NSU-Prozess

Beate Zschäpe: „Ich wusste von nichts“

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Erstmals ließ sich Zschäpe vor Gericht ein – und bestätigte die offizielle NSU-Legende

Nach jahrelangem Schweigen bezog Beate Zschäpe am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München erstmals Stellung zu den Vorwürfen der Anklage. In ihrer 53-seitigen Aussage, die ihr Anwalt Mathias Grasel verlas, bestätigte Zschäpe die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ zur Last gelegten Verbrechen. Sie selbst habe jedoch von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt immer erst im Nachhinein erfahren – und sei jedes Mal entsetzt und schockiert gewesen. Sie sei weder an der Vorbereitung noch an der Durchführung der Verbrechen beteiligt gewesen.

„Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindern konnte. Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich nicht in der Lage war, auf Uwe Mundlos und auf Uwe Böhnhardt entsprechend einzuwirken, unschuldige Menschen nicht zu verletzen und nicht zu töten“, erklärte die Angeklagte.

Aufgrund ihrer emotionalen Abhängigkeit habe sie die beiden Uwes, die sie als ihre „Familie“ bezeichnete, nicht verlassen können. Sie habe Böhnhardt „geliebt“ und gegenüber Mundlos „große freundschaftliche Gefühle“ gehegt. Zudem hätten die beiden mit Selbstmord gedroht, sollte Zschäpe sich den Behörden stellen.

„Meine Gefühle kann ich im Ganzen nur so beschreiben, dass ich mich einerseits von den Taten abgestoßen fühlte, mich nach wie vor zu Uwe Böhnhardt hingezogen fühlte, keine Chance für mich auf eine Rückkehr in das bürgerliche Leben sah und mich deshalb meinem Schicksal ergab, mit diesen beiden Männern weiter zu leben, trotz ihrer furchtbaren Taten. Ich musste für mich feststellen: Die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie.“

Von dem Mord an dem türkischen Blumenhändler Enver Simsek im September 2000 – dem ersten, der dem NSU zur Last gelegten wird – habe sie vier Monate später erfahren. „Ich wusste von nichts. Ich hatte keinerlei Vorbereitungshandlungen mitbekommen. (…) Ich konnte nicht fassen, was die beiden getan hatten. Ich bin daraufhin regelrecht ausgeflippt“, erklärte die 40-jährige. Auf die Frage, warum Simsek sterben musste, habe sie keine klare Antwort bekommen. Von „Perspektivlosigkeit“ und „Frustration“ sei die Rede gewesen. „Es wurde mit keinem Wort erklärt, dass der Mord politisch motiviert gewesen sei“, behauptete sie.

Später sei sie dann „enttäuscht“ darüber gewesen, dass die beiden „mit unvorstellbarer Gefühlskälte“ weiter gemordet hätten. Ihren Kummer über die Taten ihrer Kumpanen hätte sie täglich mit drei bis vier Flaschen Sekt ertränkt, ihre Katzen zudem vernachlässigt, „was für mich total untypisch war”.

Zschäpe bestritt zudem ihre NSU-Mitgliedschaft. „Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass ich ein Gründungsmitglied einer Vereinigung namens NSU gewesen sein soll.“ Eine solche Gruppe habe es gar nicht gegeben. Der Name NSU sei eine Erfindung von Uwe Mundlos gewesen. Wenn man den NSU als terroristische Vereinigung betrachten wolle, dann habe diese maximal aus zwei Personen bestanden: Mundlos und Böhnhardt. Sie habe sich weder mit den Morden noch mit einem ideologischen Hintergrund identifiziert. Zschäpe bat die Hinterbliebenen der Opfer um Entschuldigung – die wiesen das als unglaubwürdig zurück.

Zschäpes Selbstdarstellung als „willensschwaches Kollateralopfer“ (FAZ), als einer unpolitischen Mitläuferin, die sich nur in den Falschen verliebt habe, widersprechen sämtlichen Zeugenbeschreibungen.  Auch von einem „eisigen“ Verhältnis, das angeblich zwischen ihr und den beiden Uwes wegen der Mordtaten geherrscht habe, hat niemand etwas mitbekommen.

