Serie „Der Karlatan“: Ergänzungen und Veränderungen

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In diesem fortlaufenden Beitrag werden Neuigkeiten berichtet, die jeweils für die Hintergrund-Serie von Relevanz sind. Entgegen der teilweise üblich gewordenen Praxis, inhaltliche Änderungen mit stealth edits umzusetzen, werden hier die ursprünglichen Formulierungen in einem Änderungslog archiviert. Die Hintergrund-Serie selbst wird rein inhaltlich ergänzt und bleibt in sich geschlossen lesbar. Die meta-mediale Implikation dieser Verbreitungsgeschichte soll an anderer Stelle erfolgen.

Für weitere Hinweise bitten wir um eine Nachricht an:
redaktion@hintergrund.de

(Die folgenden Addenda sind chronologisch aufsteigend sortiert.)

Zur Übersicht über die Serie – sämtliche Folgen

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Von THOMAS KUBO, 5. April 2023

Addendum vom 5. April 2023: Ombudsleute der Universität Tübingen unterstützen kein Verfahren wg. wissenschaftlichem Fehlverhalten gg. Karl Lauterbach

Die beiden Ombudsleute der Universität Tübingen haben sich entschieden, das von mir angeregte Verfahren wg. wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch Karl Lauterbach nicht zu unterstützen. Warum? Sie seien nicht zuständig.

Die Ombudsleute leiten diese Entscheidung aus dem Landeshochschulgesetz (hier LHG-BW) ab, weil Lauterbach zum Zeitpunkt seiner Bewerbung (wie auch jetzt) kein Mitglied/Angehöriger der Universität Tübingen gewesen sei. Zunächst: Dies stellt keine Entlastung dar – die Ombudsleute haben sich lediglich entschieden, den Fall nicht weiter zu behandeln.

Aber es steht fest: Die Ombudsleute werden sich nicht weiter damit befassen. Die Endgültigkeit dieser Entscheidung wurde am 4. April 2023 schriftlich von einem der beiden Ombudsleute bestätigt.

Als nächstes werde ich Beschwerde beim Rektorat einlegen, weil ich hier eine Pflichtverletzung sehe. Zunächst der Ablauf, und dann, warum ich das so sehe:

Ich habe per Einschreiben meine Vorwürfe zusammengestellt, die ein Kondensat aus »Der Karlatan« sind, minus Spekulation, aber noch ohne den letzten Vorwurf im Hinblick auf das fragwürdige Gründungsdatum »seines« Instituts aus dem Beitrag, der beim Cicero und hier bei Hintergrund parallel erschienen ist.

Die Ombudsleute haben mir den Eingang meiner Anregung schriftlich bestätigt, sich dann aber wegen Nichtzuständigkeit aus der Sache herausgezogen. Meiner erneuten Bitte, die Zuständigkeit doch zu prüfen, wurde zwar entsprochen, aber es wurde erneut gleich entschieden: Die Universität Tübingen sei nicht zuständig. Es erfolgte keine Prüfung der Sachgründe und die Ombudsleute haben nicht gesagt, wer zuständig sei.

Als juristischer Laie kann ich nicht genau beurteilen, ob die folgenden Einwände ihre Berechtigung haben; gleichwohl äußere ich sie, weil mir nicht klar ist, wie eine Universität für die nachträgliche Prüfung eines ordnungsgemäßen Verfahren ihrer eigenen Berufungskommission schlicht und ergreifend nicht zuständig sein kann.

Zunächst stellt sich die Frage, wer denn zuständig ist: Lauterbach war zum Zeitpunkt seiner Bewerbung (10. Dezember 1995) max. Angehöriger der Universität Köln bzw. der Universität Aachen. Diese für eine Tübinger Berufung für zuständig zu erklären, erscheint mir widersinnig.

Dann stellt sich die Frage, ob die Universität Tübingen nicht doch zuständig ist, denn: Die Universität ist für den ordnungsgemäßen Ablauf des Berufungsverfahrens zuständig. Es ist aus meiner Sicht völlig zweitrangig, ob Lauterbach Angehöriger/Mitglied der Universität war oder ist, weil ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehler auch bei der Universitätskommission selbst liegen kann, was zu ermitteln wäre. Lauterbach hat in seiner Bewerbung (10. Dezember 1995) geschrieben, dass er aufgefordert wurde, sich nach der Frist (1. Dezember 1995) auf die Stelle zu bewerben – einer der »Aufforderer« war Prof. Dr. Michael Arnold, der die Stiftungsprofessur inne hatte, die in die reguläre Professur umgewandelt werden sollte, auf die Lauterbach sich beworben hat.

