Bundeswehr im Inneren - Soldateneinsätze bei Demonstrationen?

Kurze Erläuterung zur momentanen Irreführung in sozialen Medien und Teilen der Presse

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Generalleutnant Carsten Breuer - Leiter des Territorialen Führungskommandos Generalleutnant Carsten Breuer – Leiter des Territorialen Führungskommandos
©Bundeswehr, Foto: Jörg Hüttenhölscher, Mehr Infos

Sowohl durch die sozialen Medien als auch Teile der Presse (Epoch Times) geistert die Behauptung, die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) lehne „das Bestreben der Bundesregierung ab, die Bundeswehr vermehrt im Inland einzusetzen“.

Das ist zwar richtig, jedoch so, wie es vielfach dargestellt und zitiert wird, falsch.

Falsch ist es, den Anschein zu erwecken, es handele sich um eine aktuelle Reaktion der Polizeigewerkschaft auf die am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Aufstellung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr – kurz TerrFüKdoBw. Dieser Eindruck entsteht allerdings bereits dadurch, dass in dem Epoch Times Artikel, der den Titel trägt: „Gewerkschaft der Polizei: Keine Soldateneinsätze bei Demos“, die Erklärung der Polizeigewerkschaft und aktuelle Aussagen einer Bundeswehr-Sprecherin vermischt werden. Die Unterzeile „Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt das Bestreben der Bundesregierung ab, die Bundeswehr vermehrt im Inland einzusetzen“ verstärkt den Eindruck alarmierender Aktualität.

Uns erreichten daraufhin Leserkommentare zu unserem eigenen Artikel mit der Bemerkung: „Wenn die Polizei aktuell schon warnt, warum schreibt ihr nicht darüber?“

Für die zitierte Erklärung der DpolG ist auf deren Webseite leider kein Publikations-Datum zu finden. So ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, wann und in welchem Zusammenhang die Polizeigewerkschaft sich zu der Frage äußerte. Das mag für Laien verwirrend sein. Journalisten allerdings sollten gelernt haben, wie man sich als Fachmann einer Quelle nähert.

 

Eine Anmerkung oder: Kurzseminar für Journalisten

Im Grunde würde sich der erfahrene Medienmacher beim Lesen der DpolG-Erklärung sofort an das Jahr 2008 erinnern. Damals prägte die vermeintlich „permanente Bedrohung durch den internationalen Terrorismus“ (DPolG in ihrer Erklärung) das politische Handeln. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD rangen innerhalb der Koalition um eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, in Ausnahmefällen Bundeswehreinsätze im Inneren zu ermöglichen. Die SPD war nach anfänglichem Zögern „umgefallen“ und hatte dem Drängen des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble in Teilen nachgegeben. All das war Thema in öffentlichen Debatten und überschwemmte die mediale Berichterstattung. Zum „Erfolg“ führten die Pläne allerdings erst über ein Jahr später unter Schwarz-Gelb, dem Kabinett Merkel II mit dem Koalitionspartner FDP. Die neuen Partner hatten den Einsatz der Bundeswehr im Inneren von vornherein in ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben.

Schließlich fasste das Bundesverfassungsbericht in der Sache am 3. Juli 2012 einen wegweisenden Beschluss, der zwar widersprüchlich aufgenommen wurde, auf den sich die Polizeigewerkschaft in ihrer Erklärung jedoch dezidiert und explizit bezieht.

Das sollte an dieser Stelle genügend Stoff liefern, um eine mögliche zeitliche Einordnung zu treffen.

 

Eine Recherche

Gehen wir vom redaktionellen Worst Case aus. Der Mitarbeiter ist jung und unerfahren, kann sich an die Jahre vor 2020 nicht erinnern, der verantwortliche Redakteur bereits im Urlaub, um das arbeitnehmerfreundlich verlängerte Wochenende zu nutzen.

Zuerst einmal würde der Autor während der Woche (besagter Artikel erschien in der Printausgabe Nr. 64 des Blattes am 1. Oktober 2022 und müsste von daher an einem „normalen Werktagentstanden sein) zum Telefon greifen und bei der Polizeigewerkschaft nach dem Ursprungsdatum fragen.

Bliebe er dort ohne Erfolg, stünden ihm immer noch jene Möglichkeiten zur Verfügung, die auch wir an einem späten Sonntagabend nutzen. Das Internet selbst. Der Mann ist jung, also sollte auch er digital-affin sein.

Da böte sich ihm zuerst einmal ein Blick ins Internetarchiv an, zur WaybackMachine. Sie speichert Webseiten über Jahre und gehört mit zu jenen Plattformen, die das Bonmot prägten, „das Internet vergisst nichts“. Dort kurz nach der Webseite der Polizeigewerkschaft gestöbert und man findet den ersten, absolut identischen Eintrag mit besagter Erklärung als Snapshot am 18. Juli 2017.

Doch ist das tatsächlich der früheste Termin?

In seinem Buch „Der Einsatz der Bundeswehr im Innern“, erschienen im Jahr 2017 beim Wissenschaftsverlag Springer, zitiert der Autor Ulf von Krause – ein Generalleutnant a. D. – bereits ebenfalls aus besagter Polizeigewerkschafts-Erklärung. Auf Seite 41 unter Literaturangaben steht die Quelle an letzter Stelle, als Jahresangabe wird 2016 ausgewiesen. (siehe Screenshot)

Screenshot Buch Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren Auszug Literaturangaben (vgl. Text oben)
Screenshot , Mehr Infos

 

Wären anhand dieser Fakten noch weitere Beweise nötig? Die Erklärung der Polizeigewerkschaft bezieht sich mit keinem Wort und keiner Silbe direkt auf das im Jahr 2022 aus der Taufe gehobene TerrFüKdoBw.

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