Innenpolitik

Bundesverfassungsgericht schränkt Video-Fahndung nach Kfz-Kennzeichen stark ein

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Das Bundesverfassungsgericht hat der millionenfachen Video-Erfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich in bislang acht Bundesländern enge Grenzen gesetzt. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig, entschied das Gericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Zudem muß etwa auf der Suche nach einem gestohlenen Auto jeder so genannte Nichttreffer sofort spurenlos gelöscht werden. Die Karlsruher Richter erklärten damit zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig, weil sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. (1)
Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Dienstag, den 11. März 2008 in Karlsruhe Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein, die das flächendeckende und unterschiedslose Registrieren der Nummernschilder von Pkw und Lkw erlauben. Die Regelungen in den beiden Bundesländern seien wegen ihrer Unbestimmtheit nichtig, entschieden die Richter. In engen Grenzen sei die Erfassung der Verkehrsteilnehmer jedoch zulässig. Die Richter gaben damit mehreren Autobesitzern recht, die sich in ihren Grundrechten verletzt gesehen hatten. FDP und Grüne begrüßten das Urteil, die Gewerkschaft der Polizei warf den Politikern handwerkliche Fehler vor. (Az.: 1 BvR 2074/05 u.a.)
Die verworfenen Gesetze erlaubten es der Polizei, Kennzeichen automatisch zu fotografieren und mit Fahndungslisten abzugleichen. Damit sollten etwa gestohlene oder unversicherte Fahrzeuge aufgespürt werden. Ermittler konnten demnach Kennzeichen entweder aus dem fahrenden Polizeiwagen heraus oder – wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle – von einer festen Station aus aufnehmen und sie mit Fahndungslisten vergleichen. Das hessische Gesetz gilt seit 2006, das schleswig-holsteinische seit 2007 für zunächst zwei Jahre. Ähnliche Regelungen gibt es unter anderem in Bayern und Brandenburg. (2) (3)

Quellen:
(1) http://www.koeln.de/artikel/top/Gericht-bremst-Video-Fahndung-nach-Kfz-Kennzeichen-40959-73.html
(2) http://de.reuters.com/article/topNews/idDEHUM15181420080311
(3) http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027.html

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