Im Umkehrschluss hieße das auch: Jeder kann alles ohne Konsequenzen in die Bewerbung reinschreiben, solange man kein Angehöriger/Mitglied der Universität ist. Es gibt noch mehr zusagen:

Die Universität hat laut Bericht des SWR vom 14. März 2023 ferner alle Bewerber auch eine Erklärung unterschreiben lassen:

»Die Universität teilte mit, dass bei dem Bewerbungsverfahren eine Wahrheitspflicht gegolten habe und die Bewerber entsprechend eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Redlichkeit unterschreiben mussten.«

Wenn die Rechtsauslegung der Ombudsleute korrekt ist, dann entpuppt sich diese Erklärung als vollkommen leere Symbolhandlung. Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis entwickeln sich natürlich auch fort, aber sie können fern von einer konkreten Regelung an einer einzelnen Universität oder des Landeshochschulgesetzes als eherne Grundsätze Geltung beanspruchen: Eine falsche Angabe in einer Bewerbung dürfte 1995 wie auch heute einschlägig als Fehlverhalten zu beanstanden sein. Und: Es ist nicht nur eine falsche Angabe. Es sind auch Lücken und interne Widersprüche enthalten – die Lauterbach sich weigert, aufzuklären.

Gewiss: Das vorgeworfene Fehlverhalten hat vermutlich keine strafrechtliche Relevanz, aber es stellt sich letztlich auch die Frage: Wie kann ein Geschädigter in diesem Fall nachträglich zu seinem Recht auf Aufklärung kommen? Diese Geschädigten gibt es nämlich: Es sind alle, die Lauterbach im Verfahren ausgestochen hat. Haben die jetzt alle das Nachsehen, weil die Ombudsleute keine Zuständigkeit sehen?

Addendum vom 22. März 2023

Es gibt weitere Informationen zu Karl Lauterbachs Publikationen im Bereich Tumorforschungen. Einerseits gab es offene Fragen bei einigen Titeln. Andererseits sind die Leitfragen etwas aus dem Fokus geraten: Stimmt die Bewerbungsangabe, dass er Studienleiter und Drittmitteleinwerber war? Und stimmt es, dass die Drittmittel an die Universität Tübingen transferiert werden konnten? Dies sind drei zusammenhängende Fragen, die aber alle einzeln beantwortet werden können und vielleicht auch müssen.

Durch den Twitterer @bckaemper, der in der realen Welt Bernd-Christoph Kämper heißt und Bibliothekar an einer Universitätsbibliothek ist, konnte eine bibliografische Angabe geklärt werden. Er teilte via Twitter eine exakte Fundstelle wie auch den physischen Ort des Kongressbandes mit, an dem Lauterbach vorgeblich mit einem Text beteiligt war. Die direkte Korrespondenz mit Kämper ermöglichte die genauere bibliografische Erfassung und auch eine ungefähre Fixierung der Chronologie der Ereignisse, die hier wiedergegeben werden soll.

Zunächst zum Text selbst. Diesen gab Lauterbach in seiner 1. Publikationsliste so an:

Lauterbach KW. Screening and Treatment for Breast Cancer in Germany: A Preliminary Report. Proceedings of the New Jersey Breast Cancer Summit May 1995, American Cancer Society (im Druck)

Die Existenz des Summits konnte in Folge 5 bereits belegt werden; dort wurde auch die „Fortentwicklung“ der bibliografischen Angabe aufgezeigt: Die Angabe „im Druck“ verschwindet in der 2. Liste, wo Lauterbach diesen Beitrag unter „Publizierte Vorträge“ einreihte.

Durch den Hinweis von Kämper animiert, befragte ich die New Jersey State Library, die mir prompt eine Kopie der drei Seiten (S. 46–48) aus dem 73-seitigen Report zuschickte. Es gibt für unsere Zwecke zweierlei zu diesem Beitrag zu sagen:

Erstens: Es ist kein wissenschaftlicher Beitrag, sondern ein editiertes Vortragsmanuskript. Der Text hat drei Seiten und füllt insgesamt zwei DIN-A4-Seiten komplett aus; es werden kurz Forschungsergebnisse referiert, aber keine exakten Fundstellen angegeben – so, wie es dem Genre eines editierten Vortragsmanuskriptes durchaus angemessen sein kann. Die Angabe in der 2. Publikationsliste erweist sich jedenfalls als korrekt! Problematisch ist: Lauterbach hat diesen Text als „wissenschaftlichen Beitrag“ in seiner 1. Publikationsliste aufgeführt, was eine Irreführung ist.

Zweitens: Lauterbach referiert auf Seite 48 Angaben zu seiner Beteiligung an der Feldstudie:

Finally, the German Ministry of Health has just commissioned a study at the University Hospitals of Aachen, Munich, Marburg, and Jena to look at various treatment outcomes, using detailed data from cancer registries. At the University of Aachen I am involved in a part of this study, looking at the quality of breast cancer screening. The goal is to show that women who are diagnosed with breast cancer through routine screening enjoy a survival benefit, and to establish whether this is the case for all age groups. Apart from survival, the study also examines quality of life as an outcome. […] The study under way enrolls all new breast cancer cases in a population of 500,000 women for five years, starting August 1995.

Der genannte Startzeitpunkt („starting August 1995“), der Studienort („Aachen“, „University of Aachen“) wie auch der Studienzeitraum („for five years“) und das Studienziel weisen darauf, dass es sich um dieselbe Feldstudie handelt. „I am involved in a part of this study“ ist aber nicht „Ich bin Studienleiter“ und heißt auch nicht „Ich habe zwei Mio. DM eingeworben“.

