Innenpolitik

Dresden: Repressionen gegen Nazigegner treffen auf entschiedenen Widerstand

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Von REDAKTION, 27. Januar 2010 –

Im Vorfeld des geplanten Nazi-Aufmarsches zum 65. Jahrestag des Bombardements von Dresden durch alliierte Luftstreitkräfte am 13. Februar überzieht die Dresdner Staatsanwaltschaft die Gegner der rechtsradikalen Veranstaltung mit Repressionen. Nun regt sich entschiedener Widerstand gegen die im Staatssold stehende Anti-Antifa.

Nachdem am 19. Januar bei Razzien in Dresden und Berlin zunächst Plakate und Computer beschlagnahmt worden waren, wurde am Dienstag bekannt, dass nach Intervention von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt auch noch die Homepage des Bündnisses durch den zuständigen Provider gesperrt wurde. (1)

Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius rechtfertigte die Beschlagnahme der antifaschistischen Plakate gegenüber dpa mit der Behauptung, durch die Aufschrift „Gemeinsam Blockieren“ werde zu Straftaten aufgerufen. Außerdem handele es sich bei dem Aufruf zur Gegendemonstration um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Bis zu 10.000 Rechtsextremisten aus ganz Europa werden in der Stadt erwartet. Sie versuchen, das Gedenken der Dresdner an die Bombennacht für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen. Während die Nazis ungestört demonstrieren dürfen, werden die Nazigegner zu Verbrechern gestempelt.

Der „stets eingeforderte Aufstand der Anständigen“ werde kriminalisiert, sagte Linke- Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch. Die Linke brachte das strittige Plakat nach eigenen Aussagen umgehend an ihrer Geschäftsstelle an und hat Klebeaktionen organisiert. Die Tageszeitung junge Welt druckte das Plakat auf ihrer Titelseite nach. (2) Kritik kam von Landesverbänden der Linken, Jusos und der Grünen Jugend.

Matthias Schmelzer vom bundesweiten Koordinierungskreis des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac kündigte an, dass attac-Aktive in Dresden, Berlin, Hamburg, Schwerin und Bayreuth am morgigen Donnerstag dem Aufruf des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ folgen und die kriminalisierten Plakate öffentlich anbringen werden. „Wir lassen uns das Recht nicht nehmen, öffentlich dazu aufzurufen, Naziaufmärsche friedlich zu blockieren“, sagte er in einer Pressemeldung. (3)

Nach Auffassung des Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele hat die Staatsanwaltschaft in Dresden das Strafgesetzbuch noch nicht gründlich im Lichte des Grundgesetzes gelesen. Der erfahrene Rechtsanwalt sagte am Mittwoch gegenüber junge Welt: „Ihr müsste sonst klar sein, dass nicht jedes Ausüben von Druck bei Demonstrationen unter den Straftatbestand der Nötigung fällt. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mehrfach einschlägige Entscheidungen getroffen. Demnach kann eine Sitzblockade – abhängig von den jeweiligen Umständen – ein völlig legitimes Demonstrationsmittel sein. Außerdem ist nicht jede Demonstration mit außergewöhnlichen Mitteln als Störung einer anderen Versammlung strafbar, geschweige der Aufruf dazu. Die Rechtsauffassung der Dresdener Justiz ist meiner Ansicht nach juristisch unhaltbar.“ (4) Ihr Verhalten sei ausgesprochen dumm und politisch katastrophal. Faktisch räume sie den Nazis die Straßen und Plätze für ihre schrecklichen Parolen frei.

(1) http://www.fr-online.de/in_und_lausland/politik/aktuell/2230804
_Internetsperre-fuer-Anti-Nazi-Buendnis.htm

(2) http://www.jungewelt.de/2010/01-21/041.php

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(3) http://www.attac.de/startseite/detailansicht/datum/2010/01/22/
keine-kriminalisierung-von-anti-nazi-protesten/?no_cache=1

(4)http://www.jungewelt.de/2010/01-27/062.php

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