Voraussetzungen und Konsequenzen

Mit angezogener Handbremse aufarbeiten?

Warum eine Corona-Aufarbeitung mit Karl Lauterbach als Gesundheitsminister aussichtslos ist.

1713173597

Gaukler? Taschenspieler? (Karl Lauterbach auf der Köln Pride Parade, Juli 2023.)
Foto: Raimond Spekking Lizenz: CC BY-SA 4.0, Mehr Infos

Die von Multipolar freigeklagten und teilgeschwärzten „RKI-Files“ würden eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen zurzeit leicht machen: Man bräuchte lediglich eine beliebige Seite zu öffnen und könnte politische und mediale Verantwortungsträger mit den Aussagen konfrontieren – eine einfache und ertragreiche Methode auch dann, wenn die Seite (noch) fast komplett geschwärzt ist.

Dies ist aber nicht Thema dieses Textes. Hier geht es um die Analyse einer notwendigen Vorbedingung: Der Bereitschaft, überhaupt und auch nur teilweise anzuerkennen, dass eine Aufarbeitung notwendig ist.

Das Bekenntnis zur Aufarbeitung ist zurzeit an vielen Stellen zu vernehmen. Allerdings stellt sich die Frage: Wie glaubwürdig sind diese Bekenner? Glaubwürdigkeit kann dabei nur im historischen Verlauf etabliert werden.

Die These dieses Textes lautet wie folgt: Mit Karl Lauterbach als Gesundheitsminister, der eine Schlüsselrolle für eine Aufarbeitung spielen könnte, wird eine solche nicht möglich sein. Der Grund: Er ist nicht bereit, seine eigene Vergangenheit aufzuarbeiten und sollte daher erst recht keine Verantwortung für eine Aufarbeitung tragen, die die gesamte Gesellschaft betrifft.

Zur Illustration möge ein Beispiel aus dem Jahre 1995 dienen. Karl Lauterbach ist zu diesem Zeitpunkt dabei, sich selbst akademisch zu etablieren. Die dabei sichtbare Chuzpe, die sich aus den schriftlichen Quellen rekonstruieren lässt, sucht ihresgleichen.

Krankenhaus-Report 1995

Können Sie aus dieser Autoreninformation aus dem Krankenhaus-Report 1995 erkennen, was korrekt dargestellt ist?

Es sind insgesamt acht fragwürdige Angaben dabei!

1. Lauterbachs Promotion wurde im Jahre 1991 publiziert; erst diese Publikation schließt das Promotionsverfahren ab. Problematisch ist, dass er in seiner Autorenangabe das Jahr 1989 wählte; dieses Jahr ist günstiger für ihn, weil er damit suggerierte, er hätte das Promotionsverfahren zügiger abgeschlossen.

2. Lauterbach begann sein zweites Studienleben in den USA bereits im Jahre 1989. Problematisch ist, dass er in seiner Autorenangabe das Jahr 1990 wählte; dieses Jahr ist günstiger für ihn, weil er damit suggerierte, das Studium schneller beendet zu haben.

3. Lauterbach gab an, er sei ab Mai 1995 bei der Harvard Medical School als „Lecturer“ angestellt gewesen. Laut offizieller Auskunft der Harvard Medical School erfolgte die Anstellung allerdings erst im Juli 1995. Das Vorwort des Krankenhaus-Reportes 1995 datiert auf den Juni 1995 („Fertigstellung“); was sind schon zwei Monate, wenn man dafür einmal mehr das Wort „Harvard“ verwenden kann?

4. Lauterbach gab an, er sei bis Mai 1995 bei der „School of Management, Harvard University“ angestellt gewesen. Tatsächlich lautet die korrekte Angabe: Boston School of Management. Diese School of Management, die heute Questrom School of Business heißt, gehörte nicht dem Harvard-Komplex an, sondern der Boston University. Durch die Falschangabe konnte Lauterbach den Namen seiner Lieblingsuniversität ein weiteres Mal nennen – und mit sich selbst verbinden.

5. Lauterbach gab an, er sei „[a]b Mai 1995“ bei der Harvard School of Public Health angestellt gewesen. Die Pressestelle bestätigte mir bisher eine Tätigkeit ab Juli oder ab Oktober 1995.

6. Lauterbach gab an, er habe an der University of Texas studiert. Die Affiliation mit einer sogenannten Flaggschiff-Universität ist jedoch stark suggestiv: Lauterbach studierte im Rahmen seines praktischen Jahres nach eigenen Angaben für acht Monate an der University of San Antonio/Texas und nicht am Flaggschiff-Campus in Austin.