Die zweite Publikation ist ein 16-seitiger Beitrag in einem Tagungsband. Der Beitrag mitsamt Tagungsband wurde in Folge 5 angegeben; zum einen waren die Angaben bibliografisch aber ungenau. Zum anderen fehlte dort die Angabe, dass die konkrete Feldstudie (wie übrigens auch die gesamte Tagung, auf deren Grundlage der Tagungsband entstand) durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wurde. (Vgl. hierzu auch die Eröffnungsrede von Prof. Dr. Ursula Rauterberg, einer Vertreterin des Bundesgesundheitministeriums, die im Tagungsband abgedruckt ist.)

Damit ist natürlich ein zentraler Punkt in der Recherche berührt: Denn hiermit liegt ein längerer Text vor, an dem Lauterbach beteiligt war und dessen Forschungsgegenstand explizit vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wurde. Lauterbachs Engagement bei der Feldstudie ist damit im Zeitraum vom 12. Mai 1995 bis Februar 1996 (dem Zeitraum der Tagung) eindeutig belegt. Der Tagungsband selbst wurde im Jahre 1997 publiziert. Wie lange er sein Engagement fortführte, ist einstweilen offen.

Warum das Ganze? Einerseits geht es darum, die Bibliografie zu aktualisieren – eine Aufgabe, die Lauterbach schlicht und ergreifend verweigert. Andererseits hat das Medium table.media versucht, diese Befunde, als Gegenevidenz aufzubauen und titelte: „Vorwürfe gegen Karl Lauterbachs Lebenslauf substanzlos“. Dabei bezog sich table.media allerdings nur indirekt auf die Ergebnisse von Hintergrund, sondern auf jene der Welt am Sonntag. Diese hatte die drei fragwürdigen Drittmittelangaben thematisiert.

Ein entscheidender Punkt: Dies sind alles keine Belege dafür, dass Lauterbach Studienleiter war. Die Aussage, mit der Christian Mittermayer im Artikel von table.media am 17. März 2023 zitiert wurde, kann das auch nicht abschwächen:

Auf jeden Fall müsse bei so einem Forschungsprojekt am Ende ein ‚Head of Department‘ firmieren, ‚um die Bonität des Ganzen zu garantieren‘. Deshalb firmierte er, denn das junge Tumorzentrum Aachen sei seiner Pathologie der RWTH angegliedert gewesen.

Die Kontinuität im Hinblick auf die wissenschaftlich verantwortliche Leitung der Feldstudie konnte nur Prof. Dr. Christian Mittermayer gewährleisten, der von Anfang bis Ende daran beteiligt war. Bibliografisch kann man diese Beteiligung nun auch einigermaßen zuverlässig fixieren: Er verfasste den Zwischenbericht in der Publikation des Bundesministeriums für Gesundheit, die im letzten Hintergrund-Addendum vom 15. März 2023 zitiert wurde, und war auch einer der Autoren des in Folge 5 zitierten monografischen Abschlussberichts aus dem Jahre 2005. Das in Folge 5 ebenfalls zitierte „Jahrbuch der wissenschaftlichen Sitzungen der medizinischen Gesellschaft Aachen. Sommersemester 1997 bis Wintersemester 1998/99“ soll hier ebenfalls noch einmal kurz in Erinnerung gerufen werden. Auf S. 35 sind vier der sechs Autoren des Tagungsbeitrages noch an Bord. Angela Spelsberg fehlt, ist aber bereits auf S. 36–37 mit einem anderen Forschungsprojekt aufgeführt. Lauterbach ist nicht mehr dabei.

Problematisch am Artikel von table.media ist in diesem Zusammenhang auch, dass Annette Bruhns das Tumorzentrum Aachen als „jung“ bezeichnet: Das Tumorzentrum selbst vermerkt auf der eigenen Homepage eine Gründung im Jahre 1979. Seit 1988 ist es ein eingetragener Verein; das Vereinsregister belegt, dass Prof. Dr. Christian Mittermayer von 1988–2001 auch 1. Vorsitzender des Tumorzentrums war – auch dies ist nicht unbedingt ein Beweis für Lauterbach als Studienleiter, aber auch kein Gegenbeweis.

Die Aussage der in Folge 5 zitierten Korrespondenz-Autorin des Artikels von 2002 bleibt bestehen, und soll hier wiederholt werden: Die Studienleitung hatte Prof. Dr. Christian Mittermayer für die gesamte Zeit des Förderzeitraumes inne.

Die Evidenz dafür, dass Lauterbach die Drittmittel eingeworben hat, ist extrem dünn, kann aber letztlich nur durch den originalen Förderbescheid belegt werden – den das Bundesgesundheitsministerium aber nicht mehr hat. Die Möglichkeit, die Mittel zu übertragen, ist zweifelhaft. Kämper schrieb hierzu auf Twitter:

Ob er aber in der Lage gewesen wäre, einen Großteil der in Aachen (wohl kaum von ihm) eingeworbenen Drittmittel nach Tübingen mitzunehmen, ist mehr als zweifelhaft. Jedenfalls blieb das Projekt (natürlich) in Aachen.

