nach derzeitigem Stand würden die künftigen Kosten mit 920 MillionenEuro veranschlagt. Für das Forschungsbergwerk Asse II (Niedersachsen)hätten sich Kosten der öffentlichen Hand bis Ende 2007 auf 257Millionen Euro belaufen. Der Mittelansatz für dieses Jahr liege bei 57Millionen, die künftigen Kosten würden auf 536 Millionen Eurogeschätzt.
Für die Sanierungsmaßnahmen der Wismut GmbH (ehemaligesdeutsch-sowjetisches Uranbergberg mit riesigen radioaktivemAbraumhalden) sind zwischen 1990 und 2007 insgesamt ca. 4,9 Mrd. Euroaus dem Bundeshaushalt ausgegeben worden. Für 2008 sind 170 Mio. Eurovorgesehen. Für die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten und die sichanschließenden Langzeitaufgaben sind nach heutigem Kenntnisstandweitere ca. 1,3 Mrd. Euro erforderlich.
Obwohl Deutschland aus der Atomenergie aussteigen will, finanziert derBund auch weiterhin die – von keinem Parlament kontrollierte –Europäische Atomagentur Euratom – allein im Jahr 2008 mit 73 Mio. Euro(derzeit 19 Prozent des Euratom-Budgets). Hinzu kommen noch diejährlichen deutschen Beiträge zur IAEO, die sich bisher auf insgesamt636,7 Mio. Euro summieren. Angaben zu den sonstigen Kosten, wiegesellschaftliche Kosten und Ausgaben für das zur Bewachung vonAtomanlagen und Transporten eingesetzte Polizeiaufgebot konnte dieBundesregierung nicht vorlegen. In den Berechnungen nicht enthaltensind auch die Kosten, die für die ursprünglich geplante atomareWiederaufbereitungsanlage im bayerischen Wackersdorf entstanden sind.

(1) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610077.pdf


 

Mehr Verfahren gegen Prügel-Polizisten in Berlin

(22.7.2008)

Im vergangenen Jahr 2007 gab es in Berlin 155Ermittlungsverfahren, aber lediglich 13 Verurteilungen von BerlinerPolizeibeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Dies geht ausder Antwort des Berliner Innensenators auf eine Kleine Anfrage der AbgeordnetenBilkay Öney (B90/Die Grünen) hervor. 2006 gab zwar nur 98 Ermittlungsverfahrengegen „Prügel-Polizisten“, es kam aber in 21 Fällen kam es zu Verurteilungen.Im Jahr 2005 wurde gegen 238 Beamte ermittelt, aber nur in 12 Fällen wurde einUrteil gefällt.

Es handelte sich überwiegend um Geldstrafen. 2005 wurden 2Beamte zu einer Bewährungsstrafe von fünf bzw. sechs Monaten verurteilt. 2006 gab es 8 Verurteilungen zuFreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr und drei Monate, 2007ebenfalls 8 Freiheitsstrafen von acht Monaten bis zu einem Jahr und acht Monaten, alle jeweils auf Bewährung.

Über die Anzahl der Anklagen oder Strafbefehlsanträge liegender Berliner Staatsanwaltschaft nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneresund Sport keine „belastbaren Erkenntnisse“ vor.

Dass überhaupt solche Zahlen vorliegen, ist allerdings eineBerliner Besonderheit. In den meisten anderen Bundesländern werden solcheStatistiken nicht geführt oder nicht veröffentlicht.

Wie schnell man in Berlin insbesondere bei linkenDemonstrationen festgenommen werden kann, erlebte der HINTERGRUND-Autor amRande des „Öffentlichen Gelöbnisses“ am 20. Juli 2008 in Berlin. AmHintereingang des Bundespressekonferenz-Gebäudes an der Reinhardstraße hattensich Angehörige der „Clown-Armee“ versammelt und liefen zwischen den von derPolizei zur Fahrbahnverengung aufgestellten rot-weißen Plastik-Zylindern herum.Auf Grund der weiträumigen Absperrungen war die Reinhardstraße zu diesemZeitpunkt fast verkehrsfrei.

Dennoch griff ein Polizeibeamter eine junge Frau aus denReihen der Clown-Armee, fasste sie brutal am Hals und zog sie, weiterhin amHals gepackt, mehrere Meter über die Straße. Zuschauer, die mit Rufen gegendiese Misshandlung protestierten, wurden von den zahlreich anwesendenPolizeibeamten ebenfalls bedroht. Einer der Zuschauer wurde plötzlich von mehreren Beamten gepackt undseine Hände auf dem Rücken gefesselt. Einem anderen Zuschauer trat ein Beamterzwischen die Beine. Während des gesamten Verlaufs gab es keinerlei Gewaltseitens der grundsätzlich friedlich agierenden Clowns oder anderer Personen.Ältere Zuschauer dieser Vorgänge bezeichneten das äußerst aggressive Vorgehender Beamten als „leider normal in Berlin“.

Vergleiche:

http://www.hintergrund.de/index.php?option=comontent&task=view&id=156&Itemid=63


DGB kritisiert Einbürgerungstest

(15.7.2008)

In ihrer Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung der Beschlüsse des vor zwei Jahren stattgefundenen 1. Integrationsgipfels kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Annelie Buntenbach, dass in der Integrationsdiskussion die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen ausgeblendet würden (1). Es sei nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung von den Migranten bessere Deutschkenntnisse einfordere, gleichzeitig aber die Bundesmittel für Sprachkurse kürze.
Zu den nicht im Integrationsplan enthaltenen Handlungsfeldern gehöre die Einbürgerung, die Beteiligung an Wahlen sowie die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung. Die Gewerkschaften fordern Erleichterungen bei der Einbürgerung ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. „Der jetzt veröffentlichte Einbürgerungstest wurde mit der heißen Nadel gestrickt und enthält viele sachliche Fehler“, kritisierte Buntenbach. „Auch viele Menschen ohne Migrationshintergrund stehen ratlos vor den Fragen.“

Den Fragenkatalog im Wortlaut finden Sie hier:

 

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Common/

Anlagen/Themen/Staatsangehoerigkeit/DatenundFakten/

einburgerungstest__allgemein,templateId=raw,property=

publicationFile.pdf/Einburgerungstest_allgemein.pdf

 

(1) http://www.migration-online.de/beitrag._aWQ9NTA2Mw_.html


 

Streik in der Fleischindustrie – Gewerkschaft NGG gegen unbezahlte Mehrarbeit

(11.7.2008)

Seit dem 9.Juli 2008 wird an mehreren Standorten der zum VION-Konzern gehörenden Südfleisch GmbH zeitweise gestreikt: In Weiden, Traunstein, Waldkraiburg, Lauda, Bamberg und Bayreuth. Am VION- Standort Emstek fand am 11. Juli ein zweistündiger Solidaritätsstreik statt. Hintergrund der Arbeitsniederlegungen ist die Forderung der Arbeitgeber nach einer unbezahlten Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 42 Stunden und die Verweigerung einer Lohnerhöhung für die rund 700 Beschäftigten bei der Südfleisch GmbH bis 2011.

Die Gewerkschaft NGG (Nahrung Genuss Gaststätten) fordert neben der Erneuerung des vom Arbeitgeber bereits zu Ende Mai 2006 gekündigten Manteltarifvertrages eine spürbare Tariflohnerhöhung. Jahrelang galt die Fleischbranche weitgehend als arbeitskampffreie Zone. Das hat sich nach Angaben der NGG deutlich geändert. An einigen Standorten gelang es den Gewerkschaftern nach eigenen Angaben, auch tschechische Mitarbeiter von der Teilnahme am Streik zu überzeugen. (1)

Die sehr gute Beteiligung am zweistündigen spontanen Solidaritätsstreik in Emstek zeigt nach Auffassung des Geschäftsführers der Gewerkschaft NGG in der Region Oldenburg/Ostfriesland, Matthias Brümmers, „dass die Beschäftigten die Nase voll haben und sich nicht mehr alle Sauereien bieten lassen werden“.

In den vergangenen Jahren wurden in den deutschen Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben inländische Mitarbeiter systematisch durch sogenannte Werkvertragsarbeiter aus Osteuropa ersetzt, um die Lohnkosten zu drücken. In vielen Betrieben wurden mit der Entlassung der in Deutschland lebenden Mitarbeiter auch die vorher bestehenden gewerkschaftlichen Strukturen zerschlagen. Nun gewinnt gewerkschaftliche Arbeit auch in der Fleischindustrie wieder an Boden.

