Innenpolitik

NSU: Zentrale Rolle eines V-Manns bleibt „komplett geheim“

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Jüngste Entwicklungen im NSU-Komplex belegen erneut den kaum vorhandenen Aufklärungswillen staatlicher Institutionen

Im Münchner NSU-Prozess sagte am heutigen Donnerstag der V-Mann-Führer von „Piatto“ aus, der seit 1994 dem brandenburgischen Verfassungsschutz als Informant diente. „Piatto“ alias Carsten Szczepanski galt als einer der gefährlichsten Neonazis in Brandenburg und war einer der wichtigsten V-Leute aus dem Umfeld von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Vor Gericht sagte dessen V-Mann-Führer, dass „Piatto“ ihm berichtet hatte, dass die Anführer der sächsischen „Blood & Honour“-Gruppierung in Chemnitz planten, das untergetauchte NSU-Trio mit Geld und Waffen auszustatten.

Mithilfe der von „Piatto“ gelieferten Informationen hätte der Verfassungsschutz „das Trio fassen können – noch vor dem ersten Mord der Gruppe“, urteilte die Welt vor drei Monaten über das im Zusammenhang mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ immer wieder geltend gemachte angebliche „Behördenversagen“.

Szczepanski war einst Mitbegründer der rund zwanzig Personen umfassenden deutschen Sektion des Ku-Klux-Klan. Dem Kreis gehörten auch zwei Kollegen der 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter an, einer von ihnen war sogar ihr Gruppenführer. Die Bluttat wird dem NSU zur Last gelegt. Unterlagen von Abhöraktionen, die sich gegen den rassistischen Bund mit den weißen Kapuzen richteten, wurden noch nach Auffliegen des NSU vernichtet.

„Piatto“, der dank des Verfassungsschutzes frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurde, wo er wegen eines rassistisch motivierten Mordversuchs einsaß, versuchte auch, eine Terrorzelle nach dem Vorbild der britischen Gruppe „Combat 18“ aufzubauen. Gewehre und Munition wurden beschafft, Rohrbomben gebaut, Übungen in Wäldern abgehalten. Doch als sich Szczepanskis Gefolgsleute weigerten, Anschläge zu begehen, wurde die Gruppe „von einer Welle von Hausdurchsuchungen und Verhaftungen überrollt“.

V-Mann als Arbeitgeber

Im Mittelpunkt des NSU-Komplexes stand in den letzten Wochen jedoch ein anderer V-Mann. Unter dem Decknamen „Primus“ hatte Ralf Marschner bis mindestens 2002 ein Jahrzehnt lang dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Informant gedient. In Zwickau betrieb er den Szeneladen „The Last Resort“ sowie ein eigenes Bauunternehmen, den „Bauservice Marschner“. 2007 verließ er die sächsische Stadt und zog in die Schweiz, wo er seitdem residiert.

Marschner galt als zuverlässiger Informant, sein V-Mann-Führer bezeichnete ihn als die „einzige wirklich relevante Quelle in dem subkulturellen Bereich in den neuen Bundesländern”. (1) Das BfV wollte ihn laut eines internen Vermerks zu einem „Kristallisationspunkt“ für die rechtsextreme Szene aufbauen.

Recherchen der Welt hatten den Fall „Primus“ vor zwei Monaten ins Gespräch gebracht, der seitdem sowohl das Oberlandesgericht in München als auch den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages beschäftigt. Dabei zeigt sich erneut, dass der staatliche Wille zur Aufklärung der Hintergründe der dem NSU zur Last gelegten Taten gegen Null tendiert.

Berichten der Zeitung zufolge soll Marschner in seiner Baufirma zwischen 2000 und 2002 Uwe Mundlos beschäftigt haben – zwei Jahre, nachdem dieser zusammen mit Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe abgetaucht war, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Das behauptet jedenfalls Arne-Andreas Ernst, der Anfang der 2000er Jahre als Bauleiter für ein Immobilienunternehmen arbeitete, das zu jener Zeit Hauptauftraggeber für Marschners Firma war.