Im Hinblick auf die Transferierbarkeit ist dies der wesentliche Punkt. Lauterbach war – wie eigentlich bisher immer – irgendwie dabei, aber nicht einschlägig genug, um seine Angaben in der Bewerbung zu rechtfertigen. Was hat er den Berufungskommission in Köln, Tübingen und Greifswald schriftlich und mündlich in Aussicht gestellt, und was ist wahr? Bei insgesamt vier Berufungen können wir dies nur für die schriftlich vorliegende Bewerbung nach Tübingen einigermaßen rekonstruieren.

Das neu gefasste Zwischenfazit: Zwei von drei Texten in der 1. Publikationsliste konnten identifiziert werden: Ein editiertes Vortragsmanuskript aus dem Jahre 1995 und ein Beitrag zu einer Tagung aus dem Februar 1996 mit einem Umfang von 16 Seiten, der in einem Tagungsband im Jahre 1997 publiziert wurde. Diese beiden Titel tauchen auch in der 2. Publikationsliste auf. Pro Publikationsliste gibt es je einen Titel, der nicht lokalisierbar ist. Die Angaben zu diesen Texten müssen wir im Hinterkopf behalten, wenn es weiter unten um die Drittmittel geht.

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Durch die Ergebnisse konnte die bibliographische Einordnung und Korrektur der Titel der Bewerbung vom 10. Dezember 1995 und das Zwischenfazit aktualisiert werden. Im einzelnen:

– Der in Folge 5 genannte Titel

Lauterbach KW., A. Spelsberg, C.Barthel, U.Petzold, B. Rackl, C. Goecke, Ch. Mittermayer. Eine prospektive Studie zur Epidemiologie und Qualitätssicherung in der Prävention und Therapie des Mammakarzinoms: Zielsetzung und Methode. (eingereicht.)

kann nun eindeutig als derjenige identifiziert werden, der im Tagungsband erscheinen sollte. Dass ein call for papers früher stattgefunden und die Autorengruppe tatsächlich etwas eingereicht hat, darf angenommen werden.

– Die folgende Publikation wurde fehlerhaft zitiert und soll hier komplett wiedergegeben werden:

Lauterbach KW., A. Spelsberg, C. Bartel [sic], U. Petzold, B. Rackl, C. Goecke, Ch. Mittermayer: Epidemiologie und Versorgungsqualität des Mammakarzinoms: Eine Prospektive Feldstudie. (im Druck)

Das folgende Problem besteht weiter: Die „im Druck“ befindliche Publikation konnte bis jetzt nicht lokalisiert werden. Sollte hier der Eindruck erweckt werden, dass mehr „in der Mache“ ist, um weiteres Engagement in der Feldstudie als „Studienleiter“ plausibel suggerieren zu können?

*

Es gibt zum Artikel von table.media mehr zu sagen, sowohl inhaltlich als auch meta-medial. Der mediale Wettstreit um Deutungshoheit in dieser Frage hat jedenfalls begonnen, da nun auch der SPIEGEL in die Diskussion eingestiegen ist. Dies bleibt einem weiteren Addendum vorbehalten.

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Von THOMAS KUBO, 15. März 2023

Addendum vom 15. März 2023: Die Recherchen der Welt am Sonntag zu Drittmitteln und neue Erkenntnisse zu Lehrveranstaltungen

Die Recherche der Welt am Sonntag vom 11./12. März 2023 zu den Vorgängen in Tübingen, namentlich durch Tim Röhn, Elke Bodderas und Benjamin Stibi, validiert, ergänzt und präzisiert einige Ergebnisse, die für diese Serie von Relevanz sind. Es ist erfreulich, dass ein reichweitenstarkes Medium den Lebenslauf Karl Lauterbachs öffentlichkeitswirksam thematisiert.1 Die dort vermittelten Erkenntnisse zu den Drittmitteln bestätigen die Zweifel, die in Folge 5 mit zahlreichen Belegen geäußert wurden. Der Reihe nach:

Die erste Drittmittel-Förderung ging um 20.000 DM. Förderer war die Robert Bosch Stiftung. Die Kommunikation mit der Robert Bosch Stiftung blieb leider von meiner Seite aus fruchtlos.

Die Stiftung konnte von der Welt am Sonntag hingegen zu einer Aussage bewegt werden, die Klarheit bringt:

Auf Anfrage teilte die Stiftung WELT AM SONNTAG mit, man habe Lauterbach die Förderung zwar zugesagt, das Geld sei aber am Ende doch nicht geflossen. Der Grund: Das Buch wurde nicht fertiggestellt.

In diesem Zusammenhang ist noch einmal daran zu erinnern, was das eigentliche Problem zur Förderung an sich ist: Lauterbach hatte neben dem Band selbst einen Beitrag als „im Druck“ angekündigt, der den Titel „Ethische Theorie und Ressourcenverteilung in der Medizin“ trug.