(1) http://www.ngg.net/branche_betrieb/fleisch/streikzeitungen/sfl_streikzeitung.pdf

siehe: http://hintergrund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=118&Itemid=63


 

Imker-Protest gegen Genmais – Bienenasyl in München

 

(11.7.2008)

Bayerische Imker haben angekündigt, ihre Bienenvölker aus den durch Freilandversuchen mit dem gentechnisch veränderten Mais MON810 verseuchten Gebieten nach München zu evakuieren. Die Stadtverwaltung München hat den Imkern entsprechende Flächen zur Verfügung gestellt, auf denen die Bienenvölker sicher sind vor Beeinträchtigungen durch Maispollen von staatlichen Versuchsfeldern, auf denen der Freistaat Bayern den Mais des US-Gentechnikkonzerns Monsanto anbaut. Da viele Imker weder technisch noch personell in der Lage sind, mit ihren Bienenvölkern ihre angestammten Plätze zu räumen, hat der Deutsche Berufs- und Erwerbs-Imkerbund für sie die „Fluchthilfe und die Vertriebenen-Camps organisiert, die in Sichtweite der Verantwortlichen liegen“.(1)

In Bayern ist Wahlkampf und die Imker wollen die Bevölkerung mit ihrer Aktion auf die Verantwortlichkeiten hinweisen. Die Imker weisen in einer Erklärung darauf hin, dass sie auch weiterhin ein Lebensmittel hoher Qualität liefern möchten, der Anbau von genmanipulierten Pflanzen wie Mais in ihrer Nachbarschaft mache dies jedoch unmöglich. „MON810 darf nicht im Honig enthalten sein“, habe jüngst auch das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt. Gleichzeitig räumte das Gericht den Interessen Bayerns und Monsantos einen höheren Stellenwert ein als den Interessen der betroffenen Imker. (2)

Nicht nur die Stadtverwaltung München, auch die umliegenden gentechnikfreien Landkreise haben den Imkern Asyl angeboten. Die Imkervereine der Landeshauptstadt werden während der Dauer des Asyls die Pflege der Bienenvölker übernehmen.

(1) http://www.honighaeuschen.eu/fileadmin/Dokumente/Imkerflucht.pdf
(2) http://www.lvbi.de/gruene_gentechnik/gruene-gentechnik1.pdf

Zum Weiterlesen:
http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/bt-mais-und-bienen.html

und :
http://www.hintergrund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=204&Itemid=64


Grüne: Stromübertragungsnetze in unabhängige Netzgesellschaft überführen

(7.7.2008)

Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen fordert in einem Antrag, die Stromübertragungsnetze der grossen Energieversorgungsunternehmen Eon, RWE, Vattenfall und EnBW in eine unabhängige nationale Netzgesellschaft zu überführen (1) Dadurch, so die Grünen, könnte eine transparente, kosteneffiziente und faire Zugangsbedingungen für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sichergestellt werden. Gewährleistet werden solle dadurch auch der technisch einwandfreie Zustand von Leitungen, Trassen und Masten sowie der Regelungstechnik und der Anschlussstellen. Die Netzgesellschaft müsse in die Netze investieren, um Transportverluste zu verringern und Engpässe zu beheben. Auch für eine Erdverkabelung in sozial oder ökologisch sensiblen Gebieten soll die nationale Netzgesellschaft sorgen. In Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur müssten die Netzentgelte transparent berechnet werden, heißt es. Die Fraktion der Grünen schlägt vor, dass die öffentliche Hand mehrheitlich Eigentümer der Netzgesellschaft wird. Um Monopolbildungen zu vermeiden, solle das Übertragungsnetz weder in rein privaten noch in rein staatlichen Besitz überführt werden. In der Gesellschaft sollten stattdessen unter mehrheitlich öffentlichem Besitz vielfältige Eigentümer und auch kommunale Unternehmen zusammenarbeiten. Würden private Investoren beteiligt, müssten sie ein verlässliches, langfristiges Engagement garantieren. Ihre Beteiligung dürfe eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Schließlich solle die Regierung ihren Widerstand gegen die Pläne der EU-Kommission, Stromerzeugung und Netzbetrieb zu entflechten, aufgeben und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Netzgesellschaft schaffen. Eine entsprechende Regelung wünschen sich die Abgeordneten auch für den Gassektor. Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass sich die Stromübertragungsnetze in Deutschland im Eigentum der vier grossen Konzerne befinden, die 90 Prozent der Kraftwerke und 80 Prozent des Stromabsatzes kontrollierten.

(1) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609798.pdf

 


 

Sprecher des Auswärtigen Amts wechselt zu Daimler

(3.7. 2008)

 

Der bisherige Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Jäger, 43, wechselt zum 1. September 2008 zum Daimler-Konzern. Er wird dort neuer Leiter des Bereichs Global External Affairs and Public Policy. Jäger wird damit zukünftig die weltweiten politischen Beziehungen von Daimler steuern. Anders formuliert: Er wird Chef-Lobbyist des Konzerns, der neben Autos vor allem auch Rüstungsgüter herstellt. Jäger hat sicherlich hervorragende Kontakte, schließlich war er seit 2005 Sprecher des Auswärtigen Amts (AA) und zuvor bereits Sprecher Frank-Walter Steinmeiers in dessen damaliger Funktion als Kanzleramtschef bei Gerhard Schröder. Offenbar besetzt Daimler diese Position gerne mit sozialdemokratischem Personal. Der derzeitige Leiter der Berliner Repräsentanz von Daimler, Dieter Spöri, 65, war führender Sozialdemokrat, saß für die SPD längere Zeit im Bundestag und war Wirtschaftsminister im Daimler-Stammland Baden-Württemberg, bevor ihn der Ruf des Konzerns ereilte. Auch Spöris Vorgänger, Alfons Pawelczyk, war zunächst SPD-Bundestagsabgeordneter, dort der Rüstungsindustrie sehr zugetan und danach Innensenator in Hamburg. Die „Badische Zeitung“ erinnerte in einem Artikel über den Wechsel des AA-Sprechers daran, dass die rot-grüne Bundesregierung „den Austausch zwischen Politik und Wirtschaft institutionalisierte. „Seitenwechsel“ hieß ein Austauschprogramm, das 300 von der Wirtschaft bezahlte Lobbyisten in Bundesministerien schleuste, wo sie sogar an der Gesetzgebung mitwirkten.“ (1)

(1) Badische Zeitung, 15.5.2008


Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt warnt vor der „Gefahr von Mindestlöhne“

(1. 7. 2008)

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt sieht die „Gefahr staatliche Mindestlöhne“ und betont deshalb die Wichtigkeit der Tarifautonomie. Dem Arbeitgeberpräsident zufolge sind „80 Prozent aller Arbeitsverhältnisse in Deutschland durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt“. (1) Diese gewundene Formulierung im Juristendeutsch soll möglicherweise suggerieren, es bestände für 80 Prozent der Arbeitsverhältnisse tatsächlich ein Tarifvertrag. Dies ist falsch. Auf Nachfragen gab Dr. Hundt zu, dass in der Zahl auch Arbeitsverhältnisse erfasst seien, die sich lediglich an bestehenden Tarifen anlehnen. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung verzeichnete im Jahr 2006 eine Tarifbindung von lediglich 65 % in West- und nur 54 % in Ostdeutschland, Tendenz fallend. Die Frage von HINTERGRUND, welchen Stundenlohn er denn für noch sozial verträglich erachte, ob das ein oder zwei Euro seien oder mehr, mochte Dr. Hundt nicht klar beantworten. Es seien solche Löhne, die die Arbeitsplätze nicht gefährden, lautete seine Antwort. Einen untersten Stundenlohn nannte er auch auf weitere Nachfragen nicht. Angaben des DGB zufolge arbeiten lediglich 47 Prozent der Beschäftigten in einem „nicht prekären Arbeitsverhältnis.“(2)

(1) http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/7
D7AF08CD4194CE1C1257479003079F1/$file/DH_BPK010708.pdf

(2) http://www.dgb-index-gute-arbeit.de/


„Gemeinsam für Toleranz“

(26. 6. 2008)

Vor dem Hintergrund zunehmender Gewalttaten vor allem von rechtsextremen Gruppierungen und den Wahlerfolgen rechtsextremer Parteien, haben sich die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu einer gemeinsamen Kampagne für Toleranz entschieden. Das partnerschaftliche Miteinander der Kulturen und Religionen unter den Beschäftigten der Ernährungsindustrie sei ein wichtiger Bestandteil des Alltags, heißt es in der gemeinsamen Erklärung, die in Berlin veröffentlicht wurde.
Rechtsextremismus und Fundamentalismus dürften in den Betrieben der Ernährungsindustrie keinen Platz haben. Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke und keine Belastung, heißt es weiter.

http://www.gemeinsam-fuer-toleranz.de/handeln/


Wer den Rechtsstaat terrorisiert, verhilft dem Terrorismus zum Sieg

(19.6.2008)

In der Debattte des Sächsichen Landtages über neue Sicherheitsgesetze, hat der rechtspolitische Sprechers der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, MdL, vor weiteren so genannten Sicherheitsgesetzen gewarnt, die später von den Verfassungsrichtern wegen Verfassungswidrigkeit wieder einkassiert werden müssten. Bartl warnte die sächsische Landesregierung vor allem vor einem weiteren Einsatz der Bundeswehr im Innern. Der sächsische Justizminister Mackenroth hatte sich in dieser Richtung geäußert und öffentlich erklärt „da Kriminalität und terroristische Gewalt nicht nur nach außen die Grenzen des Staates, sondern auch im Innern Grenzen von Rechtsräumen überschneiden, müssten grundlegende Ordnungsprinzipien überdacht werden. Dazu gehöre die Trennung zwischen innerer und äußerer Rechts- und Kompetenzordnung.”
Bartl erwiderte darauf: „Wer im Namen der Terrorgefahr den Rechtsstaat terrorisiert, hilft gefühltem oder tatsächlichem Terrorismus letztlich zum Sieg.“

http://www.linksfraktion-sachsen.de/pressedatenbank/Export/PM/PM.php?PNR=5670


Rückführungsrichtlinie: Inhaftierung ist Eingriff in Persönlichkeitsrechte

(17.6.2008)