7. und 8. Lauterbach gab für zwei Stellen an, er sei „Privatdozent“ gewesen. Diese Bezeichnung darf in Deutschland führen, wer ein Habilitationsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat. Bei Lauterbach ist das nicht der Fall. Weil es so etwas wie eine Habilitation in den USA nicht gibt, ist die Bezeichnung eine suggestive Fiktion.

Was Lauterbach damit erreichen wollte, ist offensichtlich, wenn man im Folgenden sieht, was er tatsächlich war.

Die Auskünfte der Universitäten

Mehrere Stellen innerhalb des US-amerikanischen Universitätssystems wurden um Auskunft gebeten, was tatsächlich der Fall war: Die Auskunft von der Harvard Medical School lautet so:

»According to our records, Karl Lauterbach was a Lecturer on Medical Ethics in the Department of Social Medicine at Harvard Medical School from 7/1/95-7/1/97.«

Man beachte, dass die US-amerikanischen Datumsangaben dem Schema M/T/J folgen. Wie wir oben gesehen haben, stimmt etwas nicht mit dem Anstellungsdatum. Dieses versetzte Karl Lauterbach in den Mai 1995. Die Bezeichnung der Anstellung („Lecturer“) ist allerdings korrekt.

Die Questrom School of Business (ehemals Boston School of Management), konnte in ihren Unterlagen keinerlei Lehraktivitäten verifizieren. Einer der Dozenten (Alan B. Cohen) hat jedoch bestätigt, dass Karl Lauterbach zu der Zeit einen Kurs mit ihm unterrichtet hat. Eine Tätigkeit in irgendeiner Form lag also vor. Eine Lauterbach-Lüge ist in der Autoreninformation des Krankenhaus-Reports nicht zu finden, dafür jedoch in seiner Bewerbung an die Universität Tübingen vom 10. Dezember 1995: Dort gab er an, diesen Kurs alleine unterrichtet zu haben. Hinweise und Bestätigung für mehr Kurse fand ich indes nicht.

Seine Position war laut seiner Bewerbung nach Tübingen auch nicht die eines wie auch immer gearteten „Privatdozenten“, sondern die eines „Instructors“. Wie lange das Anstellungsverhältnis andauerte und welche Lehrveranstaltungen es noch gab, ist unklar.

An der Harvard School of Public Health war er gemäß Auskunft der Pressestelle ab Juli oder Oktober 1995 „Instructor“. Art der Anstellung und das Aufnahmedatum der Tätigkeit sind also falsch.

In seinem heutigen Lebenslauf taucht diese Selbstbeschreibung nirgendwo mehr auf. Dort gibt er an, ab 1996 „Gastdozent“ gewesen zu sein.

Krankenhaus-Report 1996

Die Autorenbeschreibung des Krankenhaus-Reports aus dem darauffolgenden Jahr 1996 enthält folgende Aussage:

»Hochschuldozent Dr. med. Dr. Sc. (Harvard) Karl Lauterbach ist kommissarischer Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft an der Universität zu Köln«

Der Wahrheitsgehalt einer Aussage hängt auch vom Zeitpunkt der Äußerung ab. Hierfür ist die Chronologie zwingend heranzuziehen: Diese Aussage ist nämlich bis zum 6. Dezember 1996 falsch! Dieser Tag markiert das Datum, wo das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW die Einrichtung als An-Institut der Universität zu Köln offiziell anerkannte.

Das Vorwort der Herausgeber des Krankenhaus-Reports datiert auf den Juni 1996 und berichtet von der Fertigstellung des Bandes. Wer einmal an einer Buchproduktion beteiligt war, weiß, dass von der Einreichung der Beiträge, dem Einschalten der Druckerpresse bis zur Auslieferung durchaus einiges passieren kann. Wenn wir die Herausgeber also beim Wort nehmen, der „Report“ sei „in der verfügbaren Zeit fertiggestellt“ worden, hat Karl Lauterbach nicht die Wahrheit gesagt, denn er war im Juni 1996 kein kommissarischer Leiter eines An-Instituts.

Man kann diese Aussage als isolierten Irrtum analysieren, in Verbindung mit der Äußerung der beiden Wörter „so what?“ die Schultern zucken und die Sache für belanglos erklären, weil sie fast dreißig Jahre zurückliegt. Der isolierte Irrtum hat jedoch eine Vor- und eine Nachgeschichte.