Ich bin aber hier an einer Stelle im bibliografischen Irrwald falsch abgebogen. In der kompilierten Publikationsliste ist dieser Sachverhalt korrekt dargestellt, aber im Haupttext der Folge 5 nicht. Die Korrektur des Fehlers ergibt jedoch eine weitere Fehlangabe:

Lauterbach schrieb in seiner 2. Publikationsliste, der Text sei im Sammelband „Ökonomie und Ethik in der Medizin“ (statt „… in der Gesundheitsökonomie“) erschienen. Herausgeber sei wieder Eberhard Wille gewesen, Verleger der Schattauer Verlag in Stuttgart. Die Möglichkeit eins ist, dass er sich hier lediglich verschrieben hat. Möglichkeit zwei ist, dass er hier einen weiteren Sammelband erfunden hat. Das Verschreiben als Möglichkeit eins erklärt immer noch nicht, wie sein eigener Text „im Druck“ gewesen sein soll. Möglichkeit zwei ist noch problematischer, weil er damit zwei Bände erfunden hätte, von denen der eine „im Erscheinen“, der andere „im Druck“ gewesen sein sollte.

Die zweite Förderung beinhaltete gemäß Lauterbach 100.000 Dollar von der Robert Wood Johnson Foundation.

Die Welt am Sonntag hat mit Alan B. Cohen den Studienleiter ausgemacht, der einschlägig Auskunft geben konnte. Die Grants können nun mithilfe dieser Angaben eindeutig identifiziert werden.

Der erste Grant trug den Titel „Analysis of cost containment strategies’ impact on medical technology“, hatte die Fördernummer 21335 und umfasste 189.666 Dollar.

Dieser wurde dann später umgewandelt in einen Grant mit dem Titel „Analysis of cost containment strategies involving medical technology“, war also ein „transfer grant“, der durch den Ortswechsel von Cohen nötig wurde. Die Fördernummer war 26077, die Förderhöhe betrug 67.809 Dollar. Cohen hatte gegenüber der Welt am Sonntag präzisiert, was vor sich ging, wie Benjamin Stibi auf Twitter ergänzte:2

As I mentioned, he was not involved in obtaining the grant. I received the grant in 1992 when I was faculty member at Brandeis University. When I left Brandeis in 1994 to join Boston University, the remaining balance (approximately $100,000) was transferred by the Foundation to a new grant at BU [Boston University]. I was principal investigator throughout both periods.

(Deutsch: „Wie ich bereits erwähnt habe, war er an der Beschaffung des Zuschusses nicht beteiligt. Ich erhielt den Zuschuss 1992, als ich Fakultätsmitglied an der Brandeis University war. Als ich 1994 die Brandeis University verließ, um an die Boston University zu wechseln, wurde der verbleibende Restbetrag (etwa 100.000 $) von der Stiftung auf ein neues Stipendium an der BU [Boston University] übertragen. Ich war in beiden Zeiträumen der Hauptforscher.“)

Mir gegenüber hat er es jedenfalls so dargestellt:

Regarding the two RWJF grants that you cite, the 1992 grant for $189,666 was awarded to me as ‚project director‘ when I left my position at RWJF to join the faculty of Brandeis University in Waltham, MA. Two years later, in 1994, when I left Brandeis to join the faculty of the Boston University School of Management (now the Questrom School of Business), the Foundation canceled the grant to Brandeis and transferred the remaining unexpended funds in the amount of $67,809 to Boston University to enable me to complete the project. At no time did I have a co-director, and there were no other grants associated with this research project.

(Deutsch: „Was die beiden von Ihnen zitierten RWJF-Zuschüsse betrifft, so wurde mir der Zuschuss von 1992 in Höhe von 189.666 $ als “Projektleiter” gewährt, als ich meine Position bei der RWJF verließ, um der Fakultät der Brandeis University in Waltham, MA, beizutreten. Zwei Jahre später, 1994, als ich die Brandeis University verließ, um an der Boston University School of Management (heute Questrom School of Business) zu lehren, strich die Stiftung den Zuschuss für die Brandeis University und überwies die verbleibenden Mittel in Höhe von 67.809 Dollar an die Boston University, um mir die Fertigstellung des Projekts zu ermöglichen. Zu keinem Zeitpunkt hatte ich einen Co-Direktor, und es gab keine weiteren Zuschüsse im Zusammenhang mit diesem Forschungsprojekt.“)

Ob die eine Angabe („approximately $100,000“) oder die andere („remaining unexpended funds in the amount of $67,809“) korrekt ist, bedarf immer noch einer Klärung, ist aber im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang ein Detail von vielen; denn: Die fehlerhaften Angaben in der Bewerbung Lauterbachs bleiben bestehen. Lauterbach hatte keine „Studienmitleitung“, und die Drittmittel hatte er nicht selbst beschafft, sondern Cohen. Die Transferierbarkeit dieser Mittel bleibt ebenfalls fragwürdig.

Was ist schlimmer: Bei der Gesamtsumme gelogen zu haben, bei der Studienleitung oder bei der Transferierbarkeit?

Der Beitrag der Welt am Sonntag hatte eine Entgegung Lauterbachs provoziert. Das Ippen-Netzwerk multiplizierte die Meldung, er könne „[d]en konkreten Fall […] nicht mehr rekonstruieren“.3 Diesem Umstand hätte Lauterbach durch den Blick in den eigenen Bücherschrank abhelfen können. Der Sammelband „Managed Care. Ursachen, Prinzipien, Formen und Effekte“, der von Lauterbach im Jahre 1997 zusammen mit Michael Arnold und Klaus-Jürgen Preuß herausgegeben wurde, führt einen Beitrag Cohens mit dem Titel „Managed Care und die Einführung und Verbreitung medizinischer Technologien“ auf. Die Danksagung auf Seite 167:

Dieser Beitrag wurde ermöglichst durch die Unterstützung der Robert Wood Johnson Foundation (Nr. 26077). Der Autor bedankt sich bei Nathan Andrews für die Hilfe bei der Literatursuche und bei Lisa Bazis für die Hilfe bei der Erstellung der Abbildung. Ebenso dankt der Autor Ezekiel Emanuel und Karl Lauterbach für die Ermutigung und Kommentierung einer früheren Version dieses Beitrags.