Auch der DGB macht nun Front gegen die Abschieberichtlinie der EU, die in dieser Woche im Europaparlament beraten wird. Anlass auch für das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu appellieren, der Rückführungsrichtlinie nicht zuzustimmen, da sie aus Sicht des DGB ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.
Die so genannte „Rückführungsrichtlinie“ wurde bereits 2005 von der EU-Kommission vorgelegt und von den Innenministern der Mitgliedstaaten diskutiert. Unter anderem auf Initiative Deutschlands wurde der Vorschlag weiter verschärft. Die Richtlinie beinhaltet Regelungen zur freiwilligen Ausreise sowie zur Inhaftierung von Personen, die sich unerlaubt in der EU aufhalten und abgeschoben werden sollen; daneben enthält sie die Anordnung eines Wiedereinreise-Verbots.
Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass Personen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, bis zu sechs und in besonderen Fällen sogar bis zu achtzehn Monaten in Haft genommen werden können. Das Europäische Parlament wird über die Vorschläge abschließend am Dienstag beraten und am Mittwoch abstimmen.
„Eine Inhaftierung, egal ob zur Vorbereitung einer Abschiebung oder als Sicherungshaft, ist immer ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, sagte Buntenbach und kritisierte insbesondere, dass auch Minderjährige in Haft genommen werden können: „Das widerspricht dem Schutz des Kindeswohls.“
„Die Menschen haben nichts verbrochen, außer dass sie sich auf der Flucht vor Drangsal in ihren Herkunftsländern in der EU aufhalten“, so Buntenbach. „

zum Weiterlesen:
http://www.stoppt-das-sterben.eu/


Iren werden zu Irrländern

(16.06.08)

Politiker suchen fieberhaft nach Möglichkeiten, das Ergebnis des Referendums in Irland auszuhebeln. Am Sonntag stimmten 53,4 Prozent der Wähler in Irland mit einem „Nein“ zum EU-Reformvertrag. Eine Möglichkeit besteht darin, das Referendum in Irland so lange zu wiederholen, bis ein akzeptables Wahlergebnis herauskommt. „Die meisten EU-Partner favorisieren offenbar, wie bei dem von Irland erst im zweiten Anlauf ratifizierten Vertrag von Nizza, ein zweites Referendum“, schrieb die FAZ am 15.6.2008.


Auslieferungsersuchen im Fall der 13 CIA-Agenten wurde nicht gestellt

(10.06.08)

Frage: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Menschenrechtsanwälte haben heute eine Klage im Fall El Masri eingereicht. Es geht um die Auslieferung (…) der 13 CIA-Agenten, die an der Entführung beteiligt sein sollen. Wie können Sie diese Klage kommentieren?

Schmierer (Sprecherin Bundesministerium der Justiz): Sie sind mir, glaube ich, insofern etwas voraus, als ich nur die Ankündigung vom Wochenende kenne, dass eine solche Klage erhoben werden soll. Jedenfalls hat das Haus bislang keine offizielle Kenntnis davon, dass eine solche Klage tatsächlich erhoben worden ist.

Unabhängig davon ist es so, dass ich ein paar Ausführungen zur Rechtslage machen muss. Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika findet auf der Basis des deutsch-amerikanischen Rechtshilfevertrags statt, der auch Vorschriften zur Auslieferung enthält. In diesem Vertrag ist ausdrücklich geregelt, dass es im Ermessen der Vereinigten Staaten liegt, ob das Land eigene Staatsbürger zur Strafverfolgung ausliefert.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung, als es anstand, eventuell ein Auslieferungsersuchen im Hinblick auf die 13 von Ihnen genannten Personen zu stellen, mit dem amerikanischen Justizministerium Kontakt aufgenommen und geklärt was in solchen Fällen völlig üblich ist, bevor man ein förmliches Auslieferungsersuchen stellt , wie sich die amerikanische Seite dazu stellt. Dies geschah deswegen, weil, wie Sie vielleicht wissen, wenn Sie sich mit solchen Vorgängen häufiger befassen, Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen formal relativ aufwendig sind. Dabei müssen eine ganze Reihe von Dokumenten übersetzt und Formalitäten eingehalten werden, sodass man in diesem Fall wie in vielen anderen Fällen auch zunächst auf Arbeitsebene mit dem Justizministerium Kontakt aufgenommen hat und die Erfolgsaussichten eines solchen möglichen Auslieferungsersuchens geprüft und besprochen hat. Es hat auf Ministerebene eine Antwort gegeben, die an Deutlichkeit nicht zu überbieten war, nämlich dass aufgrund amerikanischer nationaler Interessen mit einer entsprechenden Bewilligung nicht gerechnet werden könne. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung damals entschieden, ein offensichtlich aussichtsloses Ersuchen nicht zu stellen.

(Bundespressekonferenz, 9. Juni 2008, Protokoll)


Hochrüstung der USA kein Mittel gegen den Terror

(6.6.2008)

Fünf Institute für Friedens- und Konfliktforschung haben in Berlin ihr gemeinsam verfasstes „Friedensgutachten 2008“ vorgestellt. Dabei kritisierten sie insbesondere die seit der Jahrtausendwende zu beobachtende „präzedenzlose Hochrüstung“, die mehr Mittel als zu Zeiten des Ost-West-Konflikts verschlinge. Diese neue Hochrüstung könne „bedrohlicher werden als der Kalte Krieg“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Sie nähre wechselseitiges Misstrauen, zeuge von Illusionen über militärische Konfliktlösungen und werde weder durch effektive Rüstungskontrolle noch durch eine wachsame Öffentlichkeit gebremst. Von 2001 bis 2006 nahmen die inflationsbereinigten Militärausgaben um rund 30 Prozent zu. Fast die Hälfte davon entfällt auf die USA. Wenn man die US-Ausgaben abzieht, bleibt immer noch eine 15prozentige Steigerung der Militärausgaben. Allerdings betrug in Westeuropa die Steigerung lediglich vier Prozent. Die von der Bush-Administration geschürte Sicherheitsmanie fungiere als eine Art „Generalermächtigung für die Hochrüstung“ und den massiven Ausbau des Sicherheitsapparats im Innern. Die Wirkung sei fatal: Die Rüstungskontrolle sei ein Scherbenhaufen. Die Kriege „gegen den Terrorismus“, besonders im Irak, hätten „das Ansehen der UNO wie auch das Völkerrecht ernsthaft beschädigt.“

Dabei sei Terrorismus nur eine Fassette von Widerstandshandlungen und nicht losgelöst von anderen politischen Vorgängen und Handlungen zu betrachten.

Terrorismus sei nicht mit Krieg oder Hochrüstung zu bekämpfen. „Die Hochrüstung der USA steht in keinem Verhältnis zur asymmetrischen Bedrohung durch den Terror,“ erklärte Dr. Andreas Heinemann-Grüder (BICC) und Dr. Jochen Hippler (INEF) verwies darauf, das es „keinen chemisch-reinen Terrorismus“ gäbe, sondern dass Terror eine „taktische Variante in bestehenden Konflikten“ sei. Als Beispiele dafür nannte Hippler die Selbstmordattentate etwa der „Tamil-Tigers“ in Sri Lanka oder von PKK-Anhängern in der Türkei.

Die Friedensforscher empfehlen die zügige Ratifizierung des Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa. Als Vorleistung sollte die NATO nach der Suspendierung durch Russland das Inspektionsregime einseitig aufrecht erhalten, um den KSE-Vertrag doch noch zu retten.

Bundesregierung und EU sollten sich „dem US-Raketenschild in Osteuropa stärker widersetzen“.

Die Atommächte sollten ihren Verpflichtungen zur vollständigen nuklearen Abrüstung nachkommen. Nichtweiterverbreitung werde nur gelingen, „wenn die Atommächte ihre Bestände sukzessive verringern und auf die atomare Erstschlagsoption verzichten.“

Europa und insbesondere Deutschland sollten im Rahmen der UNO Vorreiter eines Vertrags über den Waffenhandel sein, um zumindest die illegale Verbreitung von kleinen und leichten Waffen einzudämmen. Die Bundesregierung rühme sich einer restriktiven Rüstungsexportpolitik, doch genehmigte sie „Lieferungen beträchtlichen Umfangs an Länder, die dem EU-Kodex nicht entsprechen.“ So würden weiterhin Waffenexporte in undemokratische Staaten von der Bundesregierung genehmigt.

Gefordert werden außerdem „rasche Verhandlungen, um die akute Gefahr eines Rüstungswettlaufs im und um den Weltraum zu verhindern.“

An dem Gutachten beteiligten sich das Bonn International Center for Conversion (BICC), die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), das Institut für Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen (INEF) und die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) e.V..