Ernst identifizierte Uwe Mundlos anhand eines ihm vorgelegten, öffentlich nicht bekannten Fotos als Angestellten des V-Mannes. An Mundlos könne er sich so gut erinnern, weil dieser sein „Ansprechpartner“ gewesen sei, „wenn der Herr Marschner nicht da war“. Was meistens der Fall war, denn Marschner habe nur kurz die Aufträge entgegen genommen und sei dann wieder verschwunden. Die eigentliche Einweisung habe er deshalb mit dessen Vorarbeiter gemacht – Uwe Mundlos. Ernst bekräftigte seine Einlassungen mit einer eidesstattlichen Versicherung.

Die Bundesanwaltschaft zieht diese dennoch in Zweifel. Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages verwarf Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten vor einer Woche die Aussage des Bauleiters mit der Begründung, die „Wiedererkennungsleistung erschien uns als höchst problematisch, weil eine solche Lichtbildvorlage bestimmte Anforderungen erfüllen muss“. (2)

Der Bauleiter hatte Mundlos jedoch nicht nur aufgrund von besonderen Merkmalen seiner äußeren Erscheinung eindeutig identifiziert, er konnte sich auch an den Namen des Vorarbeiters erinnern: Max-Florian Burkhardt. Tatsächlich benutzte Uwe Mundlos diesen Alias im Untergrund. Burkhardt war seinerzeit selbst in der Neonaziszene aktiv. Als Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe 1998 abtauchten, stellte er dem Trio ein halbes Jahr lang seine Wohnung in Chemnitz als Unterschlupf zur Verfügung. Anschließend überließ er Mundlos seine Identitätspapiere, von denen der flüchtige Neonazi in den folgenden Jahren häufig Gebrauch machte. Diese Hilfsleistung hat Burkhardt eingeräumt, er bestreitet jedoch, jemals für Marschner gearbeitet zu haben – und kann das auch belegen. (3)

Bei dem von Ernst als Uwe Mundlos identifizierten Vorarbeiter hat es sich demnach nachweislich nicht um den echten Max-Florian Burkhardt gehandelt – welcher von der Bundesanwaltschaft bislang nicht zu diesem Komplex vernommen wurde.

Ein Staatsfeind in Betreuerrolle

Darüber hinaus gibt es weitere Hinweise zu einer Verbindung des V-Manns zur „Zwickauer Zelle“. So wohnte ein Mitarbeiter Marschners, der Rechtsextremist Jens G., in der Polenzstraße in Zwickau schräg gegenüber der Wohnung, die dem Neonazi-Trio zwischen 2001 und 2008 als Domizil diente. Bei seiner Vernehmung gab Jens G. lediglich an, „die drei nie bewusst gesehen“ zu haben. Die Ermittler bohrten nicht weiter nach. Vor dem NSU-Ausschuss äußerte Oberstaatsanwalt Weingarten sein „Verständnis für die Art und Weise der Nicht-Befragung“. (4)

Des Weiteren hatte Ende 2011 ein Angehöriger der rechtsextremen Szene gegenüber den Behörden berichtet, dass er Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits 1998 in Thüringen gemeinsam mit Marschner gesehen habe. (5) Zeugen wollen „Primus“ zudem gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos bei einem szeneinternen Fußballtunier gesehen haben. (6)

Im Jahr 2001 war Marschner zusammen mit Susann H., einer guten Freundin Beate Zschäpes, in eine Kneipenschlägerei verwickelt. Susann H. heiratete später André Eminger, der in München neben Zschäpe auf der Anklagebank sitzt. (7) Mit ihm soll Marschner „seit vielen Jahren befreundet gewesen sein“.

Auch zu der Hauptangeklagten selbst soll der V-Mann in direkter Verbindung gestanden haben. Mehre Zeugen hatten bereits in den vergangenen Jahren behauptet, Zschäpe habe in dessen Laden „The Last Resort“ gearbeitet. Mit Arne-Andreas Ernst kommt nun ein weiterer Zeuge hinzu. Marschner habe ihm „ganz stolz seinen Laden zeigen“ wollen, erinnert sich der Bauleiter gegenüber der Welt, „und da stand die Frau, die dann später als Beate Zschäpe durch die Medien ging, hinter der Kasse und hat bedient“.

„Damit verdichten sich die Hinweise auf eine Art Betreuerrolle, die der V-Mann Ralf Marschner für das untergetauchte NSU-Trio eingenommen haben könnte“, so Welt-Chefredakteur Stefan Aust.