Die Publikationsliste von Cohen führt Lauterbach indes nur auf, um den Beitrag in jenem Sammelband zu zitieren.4

Falls Lauterbach trotz dieser aufgeführten Belege doch aus irgendeinem Grund „Studienmitleitung“ gewesen ist, dann war es eine Studienmitleitung ohne Autorschaft. Das Fazit: Lauterbach war irgendwie dabei, aber nicht einschlägig genug, um eine stichfeste Angabe in einer Bewerbung zu rechtfertigen.

Die größte Förderung in Höhe von zwei Mio. DM wurde von der Welt am Sonntag am umfangreichsten thematisiert. Die Zeitung referiert zwei Quellen; eine bleibt nicht näher bestimmt, aber es handelt sich möglicherweise um eine der beiden, die auch in Folge 4 zitiert wurde (sechs Autoren, Lauterbach ist nicht dabei). Die zweite Publikation ist die Monografie aus dem Jahre 2005:

G. Kroll, E. Breuer, C. Goecke, Chr. Mittermayer: Qualitätssicherung bei Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Brustkrebs-Studie 2000 – Region Aachen, Deutscher-Ärzte-Verlag 2005

Die Autoren der Welt am Sonntag kommen zum selben Schluss wie ich: „Lauterbach taucht nicht als Autor auf.“ Weiter gebührt der Welt am Sonntag das Verdienst, Christian Mittermayer zum Reden gebracht zu haben. Oder zum Schweigen: Dieser habe heute dazu nichts mehr zu sagen, weder zu den zwei Millionen, noch zur Bewerbung in Tübingen. Die Aussage „Ich war damals in Aachen berühmt dafür, der King of Drittmittel zu sein“ ist jedenfalls kein Beleg für die Studienleitung Lauterbachs.

Inzwischen ist weitere Evidenz aufgetaucht, die die Korrektheit und den zeitlichen Rahmen der Förderung einigermaßen eingrenzen kann, aber zugleich Gegenevidenz für Lauterbachs Rolle als Studienleiter darstellt. In der Monografie „Modellprogramm zur besseren Versorgung von Krebspatienten im Rahmen des Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung im Zeitraum von 1981 – 1998“ aus dem Jahre 1998 wird die Förderung umfangreich beschrieben. Auf Seite 29 ist zu lesen:

Für die Förderung der Feldstudien werden vom Bund insgesamt 16,5 Mio. DM bereitgestellt (1995 – 2001).

Auf Seite 28 lesen wir:

Während in 7 Feldstudien die gesamte onkologische Versorgung von der Diagnostik, über Primärtherapie bis zur Nachsorge untersucht werden soll, hat die Feldstudie Stuttgart die Qualitätssicherung in der Nachsorge zum Ziel.

Standorte der Feldstudien sind: Aachen, Berlin, Essen, Halle, Marburg, München, Jena und eben Stuttgart. Die Förderungen sind in der Dokumentation trotz eines sechsseitigen Anhangs (S. 258–263) nicht im einzelnen für die Standorte aufgeschlüsselt. 16,5 Mio. DM geteilt durch die acht Standorte ergibt pro Standort aber rund 2 Mio. DM, womit wir in etwa bei der fraglichen Fördersumme sind.

Der Bericht von Christian Mittermayer für die Feldstudie in Aachen auf den Seiten 93 – 100 nennt Lauterbach nicht. Wir lesen darin (S. 93), dass die Feldstudie seit dem 1. August 1995 anlief, also kurz vor Lauterbachs Bewerbung in Tübingen. Lauterbach selbst taucht in dem Bericht nicht auf. Der Berichtsname deckt sich fast wörtlich mit Lauterbachs Bewerbungsangabe: „Feldstudie zur Qualitätssicherung bei Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms durch das Tumorzentrum Aachen e.V.“ Lediglich das Wort „Prävention“ fehlt.

Diese Angaben dürften einschlägig sein, denn der Herausgeber dieses Bandes ist: Das Bundesgesundheitsministerium selbst.

Mit diesen Informationen ist auch eine weitere Einordnung der Antworten aus der Presseabteilung aus dem BMG an die Welt am Sonntag möglich. Dort erfahren wir zunächst am Anfang, „ein Projekt mit diesem Namen sei nicht bekannt. Auch im Bundesarchiv gibt es keine Dokumentation dazu.“ Später wird die Antwort des Pressesprechers Hanno Kautz zitiert:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach mehr als einem viertel Jahrhundert die Details zu den von Ihnen erwähnten Studien nicht rekonstruiert werden können.

Bei einer derartigen Pressekommunikation hält sich das Verständnis allerdings in Grenzen.