Das Friedensgutachten 2008 ist im LIT-Verlag Dr. W. Hopf, Berlin, erschienen; 334 Seiten, 12,80 Euro (ISBN 978-3-8258-1182-2)


Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sichern

(03.06.08)

Angesichts der Überwachung des Personals bei Lidl und anderen Lebensmitteldiscountern, fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen die Sicherung der Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter. Die Grünen fordern in einem am 29. Mai 2008 im Bundestag eingebrachten Antrag (Drucksache16/9311) unter anderem eine Stärkung des Datenschutzes am Arbeitsplatz. So müsse der Schutz vor Überwachung mit optischen und elektronischen Geräten ebenso gesichert sein, wie der Schutz der Arbeitnehmerdaten während des Beschäftigungsverhältnisses. Im Interesse des Schutzes von Gesundheitsdaten müsse daher im Arbeitsrecht ein grundsätzliches Verbot von Gendaten festgeschrieben werden, fordert die Fraktion. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Stellung und Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gesetzlich zu stärken und auszubauen und seine Unabhängigkeit zu gewährleisten.


 

Bürgerrechte statt Sicherheitsstaat

(29.05.08)

Die rund einhundert Teilnehmer eines Kongresses zum Thema „Sicherheitsstaat am Ende“,

Mitglieder von neun Bürgerrechtsorganisationen, fordern in einer am 24. Mai 2008 in Berlin verabschiedeten Resolution den „Stopp weiterer Überwachungsvorhaben und die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen.“ Außerdem verlangen sie in dem Text „überwachungsfreie Räume für jeden Menschen, egal was er begangen hat oder wessen er verdächtigt wird.“

„Die Prävention von Gefahren darf kein Staatsziel werden, dem wir unsere Freiheit opfern“ lautet eine weitere Forderung. „Staatliches Handeln soll offen, erkennbar und überprüfbar sein.“ Diesen Prinzipien widerspreche, so die KongressteilnehmerInnen, die zunehmende Zentralisierung von Sicherheitsbehörden. Polizeiliches und geheimdienstliches Handeln sei „strikt zu trennen“ und die gemeinsame Nutzung von Datenbeständen sei zu beenden. Eine freie Gesellschaft brauche den Protest und die Tolerierung Andersdenkender, deshalb seien „willkürliche Maßnahmen gegen Demonstrierende und die Kriminalisierung sozialen Protestes zu beenden.“

Eine freie Gesellschaft vertrage keine Militarisierung. „Für Einsätze der Bundeswehr im Inland oder eine zivil-militärische Zusammenarbeit ist kein Platz in einer rechtsstaatlichen Demokratie.“ Bezogen auf die zunehmende Kontrolle und staatliche Gängelung ärmerer Schichten der Bevölkerung wie etwa bei Hartz-4-Empfängern wird festgestellt:„Grundrechtliche Freiheiten gelten für alle: Der Schutz ihrer Persönlichkeit, die informationelle Selbstbestimmung und Freizügigkeit sind für die Empfänger staatlicher Sozialleistungen und Migranten genauso wie für alle anderen Menschen zu gewährleisten.“ Im Übrigen gelte: “ Freiheitsrechte sind ohne die materiellen Voraussetzungen, sie in Anspruch nehmen zu können, nur von begrenzter Wirkung.“

Eine Gesellschaftspolitik, die die sozialen Gegensätze immer weiter verschärfe und die Verarmung größerer Bevölkerungsteile vorantreibe, widerspreche dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.

Der Kongress wurde vom Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, der Gustav Heinemann-Initiative, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, Pro Aysl, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, (RAV) und der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen durchgeführt.


Kik-Textildiscounter zu höherem Stundenlohn verurteilt

(26.05.08)

Mit Unterstützung von ver.di hat eine 46-jährige Klägerin erfolgreich ihren Arbeitgeber Kik, der zur Tengelmann-Gruppe gehört, dazu verklagt, rückwirkend einen höheren Stundenlohn zu zahlen. Die Verkäuferin hat damit einen Anspruch auf 9000 Euro Lohnnachzahlung. Der von Kik zuvor gezahlte Stundenlohn von 5,20 Euro war nach Ansicht des Richters „sittenwidrig“(1) Die Richter entschieden, dass eine Entlohnung von mindesten 7,90 Euro pro Stunde ihrer Tätigkeit angemessen sei.(2) Für insgesamt vier Jahre muss der Textildiscounter nun die Differenz nachzahlen. Der Gesetzgeber wolle eine Vergütung, "die nicht auffallend unangemessen ist". Kik-Anwalt Frank Hahn wies dies zurück. "Eine Vergütung für Minijobber in dieser Größenordnung ist durchaus üblich", sagte er dem Berliner Tagesspiegel zufolge. 2)

1) https://einzelhandel.verdi.de/unternehmen/kik
2) http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Unternehmen-Kik-Mindestlohn;art129,2530736


Polizei in Hagen verschwieg weiteren Todesfall

(22.05.08)

Wie die Sektionskoordinierungsgruppe Polizei von Amnesty International unter Berufung auf die Frankfurter Rundschau mitteilt, hat die Polizei in Hagen einen weiteren Todesfall unter ihrer Aufsicht verschwiegen:(1) Der Frankfurter Rundschau zufolge starb am 14. Mai 2007 ein 35 Jahre alter Franzose, als er von Polizeibeamten an Händen, Füßen und am Kinn fixiert wurde. Die Umstände des Vorfalls erinnern bis ins Detail an den tragischen Tod von Adem Özdamar. Auch der 26-jährige Türke fiel am 17. Februar 2008 auf einer Hagener Polizeiwache während der Fesselung ins Koma und verstarb wenige Wochen später.

ein Todesfall wird inzwischen von der türkischen Justiz untersucht, die Ermittlungen der deutschen Behörden dauern an. Vom Tod des 35-jährigen Schwarzen aus Frankreich erfuhr die Öffentlichkeit hingegen nichts. Sie wurde nicht informiert, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Während die Hagener Polizei in durchschnittlich sechs Pressemitteilungen am Tag über abgebrochene Autospiegel, betrunkene Radfahrer und Trickdiebe informiert und die Öffentlichkeit „im Großraum Haspe“ schon mal zur aktiven Mithilfe bei der Fahndung nach einem Graffitisprayer mit einem bestimmten Kürzel auffordert, (2) fand der Todesfall mit keiner Silbe Erwähnung.

Die Sektionskoordinationsgruppe (Seko) Polizei, – eine Expertengruppe innerhalb der deutschen Sektion von amnesty international, der zahlreiche aktive Polizeibeamte angehören – sammelt Informationen zu möglichen Polizeiübergriffen und wertet dieses für ihre Arbeit aus. Sie ist ausdrücklich an der Zusendung entsprechender Pressemitteilungen und Fallschilderungen interessiert.(3)

(1) http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1336744
(2) http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/30835/1194015/polizei_hagen
(3) http://www.amnesty-polizei.de/
(Vergl: http://hintergrund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=156&Itemid=63 )
Kontakt per Email: info@amnesty-polizei.de

 


Am 14.5.2008 veröffentlicht ‘Spiegel online’ eine Richtigstellung. Wir lesen:

 

"Das Besatzerregime muss Geschichte werden."

Ahmadinedschad am 26. Oktober 2005 auf einer Konferenz zum Thema "Die Welt ohne Zionismus". Das Originalzitat "in rezhim-e eshghalgar bayad az safhe-ye ruzgar mahv shavad" wurde oft irrtümlich übersetzt mit "Israel muss von der Landkarte radiert werden." Das hat der iranische Präsident so nicht gesagt.

Das Bild mit der Texteinblendung ist Teil einer Fotostrecke bei ‘Spiegel online’ auf der Seite http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,553275,00.html. Die Übersetzung "Israel muss von der Landkarte getilgt werden" wird als Irrtum eingestanden. Auch der Artikel auf dieser Seite verwendet das Zitat "Das Besatzerregime muss Geschichte werden" und nicht mehr "Israel muss von der Landkarte getilgt werden". Der iranische Präsident fordert in dem Zitat also die Beendigung des völkerrechtswidrigen Besatzungszustands.

Zuvor hatte auch schon die Nachrichtenagentur AP Deutschland ‘arbeiterfotografie’ gegenüber eingestanden, mit der Verbreitung der Formulierung "Israel muss von der Landkarte getilgt werden" einen Fehler gemacht zu haben und erklärt, daß sie die falsche Wiedergabe des Zitats nicht mehr verwendet.

Mehr zur Auseinandersetzung mit der Bundeszentrale für politische Bildung und den Medien auf der Seite: http://www.arbeiterfotografie.com/iran/iran-0034.shtml


Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft kann kein Tätermerkmal für Terroristen sein

(10.05.08)

Auf Unverständnis und Ablehnung stößt in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit den USA unterzeichnete Abkommen über die „Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Nicht nachvollziehbar seien, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Feiberg, vor allem die Regelungen zur Übermittlung von Daten, aus denen „Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften“ hervorgehe oder „die Gesundheit und das Sexualleben“ beträfen.


Von Pullach nach Berlin

(09.05.08)

Der Grundstein für das künftige Hauptquartier des Bundesnachrichtendienstes wurde am 7. Mai 2008gelegt. Das neue Dienstgebäude des deutschen Auslandsnachrichtendienstes entsteht an der Chausseestraße auf dem Gelände des ehemaligen „Stadion der Weltjugend". Bereits 2012 soll der BND dort einziehen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Umzug der meisten Abteilungen und Mitarbeiter des BND von Pullach nach Berlin eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem BND, dem Bundeskanzleramt, den Ministerien und dem Parlament. Die Grundsteinlegung allerdings war ein Musterbeispiel für gestörte Kommunikation. Die Mikrophonanlage fiel während der Reden u. a. von BND-Präsident Uhrlau und Kanzleramtschef Dr. Thomas de Maiziere fast vollständig aus.