Die Vorgeschichte: Karl Lauterbach hat dieselbe Angabe in seiner Tübinger Bewerbung vom 10. Dezember 1995 getätigt. Dort steht:

»Zum 1. Dezember 1995 habe ich die zunächst kommissarische Leitung des neu gegründeten Instituts für Gesundheitsökonomie an der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (Vergütungsstufe C3) übernommen.«

Die Aussage war zu diesem früheren Zeitpunkt natürlich ebenso falsch. Die Details wurden bereits im März 2023 u. a. auf Hintergrund veröffentlicht und von der Berliner Zeitung validiert.

In seiner Bewerbung vom 10. Dezember 1995 wird der Artikel im Krankenhaus-Report nicht angekündigt. Damit ist klar, dass Lauterbach mit der Redaktion des Krankenhaus-Reports nach seiner Bewerbung in Kontakt stand. Vor der Druckfreigabe bestand jedenfalls noch die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen – auch in seine Autorenangabe. Zugleich ist aus der Tübinger Berufungsakte eine zweite Publikationsliste enthalten, die der Berufungskommission vorlag und worin der publizierte Artikel aufgelistet ist; mithin ist eine Kenntnis des Artikels vorauszusetzen.

Der Vergleich der Autorenangaben 1995 und 1996 weist ebenfalls erhebliche Unterschiede auf: Das Foto ist offensichtlich ein anderes. Die fehlerhaften Angaben aus dem Jahr 1995 sind aber alle weg. Dadurch, dass sie publiziert wurden, sind sie dennoch greifbar.

Denkbar ist, dass jemand anderes die Autorenangaben schrieb. Allerdings stellt sich dann die Frage, wer (außer Lauterbach) als Ursache und Fehlerquelle für die Autorenangabe infrage kommen sollte. Dies stellt keine belastbare Gegenevidenz dar.

Plausible Gegenevidenz wäre, dass die Drucklegung des Bandes viel später erfolgte, mithin die Aussage Karl Lauterbachs zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sie korrekt war: nach dem 6. Dezember 1996. Man kann der Papierversion natürlich nicht ansehen, wann der Text zum Lektorat eingereicht, wann er gedruckt und wann er schließlich ausgeliefert wurde. Für Druckwerke bieten Bibliotheken einen terminus ante quem: Bevor ein Buch irgendwo eingeliefert oder erfasst wird, muss es hergestellt worden sein.

Nach Auskunft der Technischen Informationsbibliothek (TIB) in Hannover, in deren Katalog das Buch verzeichnet ist, war das Erfassungsdatum der 20. September 1996, was mit einer etwa 2–3-monatigen Buchproduktionszeit bis zur Erfassung ziemlich gut korreliert.

Damit ist klar: Die Autorenangabe stellt eine Wiederholung seiner falschen Tübinger Bewerbungsangabe dar. Das Schulterzucken fällt womöglich schwerer; fragen wir aber ein weiteres Mal: „So what?“

Die Nachgeschichte: Karl Lauterbach war im Jahre 2023 Gegenstand eines Verfahrens wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, das ich angeregt hatte. Unter anderem auf Druck durch die Berichterstattung gab er zu, dass das Institut sich zum Zeitpunkt seiner Bewerbung „im Aufbau“ befunden hat. Damit gestand er eine Falschangabe in seiner Bewerbung ein, die Gegenstand des Verfahrens war.

Anstelle Lauterbach für diese klare Falschangabe zu rügen, stellte die Kommission Karl Lauterbach die entlastende Frage, ob er diesen Umstand „stets transparent“ gemacht habe. Die Anführungszeichen belegen, dass die Formulierung („stets transparent“) ein Originalzitat Lauterbachs ist, auf das sich die Kommission in der Folge bezog.

Unter welchen Umständen ist es methodisch zulässig, sich ausschließlich auf die Einlassungen desjenigen zu stützen, der Gegenstand eines Verfahrens wie dem ist, das in Köln durchgeführt wurde? Die überaus fragwürdige Methodik kann dem sechsseitigen Bericht entnommen werden. Meine Kritik daran habe ich ebenfalls publiziert.

Hier interessiert allerdings nur eines. Kontextualisieren wir den Einzelirrtum durch die Vor- und Nachgeschichte, ergibt sich folgende Gesamterzählung, die im Falle Lauterbachs eine dreifache Lügengeschichte ist: Lauterbach log einmal am 10. Dezember 1995 in seiner Bewerbung nach Tübingen, dann irgendwann im Laufe des 1. Halbjahres 1996 und schließlich ein weiteres Mal am 29. Mai 2023 gegenüber der Kommission in Köln, die aus Anlass wissenschaftlichen Fehlverhaltens tagte.