***

In Folge 4 wurden aus der Bewerbung nach Tübingen drei Angaben zu Lehrveranstaltungen referiert. Die erstgenannte war diese hier:

• Sommersemester 1995: „International Comparison of Health Care Systems“ an der School of Management in Boston, Health Care Management Program, Boston University.

Die Nachfragen an den offiziellen Stellen in Boston bzw. Questrom verliefen alle fruchtlos, so dass diese referierte Angabe in der alten Fassung von Folge 4 weder verifiziert noch falsifiziert werden konnte.

Alan B. Cohen ist auch zeitweise an der Boston University tätig gewesen und wurde von mir neben den Drittmitteln auch im Hinblick auf Lehrtätigkeiten angefragt. Cohen bestätigte, dass Lauterbach bei dieser Veranstaltung anwesend war:

Regarding his teaching activities at Boston University, I can attest to the fact that he co-taught a course with me in the spring semester of 1995. The course was ‚HA 844: International Comparisons in Health Care.‘ He was an adjunct lecturer, and actively participated in course development and teaching, attending every class that semester.

(Deutsch: „Was seine Lehrtätigkeit an der Boston University betrifft, so kann ich bezeugen, dass er im Frühjahrssemester 1995 gemeinsam mit mir einen Kurs unterrichtet hat. Der Kurs war ‘HA 844: International Comparisons in Health Care”. Er war als Lehrbeauftragter tätig und beteiligte sich aktiv an der Kursentwicklung und der Lehre, indem er in diesem Semester an jedem Kurs teilnahm.“)

Cohen fügte den syllabus dieser Lehrveranstaltung bei, aus dem sich einige Daten rekonstruieren lassen: Die insgesamt sieben Sitzungen dieser Veranstaltung fanden vom 20. März bis zum 1. Mai 1995 statt, und beinhalteten auch den Besuch von vier Gastreferenten, die landesspezifische Kenntnisse der jeweiligen Gesundheitssysteme vortrugen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Michael Arnold aus Tübingen am 27. März 1995 einer dieser Gastreferenten war. Man kennt sich!

Die Angabe, dass Lauterbach diese Lehrveranstaltung tatsächlich abgehalten hat, lässt sich also bestätigen. Neben den beiden Kleinigkeiten, dass er den Untertitel der Veranstaltung „(A global view of health care systems)“ weggelassen und aus „spring 1995“ ein „Sommersemester 1995“ machte, ist aber zu beanstanden, dass er die Lehrveranstaltung nicht alleine abgehalten hat, wie in der Bewerbung angegeben, sondern eben zusammen mit Cohen. Die Angabe zu den „Course Instructors“ aus dem Syllabus:

               Alan B. Cohen, Sc.D.

               Professor of Health Policy and Management

               Director, Health Care Management Program

               Boston University School of Management

               Karl Lauterbach, M.D., M.P.H.

               Adjunct Lecturer, School of Management

Die Auslassung von Cohen ist umso fragwürdiger, weil Lauterbach dies in der zweiten Veranstaltung, die er zusammen mit Christian Mittermayer abgehalten hat, nicht getan hat.

Die Fragen zur Lehrveranstaltung in Köln, die in der Bewerbung angegeben wurde, sind jedoch weiter offen, und ebenso alle weiteren Fragen, die sich anschließen. Die Welt am Sonntag hat angekündigt, hier nachzuforschen.5 Es bleibt spannend.

Quellen

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus244225919/Karriere-als-Wissenschaftler-Der-dunkle-Fleck-in-Lauterbachs-Vergangenheit.html

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Änderungslog

Folge 4:

– (22. März 2023) Der Einleitungtext wurde verändert: „Wo war Karl Lauterbach während seiner Zeit als bestallter Hochschullehrer? Hielt er Lehrveranstaltungen ab? Auf dem Papier sieht alles rund aus, aber bei der Suche nach echten Nachweisen erwies sich teilweise der Befund als wahr, dass Lauterbach Lehrveranstaltungen geschwänzt hat.“

Archiv der alten Fassung: »Wo war Karl Lauterbach während seiner Zeit als bestallter Hochschullehrer? Hielt er Lehrveranstaltungen ab? Ja! Sogar zwei zur gleichen Zeit. „Karlchen überall“ nannte man ihn spöttisch. Er galt als der „faulste Professor“.«

– (22. März 2023) Dieser Satz wurde wegen Unplausibilität gestrichen: »Der Vergleich der ersten beiden Veranstaltungen wirft die Frage auf, wie man an zwei Orten zur selben Zeit unterrichten kann:«

– (22. März 2023) Nach »Möglicherweise hat »Karlchen überall« seinen Spitznamen an der Universität Köln gerade deshalb erhalten?« wurde der folgende Satz eingefügt: »Es liegt allerdings in der Natur eines interdisziplinären Kolloquiums, dass nicht jeder Dozent an allen Veranstaltungen teilnimmt. Rechnen wir bei diesen beiden Veranstaltungen zugunsten von Lauterbach, und nehmen an, dass er an allen Veranstaltungen immer mitwirkte.«

– (15. März 2023) Der Satz „Die erste Veranstaltung konnte nicht überprüft werden.“ wurde gestrichen und durch das Addendum vom 15. März 2023 ersetzt.