Als Ursache dafür wurde von BND-Mitarbeitern gegenüber HINTERGRUND die Überlagerung der verwendeten Anlage durch die Funkmikrophone der zahlreichen Journalisten genannt.

Auf dem Gelände werden künftig auch Verfassungsschützer anwesend sein. An Stelle einer ursprünglich nur für den BND geplanten Schule soll nun eine gemeinsam genutzte Schule für den Verfassungsschutz und den BND entstehen. Bestandteil dieser Schule wird auch ein Kompetenzzentrum „Islamischer Terrorismus“ sein.


Mörderische Offensive

(07.05.08)

Über 1000 Tote bei seit fünf Wochen andauernden schweren Angriffen der USA auf Sadr City. Im Irak wachsen die Proteste gegen die militärischen Operationen. (Junge Welt, 6.5.08)

Zum Artikel: http://www.jungewelt.de/2008/05-06/018.php


Finanzstarke Verbündete der Tibeter

(01.05.08)

Seit Wochen vergeht kaum ein Tag ohne medienwirksame Aktionen von Mitgliedern des „International Tibet Support Network“ (ITSN), einem Zusammenschluss von weltweit rund 150 Tibet-bezogenen Nichtregierungsorganisationen. Mit der FDP-nahen „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit“ und dem amerikanischen „National Endowment for Democracy“ (NED) stehen dem Netzwerk dabei finanzkräftige Verbündete zur Seite. (Kölner Stadt-Anzeiger)
Zum Artikel: http://www.ksta.de/html/artikel/1207479078592.shtml


Weitere Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung

(30.04.08)

Im Jahr 2006 waren davon bereits rund 6,5 Millionen Beschäftigte betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) in ihrer neusten Studie. Die wichtigsten Ergebnisse: „Unter allen abhängig Beschäftigten liege der Anteil von Niedriglöhnen (unterhalb von zwei Dritteln des Medians) 2006 bei gut 22% – d.h. mehr als jede/r Fünfte ist gering bezahlt. Gegenüber 1995 ist der Niedriglohnanteil in Deutschland damit um gut 43% gestiegen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken, während er in den Vorjahren gestiegen ist. Überdurchschnittlich betroffen von Niedriglöhnen sind insbesondere Minijobber/innen, Jüngere, gering Qualifizierte, Ausländer/innen und Frauen. Der Anteil von Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnbereich ist von 58,6% (1995) auf 67,5% (2006) deutlich gestiegen. Im internationalen Vergleich hat Deutschland inzwischen einen hohen Anteil von Niedriglöhnen und eine fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten.“ (1) Gegenüber der Frankfurter Rundschau warnt der Direktor des Instituts, Gerhard Bosch: "Wenn die Politik nicht gegensteuert, kann der Niedriglohnsektor in Deutschland größer werden als in den USA, wo jeder Vierte Geringverdiener ist." (2)

(1) http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2008/report2008-01.pdf

(2) http://www.fr-online.de/top_news/?sid=a68c9cb042809da925c5d5104fe7550c&em_cnt=1320803


Für ein Grundrecht auf Ausbildung

Entsprechende Petition mit 72.500 Unterschriften wurde dem Bundestag übergeben

(26.04.08)

Ein Bündnis aus Landesschülervertretungen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der DGB-Jugend hat am 22. April 2008 in Berlin dem Deutschen Bundestag eine Petition mit 72.500 Unterschriften übergeben. Darin fordert das Bündnis ein Grundrecht auf Ausbildung. „Weder der Ausbildungspakt zwischen Bundesregierung und Wirtschaft, noch die wirtschaftlich gute Lage hat dafür gesorgt, daß es Ausbildung für alle gibt, “kritisierte GEW-Vorstandsmitglied Stephanie Odenwald. „Nach wie vor bilden nur 24 Prozent aller Unternehmen aus:“ (1) Bundesweit fehlten im vergangenen Jahr in Deutschland dem DGB zufolge 200.000 Ausbildungsplätze (1).

Landesschulsprecher Kaweeh Mansoori, der mit der hessischen Landesschülervertretung (LSV) die Petition im vergangenen Jahr initiiert hat, erklärte: „Unser Ziel ist es, daß es für alle Jugendlichen jederzeit und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage genügend Ausbildungsplätze gibt. Deshalb brauchen wir ein Grundrecht auf Ausbildung. DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf warnte davor, das Thema Ausbildung auf die Perspektive der Wirtschaft zu verengen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten im Jahr 2007 die Initiative „Ausbildung für alle“ gestartet. Diese gewerkschaftliche Initiative unterstützt die Forderung der hessischen Landesschülervertretung, Ausbildung als individuell einklagbares Recht ins Grundgesetz aufzunehmen (1)(2).

Unterstützung fanden die Initiatoren auch bei der Bundestagsfraktion der Links-Partei. Deren bildungspolitische Sprecherin, Nele Hirsch, MdB, sagte anläßlich der Petitionsübergabe: „Diese Unterschriften sind eine unmißverständliche Aufforderung an die Bundesregierung, endlich zu handeln und ihre Berufsbildungspolitik auf eine neue Grundlage zu stellen.“ (3)

Unterstützungsbekundungen für die Schüleraktion hat es auch von Seiten der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) gegeben. Diese Organisation verabschiedete auf ihrem Bundeskongreß im April in Kassel einen Antrag des Bezirks Hessen-Süd, in dem ausdrücklich die Initiative der DGB-Jugend unterstützt wird. Die AfA fordert damit ebenfalls, „einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Ausbildung im Grundgesetz zu verankern“ (4).

Ähnliche Beschlüsse faßten auch einzelne SPD-Kreisverbände, wie etwa der Kreisverband Stormarn (5) und die Grüne Jugend in Niedersachsen (6).

Die Aktion der DGB-Jugend wird in Form einer E-Mail-Aktion an Bundeskanzlerin Merkel weiter fortgesetzt (7).

 

Quellen:

(1) Presseerklärung des DGB
http://www.gew.de/Schueler_fordern_Grundrecht_auf_Ausbildung.html
(2) http://www.dgb.de/2008/04/22_aktionstag_ausbildung.htm/
(3) http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1207867930
(4) http://www.afa.spd.de/servlet/PB/show/1744372/AfA_Antragsbuch_2008.pdf
(Antrag W46)

(5) http://www.nabel.de/index.php?option=com_content&task=view&id=655&Itemid=2
(6) http://www.gruene-jugend.de/aktuelles/show/425949.html
(7) http://www.ausbildung-fuer-alle.de/post_fuer_angela


Widerstand in der SPD gegen Bahnprivatisierung

 

 

(von Helmut Lorscheid, 16.04.2008)

Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Bahnreform des SPD-Parteivorstandes, sämtliche Verkehrs- und Logistikaktivitäten unter dem Dach einer Tochter namens Verkehrs- und Logistik AG (VuL AG) zusammenzufassen und eine private Investorenbeteiligung bis zu einem Anteil von maximal 24,9 Prozent zuzulassen, stößt auf Kritik innerhalb der SPD und ihrer Bundestagsfraktion (1). So erklärt der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Mark in einem gemeinsam mit dem Stuttgarter Architekten und Ex-MdB Petzer Conradi verfaßten Schreiben an den SPD-Parteirat, das vorgeschlagene Holding-Modell widerspreche dem Hamburger Parteitagsbeschluß in wesentlichen Punkten. „Das Holding-Modell sieht die Ausgabe stimmberechtigter Aktien an private Investoren vor und würde diesen damit Einfluß nicht nur auf die Unternehmensführung der Tochtergesellschaft VuL AG, sondern auch der geplanten Gesamt-Holding einräumen. Der Bund könnte als Mehrheitsaktionär seiner Pflicht nicht nachkommen, dem Wohl der Allgemeinheit und ihren Verkehrsbedürfnissen entsprechende Verkehrsangebote zu gewährleisten (Art 87e Abs 4 GG)“ (2).

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die vorgeschlagenen Beteiligungs- und Tarifverträge geben keine Sicherheit, weil sie von der Bundesregierung und der DB AG jederzeit geändert werden können.“ Regierungssprecher Wilhelm erklärte, der SPD-Vorschlag zur Bahnreform werde auf dem nächsten Koalitionsausschuß am 28. April 2008 diskutiert.