Hinterbliebene der Mordopfer und deren Anwälte bezeichneten Zschäpes Einlassungen als „Lügenkonstrukt“, als „konstruiert und lebensfremd“, als „erbärmlich“ und „lächerlich“. „Die Erklärung hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Zschäpe als Ahnungslose, den beiden Mittätern unterlegene Frau, die von den Taten jeweils vorher nichts wusste – das glaubt ihr niemand, der die Verhandlung von Anfang an besucht hat“, erklärte Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer. Zschäpes Aussage sei „konstruiert, ohne Belege und in sich widersprüchlich.“ (1)

Sie ist offenkundig dem Versuch geschuldet, Strafmilderung zu erlangen. Zschäpe will den Vorwurf der Mittäterschaft widerlegen, der ihr eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung einbringen könnte.

Sie wies auch den Vorwurf des versuchten Mordes im Zusammenhang mit der von ihr eingestandenen Brandstiftung zurück. Bevor sie die Wohnung des Trios in Zwickau in Brand setzte, habe sie sich vergewissert, dass niemand mehr im Haus sei.

Mit der Brandstiftung sei sie einem Versprechen nachgekommen, dass sie Mundlos und Böhnhardt für den Fall gegeben habe, dass ihnen etwas zustößt. Auch die anschließende Versendung der sogenannten Bekenner-DVDs sei auf Geheiß ihrer Gefährten erfolgt. Von deren Inhalt will sie erst im Gerichtsprozess erfahren haben.

Ob sich Beate Zschäpes Aussage vorteilhaft im Sinne einer Strafmilderung auswirken wird, darf angesichts mangelnder Glaubwürdigkeit bezweifelt werden. Für die offizielle Darstellung der Behörden ist die Aussage in jedem Fall vorteilhaft: Ohne Täterwissen zu präsentieren oder Details zu nennen, die nicht bereits öffentlich bekannt waren, bestätigt Zschäpe die Behördenversion in allen Punkten. Demnach waren Mundlos und Böhnhardt allein für alle dem NSU zur Last gelegten Taten verantwortlich.

„Im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden am Mittwoch sicher drei bis vier Flaschen Sekt entkorkt, anschließend die Katzen gefüttert. Das Erwartbare ist geschehen, die Angeklagte hat das gesamte Konstrukt einer Anklage, die den multiplen Staatsterrorismus des NSU zum Amoklauf dreier Irrer verklärte, gestützt. Die in die Dutzende gehenden V-Leute, die um die Neonazis herumscharwenzelten, das Geld vom Staat, die ‚echten falschen‘ Pässe – alles das ist nie passiert“, kommentiert die junge Welt die Einlassungen der Angeklagten. (2)

Auch die Generalbundesanwaltschaft wird Zschäpes Aussage mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Der Aufklärungswille der Behörde tendiert gegen Null. Schon vor Prozessbeginn erhob sie die These, der NSU bestünde aus nicht mehr als drei Mitgliedern, zu einer unumstößlichen Wahrheit.

Warum die Strafverfolger an der Trio-These so vehement festhalten, liegt auf der Hand: Wo immer man auch im Umfeld der drei abgetauchten Neonazis herumstochert, trifft man auf V-Leute der Geheimdienste.

Am selben Tag – es war der 11. November 2011 –, als die Generalbundesanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung aufnahm, wurden in Köln im Bundesamt des Verfassungsschutzes die Akten geschreddert, die den vom V-Mann Tino Brandt geführten Thüringer Heimatschutz betrafen. Der Neonazi-Kameradschaft gehörten auch Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt an, bevor sie abtauchten.

„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren“, begründete der Vize-Chef des Geheimdienstes, Klaus-Dieter Fritsche, später vor einem Untersuchungsausschuss die Aktenvernichtung.

„Klarer und kompetenter kann man nicht sagen, dass der NSU nicht nur eine neonazistische Organisation ist, sondern zugleich eine Staatsangelegenheit. Denn nur im letzteren Fall kann man daraus ein ‚Staatsgeheimnis‘ machen“, so NSU-Experte Wolf Wetzel zur Aussage des Verfassungsschützers. (3)

Sollte es in der einen oder anderen Geheimdienststube die Befürchtung gegeben haben, Zschäpe könnte mit ihrer Aussage etwaige Staatsgeheimnisse in Gefahr bringen, so kann nun Entwarnung gegeben werden: Die mutmaßliche NSU-Terroristin macht sich nun zur Kronzeugin der amtlichen Version.

(mit dpa)


 

Anmerkungen

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(1) http://www.spiegel.de/panorama/justiz/beate-zschaepe-reaktionen-dieser-aussage-glaube-ich-kein-wort-a-1066887.html
(2) https://www.jungewelt.de/2015/12-10/037.php
(3) https://deutsch.rt.com/inland/35918-nsu-prozess-erpresst-beate-zschape/

 

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