–  (15. März 2023) Der Satz „Inwiefern er die Veranstaltung in Aachen regulär abhalten konnte, ist fragwürdig, zumal die Semesterfristen in beiden Ländern unterschiedlich sind.“ wurde ersetzt durch „Inwiefern er die Veranstaltung in Aachen vollumfänglich abhalten konnte, bleibt fragwürdig, da die Semestergrenzen des spring semester 1995 und des Sommersemesters 1995 sich überschneiden.“

– (15. März 2023) Der Satz im Fazit wurde um den kursiven Zusatz ergänzt: „… hat aber lediglich im Jahre 1995, dann in der Phase vom WS 1998/99 bis zum WS 1999/2000, dann erst wieder ab dem SS 2002 überhaupt Lehrveranstaltungen abgehalten, die ausweislich anderer Zeugnisse jedoch auch teilweise fragwürdig gewesen sind.“

Folge 5:

– (5. April 2023) Die bibliografische Angabe des nicht erschienen Bandes war an anderer Stelle ebenfalls inkorrekt und wurde im Text abgeändert: (statt „… in der Gesundheitsökonomie“) → (statt „… im Gesundheitssystem“).

– (28. März 2023) Die bibliografische Angabe des nicht erschienen Bandes war inkorrekt und wurde im Text abgeändert: (statt „… in der Gesundheitsökonomie“) → (statt „… im Gesundheitssystem“).

– (22. März 2023) Der Absatz »Tumor-Forschungen« wurde aufgrund der Informationen aus dem Addendum von 22. März komplett umgeschrieben. (Version bei archive.ph nachlesen)

– (22. März 2023) Der Absatz »3. Zwei Millionen Mark« wurde aufgrund der Informationen aus dem Addendum von 22. März ergänzt (nach „Die Studienleitung hatte Prof. Dr. Christian Mittermayer für die gesamte Zeit des Förderzeitraumes inne.“).

– (22. März 2023) Der folgende Absatz wurde durch den Absatz im Text ersetzt:

Archiv: »Eine ähnliche Publikation aus dem Jahre 2005 unter dem Titel „Qualitätssicherung bei Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms: Brustkrebs-Studie 2000 – Region Aachen, Deutscher-Ärzte-Verlag 2005“ weist Christian Mittermayer, Claus Goecke, Elisabeth Breuer und Gisela Kroll als Autoren aus. Die ersten beiden sind teilweise als Vorstandsmitglieder im Tumorzentrum aktiv gewesen, aber alle zum damaligen Zeitpunkt mit der Universität Aachen bzw. dem dortigen Pathologischen Institut assoziiert. Auch hier ist die Förderung durch das Bundesgesundheitsministerium festgehalten. Eine weitere Publikation mit dem Titel „Die Brustkrebsinzidenz der Aachener Region im europäischen Vergleich“ aus dem Jahre 2002 wie auch das Jahrbuch der wissenschaftlichen Sitzungen der medizinischen Gesellschaft Aachen nennen Lauterbachs „Co-Autoren“ im Rahmen dieser BMG-Projektförderung. Einzig Lauterbach ist namentlich nicht beteiligt. Die Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Fördersumme und zur Studienleitung blieb vorerst unbeantwortet.

Und schon wieder gibt es nichts zu sehen.«

– (15. März 2023) Die bibliographische Angabe des folgenden Buches wurde vervollständigt: G. Kroll, E. Breuer, C. Goecke, Chr. Mittermayer: Qualitätssicherung bei Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Brustkrebs-Studie 2000 – Region Aachen, Deutscher-Ärzte-Verlag 2005.

– (15. März 2023) Die Einordnung der Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium aus dem Addendum vom 15. März 2023 wurden ergänzt.

– (15. März 2023) Der folgende Satz wurde ergänzt. „Übrigens ist die Robert Bosch Stiftung kein e.V. – wie bei Lauterbach angegeben, sondern ihrer Rechtsform nach eine GmbH.“

– (15. März 2023) Die Antwort der Robert Bosch Stiftung auf die Anfrage der Welt am Sonntag wurde aus dem Addendum vom 15. März 2023 ergänzt.

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– (15. März 2023) Anmerkung 24 wurde komplett geändert: „Die Datenbank liefert mit den Filtern „Cost Containment“ 70 Projekte: https://www.rwjf.org/en/grants/awarded-grants.html?k=Cost+Containment&resultsPerPage=72. Hierdurch kann das Projekt von Alan B. Cohen gefunden werden.“

Archiv der alten Fassung: „Die Datenbank liefert mit den Filtern „Cost Containment“ lediglich 70 Projekte: https://www.rwjf.org/en/grants/awarded-grants.html?k=Cost+Containment&resultsPerPage=72 . Keines im fraglichen Zeitraum passt exakt auf Namen und Förderhöhe. Das 1994 bewilligte Projekt mit dem Studienleiter Alan B. Cohen weist Lauterbach nicht als Studienmitleitung aus. Eine gemeinsame Publikation ist ebenfalls nicht entstanden. Lauterbach verzichtete auch darauf, eine exakte Fördernummer anzugeben.“


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