(1) http://www.spd.de/menu/1745359/
(2) http://www.lothar-mark.de/_pdfupload/parteirat.pdf


Die Leistungsgesellschaft als Casting-Show

Hendrik M. Broder und Daniel Küblböck bieten ‚Tiefsinniges’ bei Plasberg

(10.04.08)

Nachdem die ARD selbst in das Geschäft mit den Casting-Shows eingestiegen ist und etwa in der Kuppelshow „Ich weiß, wer gut für dich ist!“, mitunter für ein Weibsbild einen gestandenen Kerl sucht (1), versuchte man in der ARD-Talk-Show „hart aber fair“ nun ein wenig Kritisches dem eigenen Casting-Trend entgegenzusetzen. Es blieb ein Versuch. In Frank Plasbergs Sendung vom 9. April 2008 wollte man zumindest einmal folgender Problemstellung nachgehen: „Verletzen Castingshows die Menschenwürde oder sind sie ein gutes Training in unserer Leistungsgesellschaft?“ (2) Dieser Frage durften in der Sendung dann – neben anderen – der als Casting-Spezialist unbekannte Hendrik M. Broder und der gecastete Sänger Daniel Küblböck nachgehen. Broders sinnige Antwort lautete: „In Sport, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur setzen sich nur die Besten durch; wer Casting-Shows zu hart findet, kann ja ehrenamtlich bei Attac oder Greenpeace anheuern.“ Der zumindest Casting erfahrene Küblböck fand: „Wir leben nun mal in einer Ellbogengesellschaft – und dafür sind Castings ein gutes Training.“ Weitgehende Unterstützung erhielten die beiden für ihre Haltung vom Musikmanager und Privatsender-Jurymitglied Thomas Stein. Der Musikmanager saß in der „RTL-Superstar“-Jury und stellte bei Plasberg sein Wissen zur Schau: „Leistungsvergleiche gehören zum Naturell des Menschen; wer am Casting teilnimmt, muß auch eine ehrliche Meinung verkraften.“

Für ein paar kritische Argumente gegen die Leistungsgesellschaft als Casting-Show hatte die ARD die Musikerin Joy Flemming und den Erziehungswissenschaftler Wolfgang Bergmann zur Sendung eingeladen. Joy Flemming kritisierte vor allem die Stilisierung junger Menschen zum Pseudo-Superstar: „Die sogenannten "Superstars" werden nur zur Show hochgejubelt und dann fallen gelassen, doch dauerhaft hat man nur mit wirklichem Können Erfolg.“: Bergmanns Kritik an den Castingshows lautete: „Bei Casting-Shows werden junge Menschen öffentlich abgekanzelt; das ist zynisch und verantwortungslos.“ (3)

Quellen:

(1) http://www.sueddeutsche.de/kultur/special/667/145335/
index.html/kultur/artikel/614/165144/article.html
(2) http://www.tagesspiegel.de/medien-news/
Frank-Plasberg-Castingshows;art15532,2510333

http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2008/20080409.php5#gast3
(3) siehe (2)


 

Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal aufgehoben

(28.03.08)

Am 27. März 2008 hat ein Berufungsgericht in Philadelphia das Todesurteil gegen den US-Journalisten Mumia Abu-Jamal aufgehoben. Der schwarze Bürgerrechtler und Journalist war wegen eines angeblich von ihm 1981 begangenen Polizistenmordes verurteilt worden. Über 25 Jahre lang hat es von seiner Verurteilung zum Tode im Jahre 1982 gedauert, bis rechtlich anerkannt worden ist, daß es bei der damaligen Verurteilung Abu-Jamals zu Verstößen von Grundrechten kam und Verfahrensfehler begangen wurden. Nun kann der schwarze US-Journalist Mumia Abu-Jamal auf eine endgültige Abwendung seiner Hinrichtung hoffen. Das Berufungsgericht in Philadelphia hob das Todesurteil gegen den 53-Jährigen am 27. März auf und bestätigten damit einen Richterspruch aus dem Jahr 2001 (1). Mumia Abu Jamal bestreitet bis heute, den Mord an dem Polizisten begangen zu haben. Die Verurteilung wegen Mordes an dem Polizisten Daniel Faulkner hielten die Richter aber aufrecht, den Wunsch des Verurteilten nach einer Neuauflage des Prozesses wiesen sie ab (2).

Quellen:

(1) http://www.welt.de/politik/article1843539/Todesurteil_gegen_Mumia_Abu-Jamal_aufgehoben.html
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Mumia_Abu-Jamal


Die SPD und die Umfragewerte


(27.03.08)

In keinem der 16 Bundesländer wäre die SPD noch stärkste Kraft, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre. Besonders dramatisch ist die Lage für die SPD im Saarland. Dort kommt die SPD der Umfrage zufolge nur noch auf 16 Prozent. Selbst in Bayern würden derzeit mehr Menschen (18 Prozent) ihre Stimme für SPD abgeben als an der Saar. Die Linkspartei, für die der frühere SPD-Chef Oskar Lafontaine nächstes Jahr Ministerpräsident in Saarbrücken werden will, käme auf 29 Prozent.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/735622.html


Zwei US-Flugzeugträger vor Taiwans Küste

(22.03.08)

Die der arabische Sender Al-Dschasira am 20. März 2008 berichtete, sind zwei US-Flugzeugträger in den Pazifischen Ozean östlich von Taiwan in Stellung gegangen. Diese Stationierung stehe im Zusammenhang mit der bevorstehenden Präsidentenwahl in Taiwan. Parallel zu dieser Wahl wird eine Volksabstimmung über den Beitritt Taiwans zu den Vereinten Nationen abgehalten (1). Am 25. Oktober 1971 beschloß die Generalversammlung, die Volksrepublik China als einzig rechtmäßigen Vertreter des chinesischen Volkes anzuerkennen und ihre Vertreter in den UN-Organen gegen die der „nationalchinesischen“ Vertreter Taiwans auszutauschen. Seither ist Taiwan nicht mehr in der UNO vertreten (2). US-Offizielle haben nach Angaben von Al-Dschasira nun erklärt, die Flugzeugträger seien nicht nahe genug an der Insel Taiwan, um China zu provozieren. Sie würden aber in der Lage sein zu reagieren, wenn sich eine provokative Situation ergäbe. (3) Die Volksrepublik China hat in der Vergangenheit immer vor separatistischen Bestrebungen seitens Taiwans gewarnt.

(1) http://english.aljazeera.net/NR/exeres/01F31226-00A4-4144-A41A-05100986ADD0.htm
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_2758_der_UN-Generalversammlung
(3) siehe (1)


Bundesregierung warnt Serben in Nordkosovo

In der Bundespressekonferenz betonte der Sprecher des Auswäritigen Amtes am 17.3.08 die Entschlossenheit der Bundesregierung für die territoriale Integrität des Kosovo einzutreten. Auf entsprechende Fragen erklärte der Außenamtssprecher Martin Jäger wörtlich:

"Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir Versuchen dem Versuch, den wir jetzt hier erlebt haben, aber auch anderen Versuchen von serbischer Seite , den Status des Nord-Kosovo durch solche Aktionen infrage zu stellen, mit großer Entschlossenheit entgegentreten werden. Was das im Einzelnen konkret bedeutet, ist zunächst eine Frage, die vor Ort entschieden werden muss, und zwar insbesondere durch die Verantwortlichen von KFOR und UNMIK. Das wird selbstverständlich politisch rückgekoppelt. Aber wir gehen davon aus, dass es gelingen wird, diese Lage wieder unter Kontrolle zu bringen und unsere Ansprüche vor Ort sehr deutlich zu machen."


Aus der Zeitschrift "Wertpapier" zum Thema Kuba und Castro:

Zehn US-Präsidenten entnervte er mit seinem Durchhaltevermögen. Schätzungsweise 600 Attentatsversuche des CIA überlebte er. … Doch nachdem sich die erste Freude über den Machtwechsel gelegt hat, werden Experten zunehmend skeptischer, dass sich die mögliche Öffnung schnell vollzieht. Gerade für Investoren wird es kurzfristig schwierig, auf einen Boom zu wetten. "Kuba hat keine ausstehenden Bonds und nicht einmal ein aktuelles Rating…", meint Sergey Dergarchev, Emerging-Markets-Experte bei der Fondsgesellschaft Frankfurt-Trust.
(Wertpapier, 6.3.2008, Seite 8)


Israels Siedlungsbau in der Westbank verurteilt

"Die Bundesregierung hält den fortgesetzten Siedlungsbau in der Westbank und in Ostjerusalem gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht akzeptabel. Wir sehen darin auch eine potenzielle Gefahr für den Verhandlungsprozess.

Siedlungsaktivitäten stellen die Lebensfähigkeit und Kontinuität eines künftigen palästinensischen Staates infrage. Deshalb hat sich die internationale Gemeinschaft mit Blick auf diese Aktivitäten auch sehr eindeutig positioniert. Die Vereinigten Staaten, das Nahostquartett, aber auch die Europäische Union und damit auch Deutschland haben zur Siedlungsproblematik eine unmissverständliche Haltung eingenommen. Wir fordern einen Stopp des Siedlungs- und Neubaus in der Westbank und in Ost-Jerusalem sowie die Räumung aller illegalen Außenposten." (Bundespressekonferenz, 10. März 2008)


US-Marine-Kampfverband vor der libanesischen Küste
(11.03.08)