Die abschließende Frage ist nicht nur rhetorisch: Stellt es wissenschaftliches Fehlverhalten dar, im Rahmen eines Verfahrens die Kommission anzulügen, die wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen einen ermittelt?

Die Handbremse lösen

Die Rekonstruktion dieser dreifachen Lügengeschichte erfolgte mithilfe einer Reihe von externen Quellen; eine Person fehlt – wie immer: Karl Lauterbach. Dieser wurde befragt, Belege für seine fragwürdige Eigendarstellung im Krankenhaus-Report 1995 zu liefern. Die Presseanfrage hierzu wurde nicht beantwortet.

Die Übertragbarkeit von lange zurückliegenden Ereignissen auf die heutige Zeit ist stets problematisch. Die Anerkenntnis eines Fehlers als Jugendsünde, Verjährungsfristen wie auch die allgemeine Tatsache, dass Menschen gebrechliche Wesen sind und Lebensläufe selten schnörkellos, bilden hilfreiche Leitplanken, um nicht in die Nebenspur der Rache abzudriften.

Das gezeigte Beispiel ist jedoch ein ganz konzentriertes und beachtliches. Auf engstem Raum liegt eine erhebliche Anzahl von Fehlern, suggestiven Verdrehungen und Falschangaben vor: Karl Lauterbach log über Anstellungsarten und Aufnahme der Tätigkeiten; die Studienabschlussjahre sind falsch; institutionelle Affiliationen sind auf eine unerträgliche Weise suggestiv-selbstaufwertend, teilweise komplett fehlerhaft aufgebläht, der akademische Titel des „Privatdozenten“ schlicht und ergreifend frei erfunden – ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich heute an den Universitäten engagieren, um bessere Bedingungen für den akademischen Mittelbau zu schaffen. Ein stimulierendes Beispiel für die notwendige Demut in der Bearbeitung von kleinteiligen Forschungsfragen dürfte es jedenfalls nicht sein. Dafür ist es Karl Lauterbach in nuce.

Dieser hat heute reale Macht, deren Kritik eine journalistische Standardaufgabe bleibt. Als Karl Lauterbach mit gerade mal einer einzigen Angabe aus dieser langen Liste (dem Gründungssachverhalt des Instituts) im Rahmen eines formalen Verfahrens konfrontiert wurde, log er im Jahre 2023 erneut. Ich erhielt als Hinweisgeber keine Möglichkeit zur Reaktion, sondern wurde nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informiert. Es gab weitere Belege wie den Berufungsbericht aus der Universität Tübingen, der als externe Evidenz hätte herangezogen werden können. Mit dem Krankenhaus-Report aus dem Jahre 1996 liegt allerdings ein öffentliches Dokument vor, das sowohl der Tübinger Kommission in den 1990ern wie auch der Kölner Kommission im Jahre 2023 vorlag – denn Lauterbachs Text darin war Teil seiner Bewerbung. Im Jahre 2024 wurde er wiederum gefragt, wie diese Eigendarstellung in Einklang zu bringen ist mit seiner Angabe der „steten Transparenz“ gegenüber der Kommission. Die Presseanfrage hierzu wurde ebenfalls nicht beantwortet. Welche Form der Transparenz ist dann wohl bei einer Aufarbeitung zu erwarten, die über Karl Lauterbach weit hinaus geht?

Als Beispiel ist es ein willkürliches und zugleich eines von vielen. Die Kritiker sind, anders als in der bekannten Bibelstelle, die man als moralisches Gegenargument anführen könnte, auch in der Regel keine steinewerfenden Sünder. Es sind zum großen Teil Menschen, die erschüttert sind über die Ereignisse der letzten vier Jahre. Der sofortige Rausschmiss Karl Lauterbachs aus dem Amt ist möglicherweise einer der wenigen gemeinsamen Nenner der Forderungen dieser äußerst inhomogenen Gruppe. Dieser Rausschmiss ist zugleich notwendige Vorbedingung, sozusagen das Lösen der Handbremse für eine Aufarbeitung, die ihrem Namen gerecht werden könnte. Karl Lauterbach im Amt des Gesundheitsministers die Verantwortung über die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen zu geben, bedeutet, mit angezogener Handbremse Vollgas zu geben.

 

Quellen Screenshots

Krankenaus-Report 1995 und Krankenhaus-Report 1996, jeweils Gustav-Fischer Verlag, Stuttgart.

 

 

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

 

 

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Mehr oder weniger Staat? Bürokratieabbau – eine Blendgranate
Nächster Artikel Die Begnadete und ihr Wachhund Vom Albtraum der Faeser-Demokratie