Recherchen der Zeitung hatten ergeben, dass Marschners Baufirma zeitnah zu zwei dem NSU zur Last gelegten Morden in Nürnberg beziehungsweise München Kraftfahrzeuge vor Ort ausgeliehen hatte. Aus seinen Sympathien für den NSU machte der Ex-Informant keinen Hehl. So postete Marschner am 18. November 2011 auf seiner Facebook-Seite: „Trink ordentlich! Heil NSU…. Hahaha…“ (8)

Vor dem NSU-Ausschuss wertete Oberstaatsanwalt Weingarten es als wahrscheinlichen Zufall, dass im „Last Ressort“ ein T-Shirt mit dem Aufdruck der Comic-Figur „Paulchen Panther“ und dem Schriftzug „Staatsfeind“ angeboten wurde, bevor die Existenz des NSU öffentlich bekannt war. (9) Auf einem alten Computer Marschners hatten Ermittler auch eine Musikdatei mit der Titelmelodie der Comic-Serie entdeckt. (10) „Paulchen Panther“ spielt in dem sogenannten NSU-Bekennervideo eine zentrale Rolle. Die Comic-Figur sei aus bisher nicht geklärten Gründen in der rechtsradikalen Szene häufig anzutreffen gewesen, so Weingarten.

Die schützende Hand des Staates

Die Bundesanwaltschaft halte es nicht für plausibel, dass Mundlos nach seinem Untertauchen auf einer Baustelle gearbeitet haben soll, erklärte Weingarten gegenüber dem NSU-Ausschuss. Denn Baustellen seien ,,kontrollintensive Bereiche”, wo man ständig mit der Anwesenheit von Polizeibeamten oder von Mitarbeitern der Arbeitsagentur oder des Zolls rechnen müsse. Als Arbeiter auf einer Baustelle sei das Entdeckungsrisiko für eine im Untergrund lebende Person enorm.

Zudem handelte es sich ja nicht um ein gewöhnliches Bauunternehmen, denn der von Weingarten als eine ,,Zentralfigur der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnete Marschner rekrutierte sein Personal ,,im Wesentlichen aus harten Rechtsextremisten“. Mundlos hätte also davon ausgehen müssen, dass auch der Verfassungsschutz die Firma im Auge hat, gleiches gilt für Zschäpe als Angestellte eines einschlägigen Szeneladens.

Allerdings ist Weingartens Verweis auf die Plausibilität kaum geeignet, die Zeugenhinweise zu entkräften. Denn das abgetauchte Trio legte immer wieder Verhaltensweisen an den Tag, die vor dem Hintergrund eines zu erwartenden hoch konspirativen Verhaltens völlig unplausibel erscheinen.

Ein jüngst bekannt gewordenes Beispiel: Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sollen im Jahr 2004 ein öffentliches Fest in Zwickau besucht haben, das Trepppenfest der dortigen Hochschule. Das sagte vergangene Woche der Zwickauer Sozialarbeiter Jörg Banitz, der als Sachverständiger für das rechtsradikale Umfeld der Stadt geladen war, vor dem NSU-Ausschuss aus. (11) In der rechtsradikalen Szene habe man vom NSU gewusst und es sei gemunkelt worden, das Trio habe „was Krasses vor“. Diese brisanten Informationen habe er erst vor kurzem von Arbeitskollegen erfahren, sagte Banitz. Der Sozialarbeiter, der in derselben Straße wie Marschner wohnte, glaubt nicht daran, dass dieser die drei Neonazis nicht kannte: „Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Szene in Zwickau war und ist übersichtlich.“

Die Aussage eines anderen Zeugen, der ebenfalls vergangene Woche vom NSU-Ausschuss vernommen wurde, könnte die „unplausible“ Anstellung von Mundlos und Zschäpe in Marschners Unternehmen erklären. Der inzwischen pensionierte sächsische Kriminalbeamte Klaus Böttrich berichtete, dass Marschner bei polizeilichen Durchsuchungen seiner Privat- und Geschäftsräume oft den Eindruck erweckt habe, sehr gut vorbereitet gewesen zu sein. Das habe in der Polizei schon früh zu der Vermutung geführt, dass der Rechtsextremist möglicherweise mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite und von seinem V-Mann-Führer gewarnt worden sei. (12)

Die schützende Hand des Staates reichte auch bis in die Gerichtsäle hinein. Dutzende Strafverfahren gingen für Marschner „vorteilhaft“ aus, berichtete die junge Welt. Zu einer Haftstrafe wurde er nie verurteilt. Auch das Verfahren wegen der Kneipenschlägerei, bei der er von Zeugen als Anführer der um sich prügelnden Nazitruppe beschrieben wurde, wurde eingestellt. (13) Nunmehr erscheint es auch plausibel, warum Mundlos und Zschäpe einer Beschäftigung in einem „kontrollintensiven Bereich“ nachgehen konnten: Sie müssen gewusst haben, dass sie dort vor einem Zugriff sicher waren.