Wie die in London ansässige militärwissenschaftliche Zeitung „Jane’s-Online“ mitteilt, ist ein großer US-Marine-Kampfverband im östlichen Mittelmeer angekommen. Der Kampfverband wird angeführt von dem amphibischen Angriffsschiff USS Nassau, begleitet von dem Docklandungsschiff USS Nashville, dem Lenkwaffenkreuzer USS Philippine sowie den Zerstörern USS Bulkeley und USS Ross. (1) Bereits vor Tagen war die USS Cole, ein Zerstörer, der mit Tomahawk-Marschflugkörpern bewaffnet ist, an die libanesische Küste verlegt worden.
Die libanesische Regierung hatte Anfang März erklärt, sie habe von niemandem Kriegsschiffe angefordert. (2) Die libanesische Hisbollah-Miliz verurteilte die Entsendung der US-Kriegsschiffe. Laut AP sagte der Hisbollah-Abgeordnete Hassan Fadlallah „Wir sehen uns mit einer amerikanischen Bedrohung gegen den Libanon konfrontiert“. Auch Syrien kritisierte die Entsendung der US-Kriegsschiffe. Wie die Presseagentur Associated Press am 1. März meldete, sagte der syrische Außenminister Walid al Moallem in Damaskus, die Vereinigten Staaten könnten dem Land keine Lösung seiner politischen Krise aufzwingen. (3)

(1) http://www.janes.com/news/defence/naval/jdw/jdw080307_1_n.shtml

(2) http://www.net-tribune.de/article/010308-14.php

(3) http://de.news.yahoo.com/ap/20080301/tpl-syrien-kritisiert-entsendung-von-us-cfb2994.html


(K)eine Ampel gegen Fehlernährung
(Helmut Lorscheid)

Der Bundestag hat am 6. März mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP gegen eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Lebensmitteln gestimmt. Der von den Grünen eingebrachte Antrag sah vor, die Nährstoffinhalte von Lebensmitteln mittels einer „Ampel“ zu kennzeichnen.(1) Diese Art der Kennzeichung wurde bereits in Großbritannien erfolgreich eingeführt. Dort wird gut sichtbar auf der Vorderseite einer Packung, anhand der Farben rot, gelb grün auf einen hohen, mittleren oder geringen Anteil der vier Nährstoffe: Fett, Zucker, Salz und gesättigte Fettsäuren hingewiesen. Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke forderten in ihren Reden die Einführung einer Ampelkennzeichnung und stimmten für den Antrag. Die SPD-Bundestagsfraktion stimmte dagegen, obwohl auch die SPD auf ihrem Parteitag 2007 in Hamburg einen Antrag beschlossen hatte, in dem sie sich inhaltlich für eine Ampelkennzeichnung aussprach. (3) Statt ihrem Parteitagsbeschluss zu folgen, unterstützt sie Verbraucherminister Seehofer, der eine gemeinsam mit der Lebensmittelindustrie entwickelte freiwillige Nährstoffangabe einführen wird. Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg haben ergeben, dass die Industrie bei ihren freiwilligen Angaben schummelt. „Mit Minimengen rechnet die Lebensmittelindustrie oft ihre Produkte gesund und lässt Übergewichtige in dem Glauben, Süßigkeiten, Chips oder Fertiggerichte leisteten keinen nennenswerten Beitrag zum täglichen Kalorienkonto.“ (4)
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen, Foodwatch und Kinderärzte befürworten eine solche Ampelkennzeichnung wegen ihrer leichten Verständlichkeit, die es selbst Kindern ermögliche etwa Warnungen vor zu hohem Zuckerinhalt schnell zu erfassen.(5)

Quellen:
(1) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606788.pdf
(2)http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/067/1606788.pdf
(3) http://parteitag.spd.de/servlet/PB/show/1732015/B%DC%2078%20_
IA %209%20N%E4hrwertkennzeichnungspflicht.pdf

(4)http://www.vzhh.de/
(5) http://www.vzbv.de/go/presse/985/index.html

Weitere Informationen:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/quintessenz_detail.phtml?id=463838


Handschellen für George Bush

DIE TAGESSCHAU-Online Redaktion meldet am 7. März 2008: Bürger des US-Bundesstaates Vermont haben sich zum Ziel gesetzt, US-Präsident Bush aus dem Amt zu vertreiben. Zwei Gemeinden werfen ihm Verfassungsbruch vor und fordern eine Anklage. Präsident Bush und weitere Mitglieder der US-Regierung sollen unter anderem wegen des Irak-Krieges, wegen der Einschränkung der Rechte der Guantanamo-Gefangenen, aber etwa auch wegen des illegalen Abhörens von US-Bürgern durch deren eigene Geheimdienste, vor Gericht gestellt werden. Den Präsidenten festzunehmen, wäre für die dortigen Polizisten eine Ehre. Wie der Korrespondent Frank Aischmann des MDR-Hörfunkstudio in Washington berichtete könnte die Festnahme etwa so ablaufen: Präsident George W. Bush und sein Vize Dick Cheney besuchen den Nordosten der USA. Sie kommen im freundlichen Bundesstaat Vermont vorbei und stoppen mal kurz in Marlboro oder Brattleboro. Klick-klack, würden da die Handschellen zuschnappen – und ab ginge es in den Dorfknast (1).

Quelle:
(1) http://www.tagesschau.de/ausland/bush92.html

 


Köhler will neue Auszeichnung für tapfere Soldaten
(06.03.08)

Deutsche Soldaten sollen erstmals seit 1945 wieder mit einem Orden für Tapferkeit ausgezeichnet werden können. Dies befürwortet der Bundespräsident. Bundespräsident Horst Köhler hat eine neue Auszeichnung für Tapferkeit von Soldaten auf Anregung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) grundsätzlich gebilligt.

http://www.sueddeutsche.de/,ra1m1/deutschland/artikel/570/162122/


NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig!

Die Regelung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern ist verfassungswidrig. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 über das Gesetzeswerk der CDU-FDP-Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen gefällt. Das Ausforschungsgesetz für den NRW-Inlandsgeheimdienst stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und das Telekommunikationsgeheimnis dar und verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen. Es sehe keinerlei Vorkehrungen vor, um den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu gewährleisten. Im Übrigen verstoße es gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. (1)

Quelle:
(1) http://www.ilmr.de/?p=103


Krieg in Kurdistan

(25.02.08)

USA unterstützen türkischen Einmarsch im Nordirak. Parlament in Erbil vermutet Schwächung der kurdischen Regionalregierung als Ziel der Aggression. Die am Donnerstag in den kurdischen Nordirak einmarschierte türkische Armee stieß am Wochenende auf den Widerstand von Guerillakämpfern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“. Dies berichtet die Junge Welt in Ihrer Ausgabe vom 25. Februar.

http://www.jungewelt.de/2008/02-25/065.php


Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und die Folgen

Der russische Außenminister Sergej Lawrow hat seine us-amerikanische Amtskollegin Condoleezza Rice auf die Gefährlichkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo für die internationale Stabilität hingewiesen. (1) – Der russische Erste Vizepremier Sergej Iwanow erklärte: „Ich bin sicher, dass die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo einen Präzedenzfall darstellt. Das gesamte Völkerrecht, nach dem wir mehr als ein Jahrhundert lang gelebt haben, bricht zusammen.“ (2) – Der UN-Botschafter Chinas erklärte auf der Sondersitzung des Sicherheitsrats: „Wenn die (Kosovo-) Resolution (1244), die vom UN-Sicherheitsrat gebilligt worden war, nicht eingehalten und nicht erfüllt wird, wird sie zu einem blanken Stück Papier.“ Er bestand auf weitere Verhandlungen zwischen Pristina und Belgrad. (3) – Laut der Nachrichtenagentur AP habe Serbien als Reaktion auf die Anerkennung seine Botschafter aus den USA, Frankreich und der Türkei zurückgerufen. (4)

(1) http://de.rian.ru/world/20080219/99584215.html

(2) http://de.rian.ru/world/20080219/99585584.html

(3) http://de.rian.ru/world/20080219/99583930.html

(4) http://de.news.yahoo.com/ap/20080219/tde-kosovo-bislang-von-vier-staaten-aner-61556ad.html


Botschafterin Sloweniens spricht von einem „bedauerlichen Fehler“

Das Institut für Europäische Politik (IEP) veröffentlicht auf seiner Website einen Bericht über ein Treffen mit der Botschafterin der Republik Slowenien I.E. Dragoljuba Bencina im Rahmen der Mittagsgespräche. Auszug: „Auf den neuerlichen Skandal im Zusammenhang mit der Kosovo-Frage angesprochen, gab die Botschafterin zu, dass der slowenischen Ratspräsidentschaft ein peinlicher Fehler unterlaufen sei. In dem kürzlich in der Öffentlichkeit in Slowenien und Serbien bekannt gewordenen Protokoll einer Unterredung auf der Ebene der politischen Direktoren Sloweniens und der USA ist von einer engen Abstimmung Sloweniens mit den USA bezüglich der Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo die Rede. Die Botschafterin sprach von einem bedauerlichen Fehler, der jedem Land hätte passieren können.“

http://www.iep-berlin.de/index.php?id=613&tx_ttnews[tt_news]
=600&tx_ttnews[backPid]=607&cHash=ba42e029da


Thema Kosovo in der Bundespressekonferenz

(19.02.08)

Fragen der Hintergrund-Redaktion an die Sprecherin des Auswärtigen Amtes in der Bundespressekonferenz am 18. Februar 2008

FRAGE: Warum hat es die Bundesregierung vermieden, die Öffentlichkeit umfassend über die Pläne zur Entsendung eines 1.800-köpfigen Kontingents aus Polizisten und Beratern ins Kosovo zu informieren? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt diese Entsendung eigentlich?

