Innenpolitik

Letzte Chance auf Entschädigung: CIA-Entführungsopfer El Masri

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Von REDAKTION, 12. Dezember 2012 –

Für den Deutsch-Libanesen Kahled el Masri (49) ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an diesem Donnerstag die letzte Chance auf Entschädigung. Der verheiratete Familienvater aus Neu-Ulm hatte Klage eingereicht, weil ihn der US-Auslandsgeheimdienst CIA vor fast zehn Jahren aus Mazedonien nach Afghanistan verschleppt hatte und ihn dort über Monate misshandelte.

El Masris Leidensweg begann Ende 2003 im mazedonischen Skopje, wo er von den Behörden unter Kontaktsperre drei

Verschleppt, verhört, gefoltert: Der Deutsch-Libanese Kahled el Masri wurde von der CIA nach Afghanistan gebracht und dort monatelang gefangengehalten. Der Vorwurf, er unterhalte Kontakte zu Terronetzwerken, wurde nie bestätigt.

Wochen lang in einem Hotel festgehalten wurde. Anschließend wurde er dem US-Geheimdienst übergeben.

Die CIA brachte El Masri wegen mutmaßlicher Verbindungen zu Terrornetzwerken nach Afghanistan. Dort wurde er über vier Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen in einem Gefängnis festgehalten, verhört und misshandelt. Im April 2004 wurde er freigelassen, indem man ihn in Albanien nahe der mazedonischen Grenze ohne jedwede finanzielle Mittel aussetzte. Nach Angaben seines Anwalts James Goldson verlor El Masri während der Haft 18 Kilo Gewicht. Der Fall hatte in Deutschland erhebliches Aufsehen erregt und brachte die rot-grüne Bundesregierung in Erklärungsnöte, nachdem Ende 2005 bekannt wurde, dass sie wesentlich früher als erklärt von den US-amerikanischen Stellen über den Verbleib des deutschen Staatsbürgers informiert worden war.

In der Öffentlichkeit wurde über eine mögliche Beteiligung deutscher Behörden an der Verschleppung El Masris spekuliert, da dieser angab, bei seinen Verhören in Afghanistan sei auch ein deutscher Ermittler zugegen gewesen, der sich „Sam“ genannt habe. Dieser konnte bislang nicht identifiziert werden.

Es folgten mehrere Untersuchungen. Der Sonderermittler des Europarates Dick Marty beschäftigte sich mit dem Fall, ebenso das EU-Parlament und im Jahr 2006 der BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Sie alle fanden El Masris Schilderungen glaubwürdig. Der Verdacht, der Neu-Ulmer könnte Verbindungen zu Terrornetzwerken gehabt haben, wurde bei keiner der diversen Untersuchungen erhärtet.

Das Münchener Amtsgericht konnte zwar nicht „Sam“ identifizieren, aber zehn CIA-Agenten, die verdächtigt wurden, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein. Im Januar 2007 erließ das Gericht Haftbefehle wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung, die international zur Fahndung freigegeben wurden. Die USA kündigten an, eine Auslieferung ihrer CIA-Mitarbeiter zu verhindern.

Eine in El Masris Namen von der Menschenrechtsorganisation American Civil Liberties Union geführte Klage in den USA wurde 2008 vom Gericht unter dem Verweis auf „Staatsgeheimnisse“, die es zu schützen gelte, abgewiesen. Das Berufungsverfahren blieb ebenso erfolglos wie Klagen vor deutschen und mazedonischen Gerichten. Vor dem Straßburger Gericht fordert El Masris Anwalt nun 300 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Kläger selbst kommt nicht zur Urteilsverkündung. Er ist noch inhaftiert, in der Nähe von Ulm, wie sein Anwalt sagt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 2004 wurde El Masri mehrfach straffällig: 2007 legte er in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer. 2009 griff er den Neu-Ulmer Oberbürgermeister Gerald Noerenberg an und verletzte ihn.

Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Gutachter erklärte, ohne die vorherigen traumatischen Erlebnisse hätte El Masri die ihm vorgeworfenen Straftaten wahrscheinlich nicht begangen.
Dessen damaliger Anwalt behauptete, sein Mandant und dessen Familie seien häufig von Unbekannten verfolgt worden.

Bei der Anhörung vor dem EGMR im Mai dieses Jahres schilderte Anwalt James Goldson die brutale Gewalt und die erniedrigende Behandlung, die sein Mandant erleiden musste. Man habe ihn am Flughafen in Skopje geschlagen, nackt ausgezogen, sexuell misshandelt und ihn mit Spritzen ruhiggestellt. Im Flugzeug habe man ihn am Boden gefesselt und einen Sack über den Kopf gezogen.

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Der Vertreter der mazedonischen Regierung, Kostadin Bogdanov, bestritt damals alle Vorwürfe über ein geheimes Einverständnis mit der CIA. Er warf El Masri außerdem vor, jahrelang untätig geblieben zu sein, bevor er viel zu spät eine Strafanzeige in Mazedonien erstattet habe.

Erkennt der EGMR die Grundrechtsbeschwerden an, dürfte Mazedonien eine Entschädigung zahlen müssen. Das Straßburger Urteil wird endgültig sein, eine Berufung dagegen nicht möglich.

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