„Vollständige Aufklärungsverweigerung“

In der Bundesanwaltschaft habe man die Medienberichte über eine Verbindung von „Primus“ zum NSU ,,relativ gelassen” zur Kenntnis genommen, sagte Weingarten dem Untersuchungsausschuss. Die Gelassenheit dürfte der bekundeten Geheimhaltung geschuldet sein. Denn der Fall „Primus“ wurde vom Verfassungsschutz laut Weingarten „komplett als geheim eingestuft“. Zudem seien die Informationen des Inlandsgeheimdienstes „als nicht gerichtsverwertbar gestempelt“ worden. „Wenn es hart auf hart kommt“, erklärte Weingarten dem Ausschuss, „werden die Akten vom Bundesinnenministerium gesperrt. Wir haben deshalb diese Bemühung nicht unternommen, sie uns vorzulegen.“ (14)

Doch zum Äußersten wird es wohl gar nicht erst kommen. Denn sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Senat des Oberlandesgerichts stemmen sich bislang erfolgreich gegen alle Bemühungen der Nebenklage, die Rolle des V-Manns „Primus“ im NSU-Prozess in München näher zu beleuchten.

Marschner sei für das Verfahren nicht relevant, selbst wenn Mundlos tatsächlich von ihm beschäftigt worden sei, denn damit werde noch kein „Zusammenhang mit den angeklagten Taten“ bewiesen, begründete Bundesanwalt Herbert Diemer seine Ablehnung des Vorhabens der Nebenklage, Marschner als Zeugen zu laden.

Auch der Gerichtssenat habe mit den jüngsten Ablehnungen von Beweisanträgen deutlich gemacht, „dass er nicht gewillt ist, die Frage aufzuklären, ob die Taten durch den Verfassungsschutz hätten verhindert werden können“, heißt es in einer Pressemitteilung von Vertretern der Nebenklage.

Alle Hinweise auf eine Verwicklung des V-Manns in die dem NSU zur Last gelegten Taten halte der Senat für bedeutungslos. „Das Gericht ging sogar so weit, eine etwaige Beihilfehandlung durch Anmietung eines Fahrzeugs, das bei der Begehung eines Mordes benutzt worden sein könnte, für irrelevant für den Prozess zu erklären. Auch der Annahme der Nebenklage, dass Kenntnisse des V-Manns Marschner an den Verfassungsschutz gelangt sein müssen und daher eine Festnahme in Zwickau möglich gewesen wäre, begegnete das Gericht mit der konstruierten Überlegung, dass dies belanglos sei, weil sich die Drei selbst bei einer polizeitaktisch geplanten Festnahme durch Flucht – quasi durch einen gedachten Sprung aus dem Fenster – hätten entziehen können“, so die Rechtsanwälte zu den „angestrengten Bemühungen des Senats, die Verstrickung von V-Männern nicht aufzuklären.“ Das Gericht setzte seine „Linie der fast vollständigen Aufklärungsverweigerung“ fort. (15)

(mit dpa)

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Anmerkungen

(1) http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Protokolle/Protokoll-Nr%2070b.pdf
(2) https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/427056
(3) http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article154083570/Primus-und-das-Phantom-vom-Bau.html
(4) http://www.heise.de/tp/artikel/48/48506/2.html
(5) http://www.welt.de/print/wams/politik/article154429186/Black-Box-NSU.html
(6) http://www.welt.de/print/welt_kompakt/article154083570/Primus-und-das-Phantom-vom-Bau.html
(7) https://www.jungewelt.de/2016/05-19/015.php
(8) https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/425910
(9) https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/427126
(10) http://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremer-v-mann-primus-mann-ohne-hals-1.1966898
(11) https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/427126
(12) https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/427056
(13) https://www.jungewelt.de/2016/05-19/015.php
(14) http://www.heise.de/tp/artikel/48/48506/2.html
(15) http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/06/02/02-06-2016-presseerklaerung/#more-1523

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