GROSS: Die Entsendung dieser Mission ist seit langem in der Vorbereitung. Ich kann nicht feststellen, dass die Öffentlichkeit darüber nicht informiert worden sein soll. Das ist in den zuständigen Gremien der EU seit langem beraten worden und darüber ist auch in der Öffentlichkeit berichtet worden. Sie wissen, dass der endgültige Startschuss für die Entsendung dieser Mission jetzt gefallen ist. Wir sehen diese Mission als grundlegend an, um die Stabilität in der Region zu wahren und beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Kosovo zur Seite zu stehen und mitzuhelfen.
Rechtliche Grundlage für die internationale Präsenz im Kosovo ist die Sicherheitsratsresolution 1244. Diese wird auch Grundlage für die Präsenz von EULEX sein.

ZUSATZFRAGE: Es gibt bereits seit Weihnachten 2007 einen Vorschlag, eine Art Roadmap der USA für die Unabhängigkeit des Kosovo. Bisher haben sich die EU und die Bundesrepublik an den (darin geplanten) Ablauf gehalten. Ist man gewillt, dem weiter zu folgen? …

GROSS: Sie wissen, dass es einen sehr langen Verhandlungsprozess gegeben hat. Man hat versucht, noch zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Serbien und den Kosovo-Albanern zu kommen. Man hat gerade im Sommer noch einmal die Chance ergriffen, diesen Verhandlungsprozess fortzusetzen und wirklich bis ins Letzte auszuloten. Als sich zeigte, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, war es ganz eindeutig, dass die USA, die EU und auch die Kosovo-Albaner versucht haben, das weitere Vorgehen miteinander abzustimmen.
Sie wissen, dass es gestern zu der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gekommen ist. Das Staatsoberhaupt des sich neu bildenden Staates hat eine Erklärung abgegeben, in der er auch noch einmal gesagt hat, dass er gewillt ist, sich zum Bei-spiel an die Vorgaben zum Schutz von Minderheiten, die im Ahtisaari-Plan gemacht worden sind, zu halten. Sie wissen auch, dass die Außenminister der EU-Staaten heute in Brüssel über das weitere Verfahren beraten. Ich glaube, wir sollten einmal abwarten, welche Haltung die EU in Brüssel dazu einnimmt.

FRAGE: Frau Gross, Sie hatten eben etwas allgemein geantwortet. Ist Ihnen denn der Vorschlag der USA, diese Roadmap, bekannt? Ich meine das, was in Slowenien und auch im „Standard“, in Deutschland war es eher in „Hintergrund“, veröffentlicht worden ist.

GROSS: Eine Roadmap, wie Sie sie jetzt ansprechen, ist mir so nicht bekannt. Es ist natürlich klar, dass sich die USA sehr intensiv an diesen Verhandlungen beteiligt haben und dass sie in einem engen Kontakt mit den Behörden des Kosovo gestanden haben. Dabei haben sie zum Beispiel auch darauf hingewiesen, welche Mindeststandards einzuhalten sind.

ZUSATZFRAGE: Wie geht die Bundesregierung denn mit Vorbehalten beispielsweise der spanischen Regierung hinsichtlich der möglichen Anerkennung des Kosovo um?

GROSS: Gerade das ist Thema der heutigen Ratstagung in Brüssel. Außenminister Steinmeier hat zu Beginn der Tagung schon gesagt, dass es natürlich keine ganz einfache Diskussion werden wird, dass dies aber unter den EU-Partnern in einer konstruktiven Haltung besprochen wird und dass er hofft, dass die EU mit einer gemeinsamen Haltung zu der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und zum weiteren Vorgehen aus dem Tag herausgehen kann.

 


Kosovo-Unabhängigkeitserklärung

(13.02.08)

Wie die russische Nachrichtenagentur RIA Novosti berichtet, werde die Deklaration über die Unabhängigkeit der südserbischen Provinz Kosovo möglicherweise bis Ende dieser Woche angenommen (1). Die Agentur zitiert den Vorsitzenden des Kosovo-Parlaments, Jakup Krasniqi, mit der Aussage: „Die Unabhängigkeit ist bereits von einigen Ländern anerkannt.“ – Der serbische Ministerpräsident Vojilav Kostunica warnte die Führung des Kosovo vor einer einseitigen Proklamierung der Unabhängigkeit: „Wir werden die Existenz eines solchen Gebildes keinen einzigen Augenblick zulassen.“ (2). Laut Associated Press (AP) bereite Serbien eine Reihe von Strafmaßnahmen gegen den Kosovo vor. Unter anderem sei eine wirtschaftliche Blockade der Provinz im Gespräch. (3) – Der russische Außenminister Sergej Lawrow warnte in Genf: „Es handelt sich um die Untergrabung aller Grundfesten des Völkerrechts, um die Untergrabung all der Prinzipien, die Europa mit enormer Mühe, um den Preis von Schmerz, Opfern und Blutvergießen ausgearbeitet und seiner Existenz zugrunde gelegt hat, es handelt sich um die Untergrabung der Prinzipien, auf deren Grundlage die OSZE beruht und die der UN-Charta zugrunde liegen …“. (4) REUTERS titelt: „Rußland sieht Europas Sicherheit wegen Kosovo in Gefahr.“ (5) – Nach Angaben von REUTERS habe bereits die Polizei in der mit Serbien verbundenen autonomen Serbischen Republik von Bosnien-Herzegowina ihre Kräfte in Alarmbereitschaft versetzt.

(1) http://de.rian.ru/world/20080212/99044188.html
(2) http://de.rian.ru/world/20080212/99036503.html
(3) http://de.news.yahoo.com/ap/20080212/tde-serbien-bert-ber-strafmanahmen-gegen- 61556ad.html
(4) http://de.rian.ru/world/20080212/99038755.html
(5) http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2008-02-12T143634Z_01_
HUM252579_RTRDEOC_0_RUSSLAND-SERBIEN-KOSOVO-ZF.xml&archived=False


Herzkranke kubanische Kinder werden zu Opfern der US-Wirtschafts-Blockade gegen Kuba

(11.02.08)

Bereits im September letzten Jahres wies die kubanische Zeitung Granma darauf hin, daß sich die massive Wirtschafts-Blockade der USA gegen Kuba auch gegen Kranke in kubanischen Krankenhäusern richte. (1) Diese Situation bestätigte vor kurzem der deutsche Kinderkardiologe Dr. Gunther Fischer aus eigener Anschauung gegenüber der Wochenzeitung DIE ZEIT. Der stellvertretende Abteilungsdirektor des Kinderherzzentrums in Kiel machte laut DIE ZEIT die „verstörende Erfahrung“, daß die sehr speziellen Sonden aus den USA für die Behandlung der Kinderherzen neuerdings offenbar „ähnlich strikten Ausfuhrbeschränkungen wie der bombenträchtige Export von Ultrazentrifugen zur Uran-Anreicherung nach Iran“ unterworfen seien. (2)
Die seit über 45 Jahren von den USA gegen Kuba gerichtete Wirtschafts-Blockade wurde im November 2007 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen zum wiederholten Mal als dem Internationalen Recht widersprechend verurteilt (3). 184 der 192 UN-Staaten stimmten für die „Aufhebung des Wirtschafts-Embargos“. Israel, die Marshall-Inseln (Mikronesien), Palau (Mikronesien) und die USA stimmten für die Aufrechterhaltung der Blockade, während sich die Föderierten Staaten von Mikronesien der Stimme enthielten. Albanien, El Salvador und der Irak nahmen nicht an der Abstimmung teil. (4)

Quellen:
(1) http://www.embacubalebanon.com/bloc200907e.html
(2) http://www.zeit.de/2008/04/M-Herz
(3) http://www.un.org/ga/president/62/news/news.asp?NewsID=24471
(4) http://www.un.org/News/Press/docs/2007/ga10649.doc.htm

Die Quellen zum Download als pdf-Datei:
Quelle_1_Granma-Artikel.pdf
Quelle_2_DIE-ZEIT-Artikel.pdf
Quelle_3_UN_General_Assembly_Pressemitteilung.pdf
Quelle_4_UN_General_Assembly_Protokoll_der_Abstimmung.pdf

 


„Israel could survive nuclear war.“ – „Israel könnte einen Atomkrieg überleben.“ So titelte die Jerusalem Post (1) am Heiligen Abend 2007 und verwies dabei auf einen Bericht des konservativen Washingtoner Center for Strategic and International Studies (CSIS) (2). Nach den Analysen dieses Berichts mit dem Titel „Iran, Israel, and Nuclear War“, dessen Autor der unter Fachleuten bekannte Medien- und Politikberater Anthony H. Cordesman ist (3), würden bei einem Nuklearkrieg zwischen Israel und dem Iran, etwa 16 bis 20 Millionen Iraner ihr Leben verlieren, in Israel dagegen würden 200.000 bis 800.000 Menschen den Tod finden. Dieser „what if“-, also „was würde geschehen, wenn“– Bericht, geht davon aus, daß der Krieg nicht länger als 3 Wochen dauern und mit der Vernichtung des Iran enden würde.

Quellen:
(1) http://www.jpost.com/servlet/Satellite?cid=1196847416688
&pagename=JPost%2FJPArticle%2FShowFull
(2) http://www.csis.org/media/csis/pubs/071119_iran.is&nuclearwar.pdf
(3) http://en.wikipedia.org/wiki/Anthony_Cordesman


 

Drucken

Drucken

Teilen